Pauschalreise, 1 Tag wegen Flugannulierung weniger - Entschädigung?

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Pauschalreise, 1 Tag wegen Flugannulierung weniger - Entschädigung?

Guten Abend,

Wir haben bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Pauschalreise vom 25.01 bis 30.01 nach Ägypten gebucht.

Nach der Reisebestätigung und Zahlung, bekamem wir nun die Reiseunterlagen.

Mit bedauern mussten wir feststellen, dass die Reise nicht am 30.01 endet, sondern bereits am 29.01. Somit fällt ein Reisetag weg und der Rückflug wurde vorgezogen.

Leider hat uns der RV keine Benachrichtigung im voraus gesendet, wo man hätte stornieren können.

Nach einem Telefonat mit dem RV, haben wir jedoch zugesagt und möchten die Reise antreten.

In der Zwischenzeit hat uns der RV jedeglich 40 Euro zurück überwiesen. Der Reisepreis liegt jedoch 320 Euro für 5 Tage. Das passt ja nun irgendwie auch nicht.

Gibt es eine Möglichkeit der Entschädigung durch den RV? Immerhin wurde der Vertrag im Grunde durch den RV nicht korrekt durchgeführt. Ein Reisetag fehlt.

Grüße

Reise mit Hindernissen?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Guten Tag,
Sie haben doch den Vertrag zu den geänderten Konditionen angenommen:

Zitat:
Nach einem Telefonat mit dem RV, haben wir jedoch zugesagt und möchten die Reise antreten.


Zudem haben Sie eine Erstattung bekommen
Zitat:
40 Euro zurück


Wo liegt denn nun das Problem? Ich kann Ihr Anliegen nicht nachvollziehen.

Zitat:
Immerhin wurde der Vertrag im Grunde durch den RV nicht korrekt durchgeführt.


Dann hätten Sie dem ganzen nicht zustimmen dürfen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Guten Tag,
Sie haben doch den Vertrag zu den geänderten Konditionen angenommen:
Zitat:
Nach einem Telefonat mit dem RV, haben wir jedoch zugesagt und möchten die Reise antreten.


Zudem haben Sie eine Erstattung bekommen
Zitat:
40 Euro zurück


Wo liegt denn nun das Problem? Ich kann Ihr Anliegen nicht nachvollziehen.

Zitat:
Immerhin wurde der Vertrag im Grunde durch den RV nicht korrekt durchgeführt.


Dann hätten Sie dem ganzen nicht zustimmen dürfen.


Tut mir leid, aber ihr Post ist völlig u qualifiziert. Wo das Problem liegt? 320 durch 5 sind zum Beispiel nicht 40 Euro. Des Weiteren hat der RV eine Beförderungspflicht und hat den Vertrag zu erfüllen. Der Geänderte Rückflug ist wie eine Annullierung zu behandeln. Ich möchte bitte von weiteren unqualifizierten Beiträgen absehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Des Weiteren hat der RV eine Beförderungspflicht und hat den Vertrag zu erfüllen.

Das tut er ja nun auch, man hat sich offenbar mit den gänderten Bedigungen einverstanden erklärt:
Zitat (von maxohnenamen):
Nach einem Telefonat mit dem RV, haben wir jedoch zugesagt und möchten die Reise antreten.

Die neue vertragliche Vereinbarung lautet nun: Reise vom 25.01 bis 29.01 nach Ägypten mit vorgezogem Rückflug.
Wenn einem das nicht gefällt, hätte man nicht einfach so zusagen dürfen.



Zitat (von maxohnenamen):
320 durch 5 sind zum Beispiel nicht 40 Euro.

Und? Hin- und Rückflug nimmt man ja offenbar wahr, warum also sollte davon ein Anteil erstattet werden?



Zitat (von maxohnenamen):
Gibt es eine Möglichkeit der Entschädigung durch den RV?

Klar. Einfach mal den RV fragen was er denn so machen könne ...



Zitat (von maxohnenamen):
Immerhin wurde der Vertrag im Grunde durch den RV nicht korrekt durchgeführt. Ein Reisetag fehlt.

Der Vertrag konnte durch den RV ja noch gar nicht korrekt durchgeführt werden, da er ja noch in der Zukunft liegt.
Und den ursprünglichen 1. Vertrag hat der Kunde ja der Schilderung nach geändert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Der rv muss also zumindest keinen Alternativ Flug anbieten?


Was eine Rechtsauffassung...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Der rv muss also zumindest keinen Alternativ Flug anbieten?

Alternativ Flug, Ausgleichszahlung, Schandenersatz, woanders buchen, ... der Reisende hat viele Rechte gegenüber den RV wenn der den Vertrag einfach ändern will.

