Schönen guten Morgen,
folgender Sachverhalt:
Wir haben vom 06.1-3.02 ein Hotel auf Sansibar gebucht zu einem deutlich niedrigere Preis als der Durchschnittpreis des Hotels.
Kurz nach der Buchung haben wir die Buchungsbestätigung bekommen, unter anderem steht dort auch folgender Hinweis: Ihre Buchung war erfolgreich. Die Reservierung ist bestätigt und Sie müssen uns dazu nicht noch einmal anrufen.
Nach nun 6 Wochen und Kontaktaufnahme meinerseits beim Hotel bezüglich dem Transfer teilt man mit plötzlich mit, dass man die Buchung nicht annehmen kann und diese storniert, parallel wurde ein Alternativhotel ohne Aufpreis angeboten. Kurze Zeit später meldet sich auch der Vermittler( Ex..), dass man sich bereits um Alternativen bemüht( von dem Angebot des Hotels selber wusste man nichts)
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Die Alternativunterkunft entspricht soweit unseren Vorstellungen( vergleichbar), allerdings haben wir dieses Hotel bereits für den Zeitraum vom 3.2-1.3 gebucht, somit würden wir gut 9 Wochen in einem Hotel sein, was dazu wesentlich abgelegener ist als unser Erstgebuchten ( ich weiß, dass der lange Aufenthalt nicht das Problem des Hotels ist, aber für uns war dies ein entscheidender Grund, zwei Unterkünfte auf unserer Reise
zu buchen)
Was meint Ihr, wäre als Entschädigung gerechtfertigt? Als Entschädigung bietet das Hotel lediglich den kostenlosen Transfer an, was nicht einmal 5 % des Preises entspricht. Eine Kündigung unsererseits kommt nicht in Frage, vergleichbare Unterkünfte kostet für den Zeitraum aktuell um die 5-10 T€, bzw. sind gar nicht mehr zu bekommen.
Hotel stoniert Buchung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Bei wem wurde das gebucht? Der Vermittler interessiert nicht, sondern der tatsächliche Vertragspartner.
Grundsätzlich scheint nach der Darstellung ein Vertrag zu Stande gekommen zu sein, wodurch man bei Nichterfüllung Ansprüche gegen den Vertragspartner geltend machen kann. Nur nutzt das recht wenig, wenn der Vertragspartner das Hotel ist, denn Du willst wohl eher nicht auf Sansibar nach tansaniischem Recht klagen.
Hallo,
wenn ich das so lese dann denke ich, dass Sie ueber einen Vermittler (Hotelbuchungsplattform) das Hotel gebucht haben. Dieses Hotel will den urspruenglich geforderten Preis wegen Irrtum nicht weiter halten und ficht diesen an. In Deutschland ist so etwas moeglich (§ 119 BGB
). Ob ein solcher Paragraph in Tanzania auch existiert entzieht sich meiner Kenntnis, denn hier ist zweifelsfrei tanzanisches Recht anzuwenden. Also muessten Sie ggf. in Tanzania klagen.
Da Ihnen der ausgeschriebene Preis von Anfang an selbst 'spanisch' vorkam sehe ich kaum Chancen, dass Sie das Hotel bewegen koennen, den bestaetigten Preis zu halten.
Viele Gruesse
bernardoselva
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Das Unternehmen selbst ist ein Reisebüro, also ist dieser mein Vertragspartner.
Wegen Irrtum hat bisher keiner den Vertrag angefachten, man hat mir lediglich mitgeteilt, dass man sich an die Buchung nicht halten kann.
Das der Preis ein deutlich geringer war als der Durchschnittspreis lag an einem Sonderangebot, welches über diverse Seiten zu diesem Zeitpunkt buchbar war, auch mehrere Tage.
-- Editiert von seb88 am 27.11.2015 10:12
Zitat......Das Unternehmen selbst ist ein Reisebüro, also ist dieser mein Vertragspartner...... :
Noeee, grundsaetzlich sind Reisebueros Vermittler. Es ist immer der Leistungstraeger, hier also das Hotel, Vertragspartner.
Der Vermittler haftet nur dafuer, dass er die gewuenschte Buchung ordnungsgemaess an den Leistungstraeger weiterleitet. Das scheint hier erfuellt zu sein.
Viele Gruesse
bernardoselva
quote=bernardoselva]Zitat (von seb88):......Das Unternehmen selbst ist ein Reisebüro, also ist dieser mein Vertragspartner......
Noeee, grundsaetzlich sind Reisebueros Vermittler. Es ist immer der Leistungstraeger, hier also das Hotel, Vertragspartner.
Der Vermittler haftet nur dafuer, dass er die gewuenschte Buchung ordnungsgemaess an den Leistungstraeger weiterleitet. Das scheint hier erfuellt zu sein.
Viele Gruesse
bernardoselva
Ja, Vertragspartner ist das Hotel, sorry!
Somit also auch kein Anspruch auf Entschädigung o.ä.? Das Hotel hat die Stonierung wegen Überbuchung vorgenommen lt. Ex...
-- Editiert von seb88 am 27.11.2015 10:30
Zitat......Somit also auch kein Anspruch auf Entschädigung o.ä...... :
Keine Ahnung!!!! Wie schon gesagt - es gilt das Recht des Staates Tanzania.
Ich wuerde das Transferangebot nutzen!
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 27.11.2015 10:49
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