Miles + More Flug 1 Tag später ohne Entschädigung

31. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
joergj
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Miles + More Flug 1 Tag später ohne Entschädigung

Hallo,
ich fliege im März nach LaPalma mit Lufthansa Meilen.
Heute wurde ich informiert, daß sich der Rückflug ändert. Anstatt 15.00 in Hamburg bin ich jetzt um 22.55 in Stuttgart, muss Taxi, Übernachtung selber zahlen, kann morgens nach Hamburg weiterfliegen. Kostet zusätzlich 1 Urlaubstag!
Kann ich wenigstens die Kosten in Rechnung stellen?
Zusatzinfos: Habe Finca gemietet, daher muss ich fliegen. Falls mit anderer Gesellschaft verfallen zudem meine Meilen, gibts zwar zurück, verfallen dann aber nach 1 Woche! Es gab keinen Namen/Ansprechparter für Beschwerden trotz Nachfrage. Es gibt keine Tel-Nr!!! Soll alles schriftlich per Brief oder per Fax machen - aber so kann kein Dialog entstehen.
Wie kann ich mich gegen den "Kundenservice" wehren??


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Du willst Schadenersatz weil ein "Kundengeschenk" nicht deinen Erwartungen entspricht ??
Irgendwo in den AGB wird sicher genau das stehen.

Einen Anspruch auf einen "persönliche MItarbeiter" zu anschreien hat man nicht.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joergj
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Du hast meine Forderung falsch wiedergegeben.
Es wurde ein M+M Flug gebucht. Nun will ich diesen zugesagten und bestätigten Flug auch haben.
Eine Beförderung ist auch möglich, nur mit erheblichen Zusatzkosten für mich verbunden. Die Flugnummer existiert noch, nur würde ich 1 Übernachtung brauchen, da ich 8 nächtliche Stunden Wartezeit in Stuttgart als unzumutbar erachte.
Alternativ könnte ich auf eine andere Insel fliegen und von dort nach Haus. Hier müßte der innerkanarische Flug bezahlt werden.
Aufregen tut mich das Verhalten von M+M. Mich tel. informieren, mir keine Tel-Nr. für Rückruf zum Abklären geben, keinen zuständigen Namen Ansprechpartner, auch von Beschwerdeabteilung, trotz Nachfrage nennen.
M+M nennt sich Kundenbindungssystem, nicht Kundenvertreibungssystem!
LG
Jörg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Dann muss man die Konsequenzen ziehen und mit einer anderen Airline fliegen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

meiner Auffassung nach ist es zunaechst einmal voellig unwichtig, wie die Bezahlung der von Ihnen gebuchten Fluege erfolgt.

Tatsache ist, dass die Fluggesellschaft den von Ihnen gebuchten Rueckflug nicht in der Form einhaelt, wie er Ihnen offensichtlich bestaetigt wurde. Ihren Ausfuehrungen entnehme ich, dass Ihnen eine solche Bestaetigung vorliegt (La Palma - Hamburg). Und diesen Flug hat man nun gestrichen und Sie muessen statt dessen via Stuttgart fliegen. Die unguenstigen Flugzeiten zwingen Sie dazu in Stuttgart zu uebernachten. Also duerfte nach deutschem Recht (Befoerderungsvertrag) die Fluggesellschaft einen Vertragsbruch begangen haben, da sie die gebuchte Leistung nicht maengelfrei erbringen kann, und sie muesste Ihnen entstandene Mehrkosten fuer diesen Umstand ausgleichen.

Allerdings gibt es auch noch die EU-Fluggastverordung. Und die laesst zu, dass Fluggesellschaften durchaus Umbuchungen / Streichungen vornehmen koennen, so sie denn laengerfristig erfolgen. Und das ist hier der Fall. Ob hier bereits in einem Grundsatzurteil entschieden wurde, welches Gesetz tatsaechlich anzuwenden ist, ist mir nicht bekannt. An Ihrer Stelle wuerde ich einen Fachanwalt (Reiserecht) diesbezueglich befragen.

Meiner Auffassung nach ist die Tatsache, dass Sie den Flug mit erreichten Meilen aus Miles&More bezahlt haben, ueberhaupt nicht ausschlaggebend, dass Ihre Rechte fuer die Befoerderung eingeschraenkt werden koennen. Denn Sie koennen ja beispielsweise auch ueber Miles & More fuer Meilen Laptops oder andere Sachgueter erwerben, und da wird die uebliche Garantie auch nicht eingeschraenkt (was ja auch voellig unsinnig waere).


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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