Keine Reise gebucht, trotzdem Rechnung erhalten!!!

11. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
JolieOrchidee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)
Keine Reise gebucht, trotzdem Rechnung erhalten!!!

Guten Tag,

habe im Februar bei einem bekannten Urlaubsportal eine Reise buchen wollen. Bei dem online Buchungsverfahren (da wo man sich durch die ganzen Seiten klickt) bin ich soweit gekommen, dass ich bereits persönliche Daten hinterlegt habe. Es fehlte nurnoch ein Schritt und die Reise wäre gebucht. Bevor ich dies getan hab, wollte ich die Reise doch nicht mehr und bin auf Abbrechen gegangen. Danach bekam ich jedoch eine Reisebuchungsbestätigung (per Mail) welche ich zunächst nicht gesehen habe.

Nach nicht bezahlung folgten Mahnungen, auf die ich nicht reagierte. Es hieß ich soll einen bestimmten Betrag überweisen. Ich ging davon aus, dass es sich um Betrüger handelt. Nun bekam ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht.

Meiner Meinung nach habe ich keine Reise gebucht, da ich abgebrochen habe. Habe beim Reiseanbieter angerufen, jedoch dauerhafte Warteschleife. Ich würde gerne rechtlich dagegen vorgehen, weiß jedoch nicht ob ich eine Chance habe (da ich ja eine Reisebestätigung erhalten habe). Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie machen sich unglaubwuerdig wenn Sie behaupten, dass Sie bei Ihnen eingehende Reisebestaetigungen und Mahnungen negierten weil Sie der Auffassung waren, dass keine Buchung zustande kam.

Wie soll aber das Buchungsportal an Ihre personenbezogenen Daten gekommen sein, wenn Sie angeblich nicht gebucht haben.

Sie haetten sich laengst vom Buchungsportal nachweisen lassen sollen, dass Sie die Buchung tatsaechlich auch taetigten. Denn als letzten und verbindlichen Schritt muss man den Button 'Jetzt kostenpflichtig buchen' anklicken, sonst duerfte nichts passieren. Und das muss man Ihnen nachweisen, dass Sie auf diesen Button geklickt haben. Haben Sie darauf geklickt ist es aufgrund der Aufzeichnungsprotokolle leicht fuer das Buchungsportal, Ihnen das auch zu belegen.


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JolieOrchidee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Bernadoselva,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung!
Ich hab wirklich den Fehler gemacht, dass ich die Mahnungen ignoriert habe. Ich habe eiegntlich gedacht, dass wenn ich mich nicht zurück melde, die auch irgendwann nachgeben.

Den Vorgang habe ich zu 100% nicht abgeschlossen. Ich hab meine persönlichen Daten eingegeben und das wars (also nichtmal Bankverbindung, obwohl ich online Reisen immer per Lastschriftverfahren bezahle), soweit bin ich garnicht erst gekommen. Dann bin ich auf "Abbrechen" gegenagen. Das hat Urlaubstours Indi gereicht um meine persönlichen Daten zu haben und mir die Mails zu schicken. Meinen Sie, ich habe eine chance gegen die gerichtlich vorzugehen?

Viele Grüße

JolieOrchidee

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Wie gesagt - man muss Ihnen nachweisen, dass Sie gebucht haben.

Kann das Buchungsportal diesen Nachweis nicht antreten, dann muessen Sie vor einer Gerichtsverhandlung keine Angst haben.

Ich wuerde aber vor einer Gerichtsverhandlung die Angelegenheit klaeren und vom Buchungsportal den Nachweis der Buchung einfordern.

Denn weist Ihnen das Buchungsportal waehrend der Gerichtsverhandlung nach, dass Sie die Buchung taetigten, dann wird es richtig teuer fuer Sie. Das Buchungsportal scheint sich jedenfalls ziemlich sicher zu sein, dass Sie die Buchung taetigten, ansonsten haette man wahrscheinlich keinen Mahnbescheid erlassen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Ganz wichtig, wenn Sie sich sicher sind nichts gebucht zu haben, dem Mahnbescheid widersprechen und die FRIST einhalten (14 Tage nach Zustellung).
Ansonsten wird er rechtskräftig.

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-- Editiert spatenklopper am 12.05.2014 14:10

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JolieOrchidee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

Alles klar, jetzt bin ich auf jeden Fall schonmal um einiges weiter. Ich habe heute den Widerspruch abgeschickt.

Außerdem habe ich heute wieder versucht den Reiseanbieter telefonisch zu erreichen. Vergebens. Ich werde sie per E-Mail auffordern , mir einen Nachweis der Buchung vorzuweisen.

Ich werde berichten!

Vielen Dank nochmal

MfG
JolieOrchidee

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Außerdem habe ich heute wieder versucht den Reiseanbieter telefonisch zu erreichen. Vergebens. Ich werde sie per E-Mail auffordern , mir einen Nachweis der Buchung vorzuweisen. <hr size=1 noshade>



Die Button-Lösung ist Pflicht, siehe § 312g BGB :

(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation ... so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

(4) Ein Vertrag ... kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt .



Den Nachweis, daß das eingehalten ist, muss das Unternehmen führen.

-----------------
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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Den Nachweis, daß das eingehalten ist, muss das Unternehmen führen.


Ist denn bekannt, ob es einem Klageverfahren schon einer solchen gerichtlichen Prüfung gekommen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
....Ist denn bekannt, ob es einem Klageverfahren schon einer solchen gerichtlichen Prüfung gekommen ist?.......

Mir ist kein Fall bekannt. Vllt. laesst sich der TE dazu hinreissen einmal mitzuteilen, wie sein 'Fall' ausgegangen ist.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JolieOrchidee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Zusammen,

danke der schnellen Hilfeleistung bin ich noch gut aus dem Fall rausgekommen. Ich habe damals den Mahnbescheid widersprochen und eine Mail an den Reiseveranstalter geschickt in der ich um einen Nachweis gebeten habe. Seitdem hat sich keiner mehr gemeldet und ich musste im Endeffekt nichts bezahlen.

Viele Grüße
JolieOrchidee

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Super, vielen Dank!

Ja, das bestätigt doch wiederum die Annahme, dass die Reisevermittler die Rechtslage wohl gut kennen und ein Gerichtsverfahren scheuen.

Es gibt genug "Dumme", die sich von Mahnbriefen, Inkassobriefen beeindrucken lassen und zahlen bzw. einem Mahnbescheid nicht widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Außerdem habe ich heute wieder versucht den Reiseanbieter telefonisch zu erreichen. Vergebens. Ich werde sie per E-Mail auffordern , mir einen Nachweis der Buchung vorzuweisen.


Bitte Bitte Bitte - bei solchen Fällen per Einschreibebrief reagieren.

2x Hilfreiche Antwort

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