Hallo an Alle,
habe eine Frage, die ich bisher nirgends beantwortet bekam, vielleicht kann hier jemand helfen:
Jemand hat im Reisebüro für sich und eine weitere Person eine Kreuzfahrt gebucht, die aber erst zu einem späteren Zeitpunkt statt findet. Beide Namen sind inzwischen beim eigentlichen Veranstalter gemeldet und vermerkt. Die Reise
wurde der 2. Person vom Anmelder geschenkt, sie erhielt einen Gutschein, ausgestellt vom Reisebüro. Meine Frage:
Kann der Anmelder (es geht nicht um die Bezahlung, sie würde die Kosten übernehmen) nun die 2. Person ohne ihr Wissen einfach wieder abmelden? . Oder kann sie beim Reiseveranstalter auf die Durchführung der Reise bestehen, weil ja namentlich angemeldet ist. Die 2. Person möchte die Reise durchführen und kann nicht neu buchen, weil ausgebucht.
Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten darauf.
Es grüßt Graefin R.
Reise geplatzt??
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ich verstehe die Geschichte nicht so ganz, Entschuldigung. Wurde eine Buchung für 2 Personen vorgenommen? Oder hat nur A gebuchgt und B will nun nachziehen?
Hallo,
Vertragspartner sind der Reiseveranstalter und der Reiseanmelder. Wenn der Letztgenannte eine mitreisende Person storniert, dann hat der Reiseveranstalter dem zu entsprechen und die Stornierung vorzunehmen.
Alles andere ist im Innenverhaeltnis der Reisenden zu klaeren und interessiert den Reiseveranstalter ueberhaupt nicht.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
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Danke für die Meldungen.
An AntoniaW: Die Reise wurde für 2 gebucht. A hat angemeldet und B wurde mit eingetragen.
B besitzt: 1. Gutschein für Reise, ausgestellt vom Reisebüro und 2. Reiseunterlage (Bestätigung) vom Veranstalter.
Kann B denn nun ins Reisebüro gehen und sich nachträglich ebenfalls als Anmelder eintragen lassen? Oder muss sie das "Geschenk" bei A. einklagen, falls A. es storniert.?
Gruss von Graefin R.
Wenn zwei Einzelkabinen gebucht wurden, kann das Reisebüro beim Reiseveranstalter eine Trennung der beiden Reisenden in zwei Buchungen anfragen.
Wenn ein gemeinsames Doppelzimmer gebucht wurde, ist dies bei den meisten Reiseveranstaltern nicht möglich. Da macht die Technik nicht mit.
Hi, Antonia
es ist eine Doppelkabine und ich sehe die Reise als geplatzt an.
LG von Gräfin R.
@AntoniaW
quote:
.....Wenn zwei Einzelkabinen gebucht wurden, kann das Reisebüro beim Reiseveranstalter eine Trennung der beiden Reisenden in zwei Buchungen anfragen.....
Das duerfte der RV aber auch nur dann machen, wenn sich der tatsaechliche Anmelder mit einer 'Trennung' einverstanden erklaert.
@GraefinR
quote:
.....Oder muss sie das "Geschenk" bei A. einklagen, falls A. es storniert.?.....
Ich kenne zwar nicht den genauen Text / Inhalt des Reisegutscheines. Aber es duerfte wahrscheinlich so sein, dass Sie einen Anspruch auf den 'Geldwert' des Gutscheines haben.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
@Bernardoselva
Sie haben natürlich Recht. Ein gründliches/r Reisebüro/Reiseveranstalter würde zunächst den Reiseanmelder befragen. ob dieser der Übertragung zustimmt.
Dies hatte ich jedoch angesichts von GräfinR's Kommentar,d er Reiseanmeldung würde selbst die Kosten für eine Abmeldung (Stornierung?) des zweiten Reisenden trageb, angenommen. Dann ist es ja schliesslich einfacher diesem die anteilige Reise mitsamt der Kosten zu übertragen. Bei einer Doppelkabine aber ja leider nicht (anteilig) möglich.
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