Folgende Frage ich konnte eine Reise
heute nicht antreten und habe die Kollegen gebeten meine Unterlagen vor Ort nicht mit abzuholen. Es geht da um den Skipass und und Hotelunterkunft. So wie es aussieht haben sie es fälschlicherweise doch getan und die Reise gilt laut Veranstalter als angetreten. Somit bekomme ich wohl kein Geld von der Reiserücktrittsversicherung. Ist das rechtlich überhaupt so zulässig? Ich war nicht vor Ort und habe auch keine Vollmacht erteilt meine Reiseunterlagen mit abzuholen. Wer steht dann am Pranger? Der Reiseveranstalter der meine Unterlagen an Dritte herausgegeben hat oder unter Umständen auch die Person die die Sachen abgeholt hat? Ich hoffe jemand hat Rat.
Grüsse,
Kapi85
Reiserücktritt wg akuter Erkrankung, Sonderfall
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
wer ist denn der Anmelder der Reise gewesen - Sie, oder eine der Personen die gereist sind.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Die Frage liest sich, als ob der Reiserücktritt allein durch die Nichtabholung der Reiseunterlagen erklärt werden sollte. Das scheint sehr riskant. Ein Anruf, eine Email, ein Fax hätte es ja auch getan. Dann wäre eine für alle Seiten klare Situation geschaffen worden.
Folgende Argumente fallen mit spontan ein, um die Reiserücktrittskostenversicherung auch angesichts des abgeholten Zimmerschlüssels und Skipasses vom Nichtantritt der Reise zu überzeugen:
- Meldeschein: Unterkünfte sind m.W.n. dazu verpflichtet Meldedokumente von Ihren Gästen ausfüllen zu lassen. Ohne diesen Beleg kann kein CheckIn erfolgt sein.
- Krankenschein: ein zeitnaher/zeitgleicher Beleg zum vermeintlichen Reiseantritt könnte auch ein ärztliches Attest oder ein Aufnahmeprotokoll im Krankenhaus sein.
Zum Schluss muss ich noch einmal kurz altklug werden - es muss einfach raus. Gerade bei einer Skireise macht für mich eine Reiserücktrittskostenversicherung alleine wenig Sinn, da gehört auf jeden Fall eine Reiseabbruchversicherung (für Skireisen) mit dran!
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