Ist Flugplanänderung eine Verspätung ?

2. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
LH_Vielflieger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Flugplanänderung eine Verspätung ?

Ich habe mit LH einen Flug von Sao Paulo nach Hamburg für den 20. Januar gebucht. Nachdem dem neuen Flugplan von LH ist nun der Flug 8 Stunden später als ursprünglich. Jetzt ist das ja lange im Voraus angekündigt, allerdings habe ich bereits andere Reiseplanung um diesen Flug herumgebaut und es kommen nun zusätzliche Kosten auf mich zu. In den AGBs/ABBs von Lufthansa habe ich nichts zu Vorbehalten aufgrund Flugplanänderungen gefunden. Ebenfalls auf meiner Buchungsbestätigung findet sich kein entsprechender Passus. Daher meine Frage: Kann ich diese Flugplanänderung wie eine Verspätung behandeln und Schandensersatzansprüche geltend machen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Schau mal unter Artikel 9 der ABB der Lufthansa:

quote:

Artikel 9: Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen
Flugpläne
9.1.
9.1.1.
Die in Flugplänen veröffentlichten Flugzeiten können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Reisedatum ändern. Sie sind nicht garantiert und nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages.
9.1.2.
Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über die planmäßige Abflugszeit informieren, sowie sie zu diesem Zeitpunkt gilt und diese in den Flugschein eintragen. Es ist möglich, dass wir die planmäßige Abflugzeit nach Ausstellung des Flugscheins ändern müssen. Wenn Sie uns eine Kontaktadresse mitteilen, so werden wir uns bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir nach dem Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit vornehmen, die für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren Flug umbuchen können, so haben Sie Anspruch auf Erstattung nach den Bestimmungen des Artikels 10.2.


Und dann weiter unter 10.2."
quote:

Unfreiwillige Erstattung
10.2.
10.2.1.
Wenn wir einen Flug streichen, einen Flug nicht entsprechend dem Flugplan durchführen, Ihren Bestimmungsort oder einen Zwischenlandepunkt nicht anfliegen oder wenn Sie durch unser Verschulden einen gebuchten Anschlussflug nicht erreichen, so entspricht der Erstattungsbetrag:
10.2.1.1.
wenn kein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, dem gezahlten Flugpreis,
10.2.1.2.
wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen wurde, mindestens der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogenen Strecken anwendbaren Flugpreis.



Da eine mehr als 2 Monate vorher mitgeteilte Flugplanaenderung um gerade mal 8 Stunden sicher keine fuer dich unannehmbare Aenderung darstellen duerfte, wirst du hier auch keine Ansprueche geltend machen koennen. Was du unabhaengig von der eigentlichen Flugbuchung anderweitig noch so alles um den Flug (bei dem die genauen Zeiten ausdruecklich nicht zugesichert wurden) herum buchst, braucht die Lufthansa nicht zu interessieren.

Gruss
CAM

Eine Verspaetung ist das nicht.

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Kleine Ergaenzung:

Wenn du aber bei Luftnasa freundlich anfragst und dort darstellst, wie sehr dich diese Flugplanumstellung in Schwierigkeiten bringt, wird man dort sicher bemueht sein, dich auf einen frueheren Flug umzubuchen (evtl. sogar auf einen einer der Star Alliance Partnergesellschaften).

Eventuelle Zusatzkosten sowie der Grad der Kulanzbereitschaft werden u.a. von deiner Buchungsklasse abhaengen. Wenn nicht nur dein Nick "LH-Vielflieger" lautet, sondern du auch wirklich einer bist, wird dir dies ganz sicher zusaetzliches Entgegenkommen sichern.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ein im weitesten Sinne ähnliches Thema haben wir im Frühsommer unter dem Thema:
Starke Abweichungen bei den Flugzeiten
diskutiert.
Mit unterschiedlichen Meinungen
http://www.ronald-schmid.de/p1998_NJW_29.html
In dem zitierten Link im Kapite 11 wird auf diverse Urteile Bezug genommen.

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#4
 Von 
LH_Vielflieger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Muss ich wohl die Stunden am Flughafen absitzen.

:(

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