Pauschalreise, Flug erst am nächsten Tag

24. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
pollux1977
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreise, Flug erst am nächsten Tag

Hallo Forum,

ich komme gerade aus einem wunderschönen Urlaub aus Ägypten zurück, der allerdings Flugtechnisch ein ziemliches Chaos war.
Zu den Fakten:

Geplante Flugzeit am 15.08.09 ab Düsseldorf war 19:05 Uhr
--> erste Verspätung: 19:50 Uhr
--> dann bis 21.00 Uhr keine Info mehr
--> jetzt wurde der Flug gecancelt für diesen Tag. Auf Rückfrage bot man uns ein Hotel für die Nacht an aber konnte uns nicht sagen ob und wann der Flug am nächsten Tag geht. Wir haben in das Hotel eingecheckt und wurden um 6:30 geweckt. Der FLug sollte um 08:05 Uhr abheben. Abgehoben haben wir um nach 10:00 Uhr.

Der Heimflug war ebenfalls von einer Verspätung von mehr als 2h überschattet. Dadurch wurde auch die letzte Z***erbindung von Düsseldorf nach Hause nicht mehr erreicht.

Die Fluggesellschaft ist in Ägypten ansässig, Reiseveranstalter war eine deutsches Unternehmen.

Nun die Frage, wie und bei wem ich jetzt meine Ansprüche auf den versäumten Urlaubstag, den Stress am Abreisetag und das teure Essen für 2 Tage am Flughafen geltend machen kann.

Die Bordkarten hab ich beide aufgehoben, auch die zwei Gepäckkarten.

Vielen Dank für die Hilfe

Gruß


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

das wuerde ich auch so sehen, dass das ein Chaos war.

quote:jetzt wurde der Flug gecancelt für diesen Tag.



Hier gilt die EU-Fluggastverordnung (bitte googlen), die Ihnen umfangreiche Rechte garantiert.

quote:Der Heimflug war ebenfalls von einer Verspätung von mehr als 2h überschattet.



Unwichtig, da weniger als 4 Stunden Verspaetung als zumutbar gelten.

quote:Nun die Frage, wie und bei wem ich jetzt meine Ansprüche auf den versäumten Urlaubstag,



Gegen den Veranstalter koennen Sie den anteiligen Reisepreis einfordern. Siehe Frankfurter Tabelle (googeln). Wegen der EU-Fluggastverordnung muessen Sie im Normalfall an die Fluggesellschaft herantreten, hat die aber keine Niederlassung in Deutschland, duerfte der Veranstalter vertraglicher Luftfrachtfuehrer sein, bitte in die AGB des Veranstalters schauen. Dann muessen Sie diese Forderungen ebenfalls beim Veranstalter stellen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 26.08.2009 13:24

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