Nur, um diese dann auch wahrzunehmen, darf der Reisende halt nicht einfach darauf verzichten. Denn wenn der Reisende das - so wie in der Schulderung hier macht - hat war das halt.

Erst handeln und dann informieren ist halt die falsche Reihenfolge.



Zitat (von maxohnenamen):
Was eine Rechtsauffassung...

Der Rechtsweg steht jedem offen, man kann das Ganze dann bei Bedarf auch vor Gericht klären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Da der RV seiner Pflicht der Mitteilung jedoch nicht nachgekommen ist, sehe ich das etwas anders.

Der RV hätte uns die Möglichkeiten bestimmt geben müssen, ob wir ein Alternativ Flug haben möchten am ursprünglichen Tag, oder nicht?

Am Telefon wurde jedeglich von uns zugesagt, nicht direkt zu stornieren. Neutral. Mehr wurde eben uns auch nicht angeboten.

Wir hielten uns da offen und wollten die Sache erstmal prüfen. Das es wie gesagt, keine Mitteilung seitens des RV gegeben hat, müsste der RV uns wenigstens diese Möglichkeit des Überlegungens einräumen.

Auf jeden Fall hat der RV nachweislich auf eigene Faust den Vertrag verändert, ohne uns zu fragen.

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#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wenn die Reisebestätigung vorliegt, ist die Änderung ein Mangel, die zum Rücktritt berechtigt. Hierzu aber erstmal ein Einschreiben mit Fristsetzung hinschicken, dass man auf die zugesagten Reisedaten besteht.


-- Editiert von Tasti123 am 14.01.2018 11:17

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

selbstverstaendlich haetten Sie mehr Rechte, doch Sie haben dem einseitig vom Reiseveranstalter geaenderten Reiseablauf zugestimmt. Damit wurde der neue Reiseablauf Vertragsinhalt. Daran ist nun nicht mehr zu ruetteln.

In aehnlich gelagerten Faellen haette Ihnen mindestens bei einem Reisepreis von 320,-- Euro (je Person???? oder Gesamtreisepreis????) rd. 65,00 Euro an Entschaedigung zugestanden. Sie haben sich mit Euro 40,-- zufrieden gegeben und das ist nun Vertragsbestandteil. Ggfl. haette Ihnen auch noch aus der EU-Fluggast-VO 261/2004 eine Ausgleichszahlung zugestanden. Hiezu muesst man zuvor aber wissen, welche Fluggesellschaft sollte urspruenglich fliegen. Hatten Sie fuer diesen Flug eine Bestaetigung mit Flugnummer (die da lautet????) und Flugzeiten? Welche Strecke sollte geflogen werden und welche wird jetzt geflogen?

Zitat (von maxohnenamen):
......Tut mir leid, aber ihr Post ist völlig u qualifiziert......

Aber Sie haben sich vollkommen professionell verhalten........????

Zitat (von maxohnenamen):
.......und hat den Vertrag zu erfüllen......

Stimmt. Kann man wunderschoen im § 651 c BGB nachlesen. Sie haben jedoch den vertraglich relevanten Aenderungen zugestimmt.

Zitat (von maxohnenamen):
......Der Geänderte Rückflug ist wie eine Annullierung zu behandeln.......

Darum meine Frage weiter oben nach Flugnummer, Flugzeiten und Strecke.

Zitat (von maxohnenamen):
.......Ich möchte bitte von weiteren unqualifizierten Beiträgen absehen........

Es kommt immer auf die Fragenstellung an!


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

selbstverstaendlich haetten Sie mehr Rechte, doch Sie haben dem einseitig vom Reiseveranstalter geaenderten Reiseablauf zugestimmt. Damit wurde der neue Reiseablauf Vertragsinhalt. Daran ist nun nicht mehr zu ruetteln.

In aehnlich gelagerten Faellen haette Ihnen mindestens bei einem Reisepreis von 320,-- Euro (je Person???? oder Gesamtreisepreis????) rd. 65,00 Euro an Entschaedigung zugestanden. Sie haben sich mit Euro 40,-- zufrieden gegeben und das ist nun Vertragsbestandteil. Ggfl. haette Ihnen auch noch aus der EU-Fluggast-VO 261/2004 eine Ausgleichszahlung zugestanden. Hiezu muesst man zuvor aber wissen, welche Fluggesellschaft sollte urspruenglich fliegen. Hatten Sie fuer diesen Flug eine Bestaetigung mit Flugnummer (die da lautet????) und Flugzeiten? Welche Strecke sollte geflogen werden und welche wird jetzt geflogen?

Zitat (von maxohnenamen):
......Tut mir leid, aber ihr Post ist völlig u qualifiziert......

Aber Sie haben sich vollkommen professionell verhalten........????

Zitat (von maxohnenamen):
.......und hat den Vertrag zu erfüllen......

