Hallo,
könnte mir bitte jemand zum folgenden Sachverhalt Auskunft geben?
Pauschalreise bei Thomas Cook (XNEC) nach Cancun gebucht.
Hinflug: 10.04. 22:30 Uhr, München (Lufthansa), nach Mexico City und ab da nach Cancun. Ankunft Cancun Flughafen: 11.04. 9:15 Uhr
Rückflug: 25.04. 12:30 Uhr, mit Stopover in Houston.
Letztens haben wir aber eine Mail bekommen in der steht, dass der Hinflug erst am 11.04. um 09:40 stattfindet (ebenfalls ab München mit Lufthansa). Stopover dieses mal hinwärts schon in Houston. Der Rückflug geht eine Stunde früher, das ist ja noch verkraftbar.
Zähle ich aber alles zusammen, dann werden uns durch den neuen Hinflug-Termin immerhin 9.5h Stunden unseres Urlaubs genommen. Außerdem kämen Hotelkosten auf uns zu für eine Nacht in München, da es keine passende Z***erbindungen gibt (Rail&Fly ist inclusive).
Jetzt unsere Frage: was können wir fordern? Der Reiseveranstalter blockt nach mehrmaligen Telefonaten & Mails, in denen wir auf unseren "alten" Flug gepocht haben ab und sagt, der Flug existiert nicht mehr und sie haben keine anderen Optionen in ihrem Kontingent. Auf die anderen Flüge, welche man beispielsweise über Skyscanner und Co. findet und zu vergleichbaren Zeiten fliegen würden könne man uns nicht umbuchen, da man hierfür eben kein Kontingent hat - obwohl sie auf Skyscanner eben noch normal buchbar wären.
Inwiefern können wir den RV dazu bringen uns auf so einen Flug umzubuchen? Bzw. wie sind die Chancen sich selbst so einen Flug zu kaufen und dann die Kosten via Schadensersatz einzufordern?
Danke im Voraus
Pauschalreise Flugverschiebung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Schwierig.
Ich denke, ihr könntet versuchen, zu stornieren ohne Stornokosten tragen zu müssen.
Mehr dürfte nicht drin sein.
Ob ihr jetzt am Münchener Flughafen rumhängt oder nach Ankunft im Hotelfoyer, dürfte wenig ausmachen.
Der Flughafenwechsel für den Zwischenstopp ist vermutlich auchbirrelevant, da ihr wegen des Rückflugs ohnehin Esta machen müsst.
Schade... ich hab nämlich folgendes gelesen und mir Hoffnung gemacht:
"Oder der Reisende besorgt sich selbst Ersatzflüge entsprechend der ursprünglichen vereinbarten Flugzeit und macht die zusätzlichen Flugkosten als Schadenersatz gemäß § 651 f Abs. 1 BGB
beim Reiseveranstlle: http://www.degott.de/schadensersatz_bei_flugzeitenverschiebung.html
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Lufthansa ist doch die ausführende Airline für MUC-MEX. Die würde ich mal kontaktieren und verlangen, Sie auf den ursprünglichen Flug zurückzubuchen.
Beim BGH-Urteil waren die Urlauber schon vor Ort und konnten ihre Reise nicht mehr komplett stornieren. Das passt hier also nicht ganz.
Die von NikSeib genannte Fluggastverordnung hätte hier auch nur das Stornierungsrecht eröffnet, da der Ursprungsflug laut Sachverhalt mehr als zwei Wochen in der Zukunft liegt und nicht mehr existiert.
Lufthansa direkt zu kontaktieren ist ziemlich sinnlos, wenn man über das Kotingent eines Reiseveranstalters reist.
