Folgender Fall:
Pauschalurlaub, 2 Wochen 4 Sterne all incl. Urlaub nicht wie beschrieben, wir haben Mängelliste abgegeben (Hotel, Reiseleitung vor Ort und per Mail an den Reiseveranstalter und um Abhilfe gebeten), Schreiben mit Fristen aufgesetzt, dokumentiert etc. keine Antwort (gestern Rückkehr aus 2 Wochen Trip) . Reiseveranstalter hatte den Betrag abgebucht, nun überlegen wir Rückbuchung und Wiederüberweisung des Betrages, den wir begründet für angemessen halten (ca. 30% weniger als ursprünglicher Reisepreis). Ist dieses Vorgehen legitim oder problematisch (Reiseveranstalter reagiert seit 31.12 - erste Meldung, zwei weitere folgten, einmal Frist mit Bitte um Lösungsvorschläge bis 3.1., dann Feedbackfrist bis 12.01 — nicht.)
Danke für Meinungen
Reiserecht/Regressforderung - Rückbuchung legitime Vorgehensweise?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Auf die Emails hat der Reiseveranstalter nun geantwortet oder nicht? Das wird ihrem Text nicht ganz klar.
reagiert nicht, steht da m.E. :D
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann haben Sie also keinen Beweis für den Zugang der Beschwerde?
Damit gehen Sie wohl leer aus.
-- Editiert von vundaal76 am 13.01.2016 20:46
Hallo,
der verlaengerte Arm des Reiseveranstalters vor Ort ist nun mal die Reiseleitung. Traegt man dem Reiseleiter Maengel an, sollte man diese Maengel protokollieren lassen und sich eine Durchschrift des Protokolls als Nachweis aushaendigen lassen. Maengel sind der Reiseleitung unmittelbar nachdem man den Mangel feststellt anzutragen, damit die Moeglichkeit der Abhilfe gegeben ist. Also nicht erst am Ende der Reise.
Es gibt klar objektive Maengel, z.B. Zimmer mit Meerblick gebucht aber nicht erhalten, und es gibt subjektive Maengel wie z.B. das die Mahlzeiten einem nicht schmecken.
Nach Rueckkehr hat man dann seine Ansprueche binnen Monatsfrist schriftlich und nachweisbar an den Reiseveranstalter zu richten und den Anspruch zu beziffern. Ein guter Leitfaden fuer die Hoehe des Anspruches ist die so genannte 'Frankfurter Tabelle'.
Das, was Sie da vorhaben, naemlich dem Bankeinzug zu widersprechen um den Reisepreis eigenmaechtig festzulegen, das ist Selbstjustiz. Davon wuerde ich ganz entschieden abraten, das koennte zum heftigen Boumerang werden.
So sind die Spielregeln, also die einschlaegige Rechtsprechung und auch das Gesetz (§ 651 a ff BGB
).
Viele Gruesse
bernardoselva
Hallo bernardoselva, hallo auch an die anderen,
ich wollte es knapp machen, dabei sind die wichtigen Infos anscheinend untergegangen:
wir haben das alles wie beschrieben gemacht: Reiseleitung und Hotel mit Mängelliste am 2ten Tag nach Ankunft aufgesucht. Mängelliste wurde von beiden kopiert, zudem wurde von der Reiseleitung ein Formular mit den Mängeln aufgesetzt und unterschrieben von ihr und uns (darunter stand, dass dies keine Bestätigung der Mängel sei, lediglich, dass sie festgehalten werden).
Uns wurde kein adäquates Angebot zur Abhilfe gemacht. Das einzig kostenfreie wäre ein Zimmerupgrade gewesen (das Zimmer war aber nicht der Kritikpunkt), daher haben wir dies ausgeschlagen, v.a. auch um nachher unsere Ansprüche geltend machen zu können.
Hotelwechsel oder früherer Rückflug wurde nur mit Mehrkosten/Selbstkosten als möglich angegeben. Natürlich haben wir das auch ausgeschlagen.
Parallel gingen 3 Mails an den Reiseveranstalter raus (Reisedauer 29.12 bis 12.01, erste Mail 31.12 mit Frist bis 03.01 zur Abhilfe: Rückflug oder Hotelwechsel mit Kostenerstattung, automatisierte Antwort man müsse Rücksprache mit Hotel halten, dauert bis zu 6-8 Tagen. Das war die einzige Antwort. Wir haben danach noch 2 mal geschrieben, einmal mit der Dokumentation weiterer Mängel und am 03.1. mit einer neuen Frist zur Stellungnahme am Ende unserer Urlaubs (12.01). Bis jetzt nichts.
Wir haben Video- und Fotomaterial, dass die Mängel belegt sowie die Kontaktdaten von Zeugen, einem zuvor nicht bekannten Ehepaar.
Ich meine wir sind gut aufgestellt?!
Den Betrag den wir als Reduzierung vorgeschlagen haben, haben wir aus den Mehrkosten des angebotenen Zimmerupgrades errechnet (10 Nächte -ab dem Zeitpunkt an dem wir hätten das Zimmer beziehen können- mal 72 Euro), den man hätte zahlen müssen, hätte man es vor Ort zugebucht.
Wenn eine Rückbuchung (geht ja bis zu 6 Wochen nach Abbuchung) nicht empfehlenswert ist, wie sollen wir weiter vorgehen wenn der Reiseveranstalter sich in Schweigen hüllt?
Zitat.....und Hotel mit Mängelliste am 2ten Tag nach Ankunft aufgesucht...... :
Hotel ist nicht Ihr Vertragspartner!!!!! sondern der Reiseveranstalter.
Zitat.....zudem wurde von der Reiseleitung ein Formular mit den Mängeln aufgesetzt und unterschrieben von ihr und uns..... :
Dann ist doch alles 'ok'. Dieses Protokoll sichert Ihre Ansprueche.
Zitat......Parallel gingen 3 Mails an den Reiseveranstalter raus (Reisedauer 29.12 bis 12.01, erste Mail 31.12 mit Frist bis 03.01 zur Abhilfe: Rückflug oder Hotelwechsel mit Kostenerstattung, automatisierte Antwort man müsse Rücksprache mit Hotel halten, dauert bis zu 6-8 Tagen..... :
Mit der automatisierten Antwort haben Sie eine weitere Sicherhet fuer sich geschaffen.
Zitat.....wie sollen wir weiter vorgehen wenn der Reiseveranstalter sich in Schweigen hüllt?..... :
Wie ich schon geschrieben habe - innerhalb Monatsfrist Ihre bezifferten Ansprueche schriftlich (nachweisbar) an den Reiseveranstalter richten, angemessene Frist zur Beantwortung setzen (3 Wochen halte ich fuer angemessen) und dann muss man abwarten, was geschieht.
Zitat.....Den Betrag den wir als Reduzierung vorgeschlagen haben, haben wir aus den Mehrkosten des angebotenen Zimmerupgrades errechnet (10 Nächte -ab dem Zeitpunkt an dem wir hätten das Zimmer beziehen können- mal 72 Euro), den man hätte zahlen müssen, hätte man es vor Ort zugebucht...... :
Sorry, warten Sie hier nicht mit 'Milchmaedchenberechnungen' auf, das bringt ueberhaupt nichts. Schauen Sie in die 'Frankfurter Tabelle', da koennen Sie sich orientieren, was die Gerichte Betroffenen zusprechen.
Aber nicht einzelne Positionen aufaddieren, meinetwegen 10% dafuer, 20% dafuer und nochmals 5% dafuer = macht 35%. Bei mehreren Punkten ziehen Richter eher einen Mittelwert.
Viele Gruesse
bernardoselva
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