Pauschale Entschädigung oder Schadensersatz?

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ryan666
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)
Pauschale Entschädigung oder Schadensersatz?

Hallo!

Fluglinie cancelt Teilstrecke München - Frankfurt am Abreisetag wegen Wetter (Schnee am 27.12.).

Kann Schnee im Winter überhaupt noch Höhere Gewalt sein bzw. Wäre dies für die Airline nicht zumutbar/vorhersehbar?
Kann man überprüfen ob andere Flieger von dem Flughafen an diesem Tag starteten?

Fluggast nimmt ICE nach FRA für 100€ und erreicht so den Anschluss.

Steht dem Fluggast neben/zusätzlich zu den 100€ für das Ticket noch weiteres zu? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Vielen Dank

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-- Editiert Ryan666 am 13.01.2015 15:01

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8 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

entsteht der Ausfall / Annullierung durch starken Schneefall, ist dies wetterbedingte hoehere Gewalt, der nicht von der Fluggesellschaft beeinflussbar ist.

Wird die Annullierung dadurch ausgeloest, dass das Fluggeraet nicht zu enteisen war, oder das die Runway nicht vom Schnee geraeumt werden konnte, dann liegt das im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft.

quote:
....Kann man überprüfen ob andere Flieger von dem Flughafen an diesem Tag starteten?....

Ja, indem man auf den Abflugbildschirm schaut.

quote:
.....Steht dem Fluggast neben/zusätzlich zu den 100€ für das Ticket noch weiteres zu?.....

Das haengt, wie gesagt, von den Gegebenheiten ab.


Viele Gruesse
bernardoselva


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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#2
 Von 
Ryan666
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Wie bekomme ich denn den exakten Grund für die annullierung heraus?

Habe nur eine SMS bekommen dass der Flug annulliert wurde, ohne Gründe.

Angenommen dass die Annulierung im Verantwortungsbereich der Airline liegt:

Wie ist die Rechtsgrundlage der Entschädigung?

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Wie bekomme ich denn den exakten Grund für die annullierung heraus?.....

1. Aussage der Fluggesellschaft
2. Aussage des Flughafens, ob im Zeitfenster des geplanten Abflugs keine Starts moeglich gewesen sind.
3. Aussage des zustaendigen Wetteramtes.

Die Beweisfuehrung ist kompliziert und schwierig. Die Fluggesellschaft wird wahrscheinlich Wetterdaten vom Wetteramt vorlegen, dass es starke Schneefaelle gab, und das zu widerlegen, ist nicht einfach.

quote:
.....Angenommen dass die Annulierung im Verantwortungsbereich der Airline liegt: Wie ist die Rechtsgrundlage der Entschädigung? .....

EU-Fluggastverordnung 261/2004


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#4
 Von 
Ryan666
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo!

LH zieht sich auf Höhere Gewalt zurück.

Was sind denn die Anforderungen an das Vorliegen Höherer Gewalt?

Schneefall im Winter ist doch durchaus vorhersehbar für eine Airline.

Oder wie kann man dagegen am besten argumentieren?

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....LH zieht sich auf Höhere Gewalt zurück.....

War nicht anders zu erwarten.

quote:
.....Was sind denn die Anforderungen an das Vorliegen Höherer Gewalt?.....

Das habe ich doch weiter oben beantwortet. Lesen hilft ungemein....

quote:
.....Schneefall im Winter ist doch durchaus vorhersehbar für eine Airline.....

Das im Winter auch Schnee faellt, dass duerfte natuerlich jeder Fluggesellschaft bekannt sein, aber nicht wann und wo und in welcher Intensitaet.

quote:
.....Oder wie kann man dagegen am besten argumentieren? .....

Lt. EU-Fluggastverordnung 261/2004 ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass es hoehere Gewalt war, wenn Sie die Argumentation der Fluggesellschaft anzweifeln.

Fordern Sie also bei Lufthansa einen entsprechenden Nachweis, dass tatsaechlich hoehere Gewalt vorlag, an.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#6
 Von 
Ryan666
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Airline hat sich bereiterklärt die Kosten für das ICE Ticket + 25€ zu erstatten.

Bezüglich der EU-Fluggastverordnung 261/2004 führt die Airline nun an, es käme nicht auf das Vorliegen Höherer Gewalt an, weil:

"Jedoch wurden die Start- und Landerlaubnisse in Frankfurt von der Flugsicherung eingeschränkt."

Wie ist diese Einschränkung durch die Flugsicherung am Zielflughafen nun (unterstellt die Airline hat diesbezüglich nicht gelogen) zu bewerten?

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Jedoch wurden die Start- und Landerlaubnisse in Frankfurt von der Flugsicherung eingeschränkt.....

Wenn die Flugsicherung Start- und Landeerlaubnisse einschraenkt, dann duerfte das meiner Auffassung nach hoehere Gewalt sein, denn die Fluggesellschaft kann sich gegen eine solche Anordnung nicht widersetzen.

Man hat Ihnen das Zugticket erstattet und zusaetzlich an Betreuungsleistung pauschal 25,00 Euro. Ich denke, dass ist ok. Oder koennen Sie einen weiteren Schaden nachweisen, der Ihnen entstanden ist?

Wenn Sie die Aussage der Fluggesellschaft anzweifeln, koennen Sie ja bei der Flugsicherung nachfragen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, wenn an einem Flughafen die Starts eingeschränkt werden, darf sich die Airline aussuchen, welche Slots die zurück geben. Ist nervig, wenn es einen trifft.
Das einzige was man machen kann, ist sich bei der LBA beschweren. Dann prüfen die, ob die Airline nicht etwas zu "großzügig" Annuliert hat, was bei schlechter Auslastung leider auch ab und an gerne gemacht wird.
Das werden die nicht offen sagen. Das LBA fragt dann aber schonmal ganz genau nach, wenn sich ein paar beschweren.

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