Man könnte allenfalls nachfragen, ob der Flug wirklich gestrichen wurde. Wenn es die Verbindung entgegen der Aussage im Ursprungssachverhalt noch gibt, eröffnen sich neue Möglichkeiten... Das ist dann aber nicht mehr der Ursprungssachverhalt
-- Editiert von quiddje am 06.02.2018 08:12
Schade... war jetzt drauf und dran LH anzurufen, aber wie du schon sagst, es ist ja das Kontingent des Reiseveranstalters.
Offiziell gestrichen wurden unsere Flüge schon, existieren laut der Homepage von LH nicht mehr - allerdings wurde halt ein neuer Flug stattdessen online gesetzt, der eine Stunde später landet. Aber da hat unser Reiseveranstalter angeblich kein Kontingent.
Stornieren will ich eigentlich nicht (da keine vergleichbaren Angebote), ich hätte gerne einen anderen Flug. Aber scheinbar wird das nicht klappen
Hallo,
es handelt sich um eine Pauschalreise, also kommt § 651 a ff BGB
zum tragen.
Danach hat der Reiseveranstalter die Reiseleistung ohne Mangel zu erbringen, also so, wie sie bestaetigt wurde.
Das ist offensichtlich nicht der Fall, da der Hinflug, so wie gebucht, nicht mehr existiert. Sie koennen jetzt von der Buchung zuruecktreten, dafuer darf der Reiseveranstalter keine Gebuehren berechnen. Alle bereits geleisteten Zahlungen auf diese Reisebuchung sind zu erstatten.
Sie koennen das Aenderungsangebot akzeptieren, dann muesste der Reiseveranstalter Ihnen den anteiligen Tagesreisepreis erstatten, da der Hinflug 9 Stunden spaeter als vereinbart, stattfindet. Das sieht die derzeitige Rechtsprechung so vor.
Sie koennen den Reiseveranstalter nicht zwingen Sie auf andere Fluege zu buchen, die Ihren Zeitvorstellungen entsprechen, ueber die er aber nicht vefuegt. Das darf der Reiseveranstalter verweigern (§ 651 c
, 2 BGB
).
Wie schon erwaehnt koennen Sie von der Buchung Abstand nehmen und versuchen eine identische Reise bei einem anderen Reiseveranstalter zu buchen, der Ihren Zeitvorstellungen eher entspricht. Gegen den bisherigen Reiseveranstalter koennen Sie dann den Vertrauensschaden, der Ihnen entstanden ist, geltend machen.
Viele Gruesse
bernardoselva
Irgendwelche künstlichen Kontingente sind nach der EU Fluggastverordnung völlig egal.
Lufthansa muss Sie auf eigenem Metall auf die nächstverfügbare Verbindung kostenfrei umbuchen. Es müssen nur physikalisch noch Plätze frei sein.
Ich würde trotzdem Lufthansa kontaktieren und höflich auf die EU Fluggastverordnung verweisen.
Na ja, vundaal76, meinst du wirklich bei der Lufthansa ist so schlechte Stimmung, dass die so einen Anruf brauchen um mal wieder lachen zu können?
Naja mal schauen, ob Lufthansa da Spaß dran hat - ich werds später einfach mal versuchen.
Viel schief gehen kann ja eigentlich nicht, oder? Im besten (aber sehr unwahrscheinlichen) Fall bucht mich Lufthansa wirklich um und schickt dementsprechend meinem Reiseveranstalter eine Änderungsbestätigung, welcher mich wiederum informiert?
Naja was wir am liebsten hätten wäre ein "besserer" Flug, der zu ähnlichen Zeiten geht, wie der ursprüngliche.
Laut Reiseveranstalter nicht möglich.
Alternativ halt Reisepreisminderung & Hotelkosten für Übernachtung in München, da wir aufgrund des neuen Hinfluges eine Nacht in München verbringen müssten..
Der RV hat uns vorhin gemailt und gesagt sie würden uns aus Kulanz und ohne jegliche rechtliche Verpflichtung 100€ insgesamt erlassen
Reisepreis ursprünglich insgesamt 3400 (1700pP) bei 14 Tagen..