Stimmt. Kann man wunderschoen im § 651 c BGB nachlesen. Sie haben jedoch den vertraglich relevanten Aenderungen zugestimmt.

Zitat (von maxohnenamen):
......Der Geänderte Rückflug ist wie eine Annullierung zu behandeln.......

Darum meine Frage weiter oben nach Flugnummer, Flugzeiten und Strecke.

Zitat (von maxohnenamen):
.......Ich möchte bitte von weiteren unqualifizierten Beiträgen absehen........

Es kommt immer auf die Fragenstellung an!


Viele Gruesse
bernardoselva

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#10
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie ich oben geschrieben habe, habe ich dem nicht zugestimmt, jedeglich die Stornierung verneint. Zu dem kommt hinzu, dass wir nicht Benachrichtigung wurden im Vorfeld über die Flugänderung und der Vertrag eigenmächtig verändert wurde. Das ist nach deutschem Recht sicher nicht so vorgesehen.

Der geänderte Rückflug, wurde erst auf den zugesandten Reiseunterlagen (Tickets) sichtbar!

Mit den 40 Euro habe ich mich zu keinem Zeitpunkt einverstanden gegeben. Diese 40 Euro wurden ohne Einverständnis oder Kenntnis einfach auf das Konto überwiesen. Wiederrum einseitig eigenmächtig durch den RV.

Vielleicht habe ich mich dazu falsch ausgedrückt.

Die Flugzeiten sind auf dem Rückflug um genau 24 Stunden vorgezogen worden, sonit fehlt 1 Reisetag. Es ist die gleiche Airline. Eine Alternative wurde wir gesagt, zu keinem Zeitpunkt genannt, auch nicht am Telefon. Das Telefon war jedeglich dafür da, zu erfahren, warum auf dem Ticket ein falsches Rückflug Datum stand.







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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Guten Tag,

Sie widersprechen sich leider...

Zitat:
Wie ich oben geschrieben habe, habe ich dem nicht zugestimmt, jedeglich die Stornierung verneint.


im ersten Beitrag heisst es:

Zitat:
haben wir jedoch zugesagt und möchten die Reise antreten.


Es ist Ihr gutes Recht, eine von jetzt auf gleich geänderte Reise zu beanstanden. Dann aber bitte keine Aussagen gegenüber dem Veranstalter machen und immer (!) schriftlich - am besten mit Einschreiben agieren. Die 40 EUR hätte ich zurückgebucht, wenn man nicht damit einverstanden ist.

Durch Ihr Handeln haben Sie aber - und bei dieser (aus Ihren Augen unqualifizierten) Meinung bleibe ich, die Reise unter den neuen Bedingungen akzeptiert.

Im übrigen:

Zitat:
Tut mir leid, aber ihr Post ist völlig u qualifiziert.


Wenn Sie Rechtsberatung hier erwarten, muss ich Sie enttäuschen. Das ist ein Meinungsforum. Rechtsberatung dürfen nur Rechtsanwälte leisten.

Zitat:
Ich möchte bitte von weiteren unqualifizierten Beiträgen absehen.


Ich lasse mir meine Meinung nicht verbieten. Und Sie haben sich ja hier angemeldet um Meinungen zu hören. Wenn Ihnen meine nicht passt, tut es mir leid. Aber auch meien Sichtweise gehört sicherlich zu einer Meinungsbildung - auch wenn sie ich Ihnen eben nicht passt.

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https://www.antispam-ev.de

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#12
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn sie meinen, und nochmal, immernoch wurde nichts zugestimmt, jedeglich gesagt, dass man die Reise natürlich fortfahren will. Stornieren wünscht sich vielleicht ser RV, da es wohl billiger wäre.

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#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Könnten Sie uns bitte ganz genau erklären, was Sie dem RV kommuniziert haben? Denn er Ihr erster Beitrag deutet tatsächlich darauf hin, dass Sie der Vertragsänderung (bzw. dem neuen Angebot mit einen Tag weniger Urlaub) zugestimmt haben.
Ob eine wirksame Zustimmung aber vorliegt, klärt sich erst, was Sie genau mit wem an welchen Zeitpunkt kommuniziert haben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Wie ich oben geschrieben habe, habe ich dem nicht zugestimmt,

Steht da aber ganz anders:
Zitat (von maxohnenamen):
Nach einem Telefonat mit dem RV, haben wir jedoch zugesagtund möchten die Reise antreten.


Und hier auch:
Zitat (von maxohnenamen):
jedeglich gesagt, dass man die Reise natürlich fortfahren will.




Zitat (von vundaal76):
was Sie genau mit wem an welchen Zeitpunkt kommuniziert haben.

Das wäre wohl überaus sinnvoll ...


