Reiserücktritt

18. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Tina V.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiserücktritt

Fahren seit Jahren f. 1 Wo. in Urlaub zu privaten Vermietern (ohne Vetrag). Dies Jahr haben wir erstmals kurzfristig abgesagt. Jetzt kommt eine Rechnung vom Vermieter. Müssen wir zahlen??

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Insofern erlaube ich mir auf § 651 i BGB hinzuweisen, danach kann jeder Reisende jederzeit vor Beginn vom Vertrag zurücktreten.
Dann jedoch kann der Veranstalter nach Abs. I eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese bestimmt sich nach der Höhe des Reispreises unter Abzug ersparter Aufwendungen, sowie dessen was er durch anderweitige Verwendung erwerben kann.

Nach Ihren Angaben erfolgte die Stornierung kurzfristig, so daß man nicht von einer anderweitigen Verwendung ausgehen können wird.
Als ersparte Aufwendungen sind z.B. Personal-, Reinigungs- und Bewirtungskosten anerkannt. Diese bewegen sich gewöhnlich in einer Größenordnung von ca. 20 %.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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