Was sagt ihr? Stornieren wollen wir nicht. Annehmen oder weiter fordern?
Zitat......wir am liebsten hätten wäre ein "besserer" Flug, der zu ähnlichen Zeiten geht, wie der ursprüngliche...... :
Versuchen Sie den Reiseveranstalter dazu zu bringen einen Learjet fuer Sie einzusetzen........
Zitat......Alternativ halt Reisepreisminderung & Hotelkosten für Übernachtung in München....... :
Am besten so, dass die Urlaube der naechsten 5 Jahre finanziell gesichert sind. Was die Rechtsprechung in derartigen Faellen vorsieht ist, wie unter #8 genannt. Sie muessen das schon selbst lesen oder sich vorlesen lassen. Der Anspruch in dieser Hoehe besteht nur deshalb, da Ihnen fuer die erste Nacht Ihre Nachtruhe floeten geht, ansonsten waeren rund 25 % des anteiligen Tagesreisepreises durchsetzbar.
Zitat.......Reisepreis ursprünglich insgesamt 3400 (1700pP) bei 14 Tagen...... :
Rechnen koennen Sie auch nicht. Die Reise beginnt also am 10.04. (bzw. war so vorgesehen) und endet am 26.04. Bei mir sind das 17 und nicht 14 Tage. Soll ich Ihnen jetzt auch noch den anteiligen Tagesreisepreis ausrechnen??? Na gerne doch = 100,-- Euro (1.700,-- geteilt durch 17) Das wuerde Ihnen jeder Richter vor Gericht sicherlich zusprechen, auf diesen Betrag sollten Sie pochen. Das ist durchsetzbar. Setzen Sie beim Reiseveranstalter das Zauberwort 'Frankfurter Tabelle' ein, vermutlich wird er da einlenken.
Das bedeutet, dass man Ihnen insgesamt 200,-- Euro erstatten muesste. Wenn mehr??? Keine Ahnung. Kommt auf den Richter an.
Viele Gruesse
bernardoselva
Zitat:
Rechnen koennen Sie auch nicht. Die Reise beginnt also am 10.04. (bzw. war so vorgesehen) und endet am 26.04. Bei mir sind das 17 und nicht 14 Tage. Soll ich Ihnen jetzt auch noch den anteiligen Tagesreisepreis ausrechnen??? Na gerne doch = 100,-- Euro (1.700,-- geteilt durch 17) Das wuerde Ihnen jeder Richter vor Gericht sicherlich zusprechen, auf diesen Betrag sollten Sie pochen. Das ist durchsetzbar. Setzen Sie beim Reiseveranstalter das Zauberwort 'Frankfurter Tabelle' ein, vermutlich wird er da einlenken.
Also verweise ich auf die Frankfurter Tabelle und meine gestörte Nachtruhe und fordere eine Entschädigung von 100€ pP? Danke für die Auskunft.
Zitat:
Muss es denn zwingend München sein? gerade LH fliegt von vielen Standorten in die USA es könnte also sehr gut sein dass es zB von Frankfurt Kontingente zu passenden Zeiten gibt da die Anreise ja per Rail&Fly erfolgt wären dafür ja nicht einmal Zusatzkosten fällig.
Ansonsten kann man natürlich versuchen den Betrag zu erhöhen indem man antwortet man würde eine Kulanzlösung akzeptieren aber 100Euro pro Reidenden
--> Laut Reiseveranstalter gibt es Deutschlandweit keinen vergleichbaren Flug
Zitat:
Also verweise ich auf die Frankfurter Tabelle und meine gestörte Nachtruhe und fordere eine Entschädigung von 100€ pP? Danke für die Auskunft.
Kann man ja versuchen.
Wenn man dir allerdings sagt, dass die Nachtruhe im Flieger auch nur eingeschränkt gegeben sei - könnte ich das auch verstehen :devil;
Und jetzt?
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