Fahren seit Jahren f. 1 Wo. in Urlaub zu privaten Vermietern (ohne Vetrag). Dies Jahr haben wir erstmals kurzfristig abgesagt. Jetzt kommt eine Rechnung vom Vermieter. Müssen wir zahlen??
Reiserücktritt - privater Vermieter - Müssen wir zahlen?
18. Februar 2002
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Frage vom 18. Februar 2002 | 16:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiserücktritt - privater Vermieter - Müssen wir zahlen?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2002 | 13:34
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo,
wenn der Vermieter den Vertragsschluß nachweisen kann, dann müssen Sie auch bezahlen. Er ist für den Vertragschluß beweispflichtig. Wenn Sie einen Vertrag geschlossen haben, hat der Vermieter auch den Anspruch auf Zahlung des entgangenen Gewinns.
Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach
#2
Antwort vom 4. August 2002 | 21:49
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 56x hilfreich)
da bin ich mir nicht so sicher.
muss der leistungsträger nicht bei der buchung auf seine agbs hinweisen und diese dem kunden vorlegen und von diesem akzeptiert werden.
handelt es sich hierbei nicht um eine "überraschende klausel" die somit nicht rechtskräftig ist ?
cheers
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