Malaysia Urlaub

26. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sunny_1982
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Malaysia Urlaub

Guten Morgen an alle!!!!

Und zwar geht es darum.... Mein Mann und ich waren im Juni für 3 Wochen in Malaysia und waren mit unserem Urlaub ganz und garnicht zufrieden! Wir haben eine 3 Sterne Anlage gebucht, wozu man auch noch sagen muss, dass wir öfters schon 3 Sterne Anlagen in Asien hatten und immer zufrieden waren! Wir haben die Reise über FTI gebucht und waren auch mit der örtlichen (bzw. telefonischen) Beratung ganz und garnicht zufrieden! Wir hatten am Ende des Urlaubs Telefonkosten von ca. 300 EUR und sind früher abgereist (5 Tage eher) und haben dort auch nochmal ca. 300 EUR bezahlt! Wir sind jetzt bei einer Anwältin..... Bisher hat FTI uns einen Check angeboten von 317,00 EUR (Reisepreis ca. 2.700 €), FTI beruft sich auf die Bewertungen bei Holidaycheck die wirklich recht gut waren??!!!! :???:
Die Anwältin hat bisher 2-3 Briefe an FTI geschrieben.... Was meint ihr, müssten wir an die Anwältin bezahlen wenn wir es nicht über die Rechtschutz (Rechtschutzversicherung leider 250 EUR Selbstbeteiligung) laufen lassen? Und meint ihr, dass es sich überhaupt lohnt, vor Gericht zu gehen mit diesem Anliegen? die Anwältin meint natürlich ja (ist ja klar, die will ja Geld verdienen *lol*)!

Schonmal besten Dank für eure Antworten ;)

Sunny_1982

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Da Anwälte Ihr Honorar recht frei bestimmen können, solltet ihr euer Exemplar nach Ihren Sätzen fragen. Auch mit einer Rechtsschutzversicherung als Rückendeckung.

Welchen Anspruch ihr bspw. nach der Frankfurter Tabelle "gegen" den veranstalter habt, hängt ganz entscheident von den konkreten Mängeln ab. Eine Aussage wie "Das Hotel entsprach nicht den von uns bisher bereisten 3*-Anlagen." reicht da natürlich nicht aus.
Nehmt die konkreten mit der Reiseleitung vor Ort besprochenden Punkte, eure (Photo-)Dokumentation und - sofern vorhanden - Statements der Reiseleitung/Agentur in Malaysia dazu und bringt das beim Veranstalter ein. Erst einmal ohne Anwältin wäre mein Rat - wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück ...

Wenn ihr mögt, könnt ihr ja einige eurer Mängel hier vortragen. Ich bin sicher, dann ihr dann eine fundierte Rückmeldung erhalten werdet.

PS: Die Telefonkosten machen mir Sorgen. Eine so hohe Summe hätte sich doch sicher über andere Medien umgehen lassen. Stichwort: Schadensminderungspflicht.

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

genauso ist es, wie AntoniaW. argumentiert hat. Sind Maengel vorhanden, muessen diese der oertlichen Reiseleitung angetragen und damit dem Veranstalter die Moeglichkeit eingeraeumt werden, die Maengel abzustellen. Das schreibt der Gesetzgeber auch ganz eindeutig im § 651 a ff BGB vor.

Werden die Maengel nicht zeitnah (angemessen) abgestellt und sind sie erheblich, dann kann der Reisende den Reisevertrag kuendigen und vom Reiseveranstalter verlangen, dass er zurueck befoerdert wird.

Ob ein Richter Erheblichkeit unterstellt, wenn man bei einem dreiwoechigen Aufenthalt fuenf Tage vor dem vorgesehenen Rueckreisedatum die Rueckreise verlangt, wuerde ich zunaechst bezweifeln.

Aber ohne das man den tatsaechlichen Sachverhalt nicht kennt, kann man ihn auch nicht einschaetzen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

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