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
......Es ist die gleiche Airline.......

Meine Fragen siehe unter # 8 haben Sie nicht beantwortet. Wie soll man denn da Ratschlaege geben?

Viele Gruesse
bernardoselva

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#16
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag,

ich versuche das ganze nochmal unemotional aufzuzeigen.

Also...

Wir buchten eine Reise vom DUS nach HRG am 25 - 30.1.2018. Daraufhin erhielten wir die Reisebestätigung, die wir ordentlich bezahlten. Etwas später kamen bereits die Tickets und Hotel Voucher. ERST AUF DEM TICKET STAND eine geändert Rückflugzeit! Neu: vom 25 - bis 29.1.2018.

Anex Tour hat uns ohne Vorwarnung einfach ein Tag geklaut. Des Weiteren wäre Anex rechtlich verpflichtet gewesen, sofort über die Flugannulierung zu informieren. Nach Fluggastrecht der EU, mindestens 14 Tage vor Abflug. Das ist jedoch geschehen durch die Sichtung der Tickets meinerseits, jedoch nicht gesondert per Email vom RV. (Da kann ich ja jetzt nicht sagen, dass ich das nicht wusste.) Eine Ausgleichzahlung nach Fluggastrecht der EU fällt damit natürlich weg.

Ich bin mir nicht sicher, aber nach Fluggastrecht der EU, was auch für den Pauschlreisenden gilt, müssten die uns eigentlich einen Ersatzflug am 30.1 durchgeführt von einer anderen Airline anbieten. So kann man es der Verordnung entnehmen. Oder gibt es da ein Einwand?

Die Airline ist eine deutsche Airline mit Sitz in der EU.

Aufgrund des Falles, habe ich der Reisegesellschaft GESTERN eine Email um die Bitte der ordentlichen Druchführung des Vertrages geschickt. Daraufhin entgegnete uns HEUTE der RV mit einer Email, die über die geänderte Rückflugzeit informierte. Mit der Bitte, ob wir nun stornieren möchten oder nicht. (Das ist die fehlende Email, anscheinend nun nachgesandt). Ist natürlich so rechtlich nicht in Ordnung. Diese Information, hätte direkt erfolgen müssen.

Also man fragt uns JETZT ob wir stornieren möchten oder nicht. Ein Alternativflug oder Ähnlich, wird jedoch nicht genannt.

Mir geht es auch gar nicht um das Geld, im Prinzip wünsche ich mir einfach ein Alternativflug am ursprünglichen Reisetag den 30.1.2018. Dort gibt es etwa 4 ähnliche Flüge nach Düsseldorf, mit gleichwertiger Economy Klasse.

Für den ursprünglichen Flug, hatten wir eine Bestätigung/Reisebestätigung mit Flugnummer ARZ8220. Natürlich mit der Floskel "Änderungen vorbehalten". Jedoch kann das ja nun nicht über den Fluggastrechten stehen. Hier steht ja eindeutig eine Annulierung zu buche.

Wenn es um Geld ginge, wird das wohl ein Reisemangel sein. 100% für den verlorenen Tag oder was Gerichtsurteile, Frankfurter Tabelle so hergeben. Zumindest handelt es sich gefühlt um 100% Schaden, da ja ein Tag praktisch fehlt.

Weiß Jemand, ob uns nun Alternativ Flüge zustehen? Und wenn, wie soll man das umsetzen? Was ist wenn es keine Flüge mehr gibt oder Sitzplätze?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Ich vermisse irgendwie den Teil, wo man den Vertrag zu den geänderten Konditionen angenommen hat?



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#18
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, ich dachte mit dem JETZIGEN Schreiben am heutigen Tage, kann ich den Vertrag ja nicht angenommen haben, wenn die mich heute danach wiederum in der Email fragen.

Also was das Telefonat angeht, habe ich mich falsch ausgedrück. Die Dame am Telefon hat jedeglich gesagt, dass es auch die Möglichkeit der Stornierung gäbe. Danach wurde einfach normal weitertelefoniert und nach einer Lösung gesucht. "Natürlich will ich die Reise fortsetzen und am 30ten fliegen. Es handelte sich aber um das Wochenende, daher konnte sie mir nicht weiterhelfen. Dann endete das Telefonat. Somit habe ich doch nichts angenommen, ich will das der Vertrag bis zum 30ten durchgeführt wird.

Wie oben steht, kam ja nun auch die Anfrage per Email nachträglich..

Es sind ja nun nur noch 10 Tage, vermutlich wählt die Airline nun eine Taktik und sitzt die Ansprüche aus... Ich seh es ja ein, dass es sehr teuer für die Airline wäre, uns Alternativ zu befördern.

-- Editiert von maxohnenamen am 15.01.2018 18:11

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