Mängel im Urlaub (Ferienhaus)

6. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
***melone***
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mängel im Urlaub (Ferienhaus)

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.
Wir haben im Ausland für 4 Nächte ein Ferienhaus gebucht (für 470€). In der Beschreibung des Hauses stand: "Dusche/WC" und dass das Haus über fließendes Wasser (heiß und kalt) verfügt. Außerdem sei ein Gasgrill vorhanden.

(1) Haus
Kein Warmwasser, nur kaltes Wasser!

(2) Anbau
Dort angekommen stellten wir fest, dass sich die Dusche in einem Anbau (Holzschuppen am Haus) befindet. Um dorthin zu gelangen musste man das Haus verlassen. Dieser Anbau wird auch als Abstellkammer für Gartenutensilien usw. benutzt. Weiterhin befindet sich im Anbau eine Abspülgelegenheit. Der Anbau eng und total verpfuscht: Durch Duschwasser hat sich der Spanplattenboden aufgeweicht und man hatte Angst, dass dieser durchbricht. Vor der Dusche eine Art Holzpalette in der man sich schön die Füße einklemmen kann. Die Wassertemperatur konnte man im Anbau nur an einem Termostat einstellen! Durch einen großen Türspalt kam kalte Luft von außen beim Duschen rein. Wenigstens die Spinnen fühlten sich dort wohl und bauten ein paar Weben und ein Nest.

(3) Gasgrill
Anzünder defekt.

Am ersten Tag haben wir das noch gar nicht so richtig gesehen, weil wir Mitternachts ankamen und uns gleich schlafen gelegt haben.
Am zweiten Tag haben wir überlegt was wir machen und haben uns erst am späten Nachmittag entschlossen uns zu beschweren, da wir das Haus nie gebucht hätten, wenn wir das gewusst hätten, haben da aber niemanden mehr erreicht.
Am dritten Tag riefen wir die Ferienhausvermittlung an. Uns wurde bestätigt, dass es sich um eine falsche Hausbeschreibung im Internet handelt.
Uns wurde folgendes angeboten, entweder 100 Euro und wir müssen in dem Haus bleiben oder uns wird ein neues Haus gesucht.
Wir haben uns für das neue Haus entschieden und sind schließlich umgezogen (d.h. doppelte eigene Endreinigung).

Urlaub war das keiner im alten Haus, wir haben uns nur geärgert...

Daheim haben wir festgestellt, dass das neue Haus exakt soviel kostet wie das alte. Wir haben damit gerechnet, dass das neue Haus einen Mehrwert von ca. 100 Euro hat.
Wie ist die Rechstlage bzgl. Entschädigung?


Vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie schreiben .....Wir haben im Ausland für 4 Nächte ein Ferienhaus gebucht.....

Ich unterstelle, dass Sie die Fewo direkt beim Eigentuemer im Ausland eingebucht haben, bzw. ueber eine dort ansaessige Vermittlung. Dann gilt das Recht des Ziellandes. Sie muessen den Eigentuemer dort verklagen, wahrscheinlich nicht den Vermittler. Solche Prozesse sind in der Regel sehr auswaendig und langwierig, lohnen sich also in der Regel nicht.


Viele Gruesse
bernardoselva





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"Touristiker"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
***melone***
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die FeWo haben wir über das Internet über eine im Ausland ansässige FeWo-Vermittlung gebucht. Das Problem war, dass bei der Internetbuchung (über eine FeWo-Suchmaschine des Vermittlers) die FeWo-Beschreibung des Vermittlers nicht korrekt war.
Ich frage, weil ich das Gefühl habe, dass wir nicht ausreichend entschädigt wurden.

Viele Grüße


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-- Editiert am 07.08.2009 10:36

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

.....Ich frage, weil ich das Gefühl habe, dass wir nicht ausreichend entschädigt wurden.....

Das sehe ich auch so, die Maengel waren schon erheblich.

......dass bei der Internetbuchung (über eine FeWo-Suchmaschine des Vermittlers) die FeWo-Beschreibung des Vermittlers nicht korrekt war.....

Der Vermittler wird aber im Streitfall behaupten, dass er die Ausschreibung auf Grund der Angaben des Vermieters vorgenommen hat. Wahrscheinlich wird auch in den AGB stehen, dass alle Angaben und Ausschreibungen auf den Angaben der Vermieter basieren.

Damit ist der Vermittler aussen vor und Sie muessen den tatsaechlichen Vermieter verklagen. Wie gesagt, alles sehr aufwaendig und langwierig. Lohnt sich nicht.

Buchen Sie besser ueber einen deutschen Fewo-Veranstalter, da wissen Sie wenigstens, wer bei einer nicht korrekten Ausschreibung haftet.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
***melone***
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

... Der Vermittler wird aber im Streitfall behaupten, dass er die Ausschreibung auf Grund der Angaben des Vermieters vorgenommen hat. Wahrscheinlich wird auch in den AGB stehen, dass alle Angaben und Ausschreibungen auf den Angaben der Vermieter basieren...

Dazu hab ich vergessen zu sagen, dass es zwei Suchvarianten (deutsch und englisch) gab.
Auf deusch war die Beschreibung falsch, auf englisch war sie richtig. Wir haben aber natürlich nur auf deutsch gesucht. Daher müsste die Hauptschuld beim Vermittler liegen!?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

Es ist auch die Frage, ob und wieviel Entschädigung in einem solchen Fall angemessen ist. Kann es ein Problem werden, wenn man den Vermittler nicht gleich sofort kontaktiert (bei uns erst nach der 2 Nacht)?

Viele Grüße!


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-- Editiert am 07.08.2009 14:13

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Hotelcheck, Hotelbewertung oder andere in der Art. Das wid alles an Rache sein was man machen kann.

Woher bekommt man denn den Schlüssel ? Das war wohl der Besitzer, den hätte man kontaktieren können. Oder eine Übergabe machen egal wie spät es ist

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Bei nur 4 Tagen ist das ganze natürlich sehr ärgerlich.

Aber alles in allem würde ich es, wie Bernadoselva schon angedeutet hat, auf sich beruhen lassen.

Immerhin hat man vor Ort sofort (nach Bekanntgabe eurerseits) für Abhilfe gesorgt.

Ich würde mich dennoch beschweren (beim Vermittler) und auch darum bitten, eine Endreinigung zu erstatten (ggf. muss das dann über den Vermieter erfolgen, der Vermittler hat u.U. aber mehr Druckmittel).

Wenn nichts mehr kommt, würde ich aus o.g. Gründen nicht klagen.

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