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So wie es verstehe, habe ich zwei Möglichkeiten:
1. Rücktritt vom Vertrag, Ablehnung des Ersatzhotels und schnellstmögliche Rückreise.
2. Annahme des Ersatzhotel-UNTER VORBEHALT-
Entschädigungen/Rückzahlungen spreche ich mal nicht an.
Was heißt "unter Vorbehalt"? Wie lange habe ich Zeit, das neue Hotel zu prüfen? Muß ich den Vorbehalt schriftlich dem Reiseleiter mitteilen? Muß er Gegenzeichnen?
Habe ich ein Anrecht, dass der Reiseleiter mehr als ein Ersatzhotel anbieten muß? Kann ich ein, oder mehrere, Wunsch-Hotels angeben und muß er dort nach freien Zimmer anfragen?
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Hotel überbucht- meine Rechte vor Ort ?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
grundsaetzlich ist es so, dass die Reiseleistungen durch den Reiseveranstalter in der Form zu erbringen sind, wie sie zugesagt wurden.
Bei Ueberbuchungen muss man dahingehend unterscheiden, ob Sie nur fuer vielleicht 1 oder 2 Tage in einem anderen Hotel untergebracht wurden und dann in das gebuchte Haus umziehen konnten, oder ob Sie im Alternativhotel den ganzen Urlaub verbringen sollten.
Das sind wesentliche Kriterien zur Einschaetzung.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass Sie bei erheblicher Beeintraechtigung den Reisevertrag vor Ort fristlos kuendigen koennen. Erheblich waere z.B. dass Sie jetzt im Winter ans westliche Mittelmeer reisen und ein Hotel mit Hallenbad und entsprechender Beheizung des Wassers gebucht haben, vor Ort erhalten Sie aber ein Hotel ohne Hallenbad und ohne beheiztem Aussenpool.
Erhalten Sie kein entsprechendes Hotel durch den Reiseleiter angeboten koennen Sie z.B. auch eigenmaechtig taetig werden und sich selbst ein Alternativhotel suchen. Das muss natuerlich alles im Rahmen des Vertretbaren sein. Und Sie muessen fuer die Abhilfe dem Reiseveranstalter einen Zeitrahmen (1 - 2 Tage) einraeumen.
Wenn Sie an Ihren Reiseleiter Maengel antragen, muss er darueber ein Protokoll fertigen. Verweigert er das, sollten Sie sich andere Urlauber als Zeugen nehmen.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
-- Editiert am 17.12.2010 09:42
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