Hotel gebucht und bezahlt: Flug aber storniert

2. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
wirbelwind_bxl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hotel gebucht und bezahlt: Flug aber storniert

Hallo zusammen!

folgende Situation:

Familie X will Urlaub in Berlin machen und hat sich deshalb ein Hotel im Voraus gebucht und bezahlt, ein Spezial-Preis ohne Storno-Möglichkeiten. Nun wird der Flug von Familie X aufgrund von Schnee gecancelled.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, ein Teil des Geldes vom Hotel oder Fl***eranstalter zurückerstattet zu bekommen?

herzlichen Dank!
ww

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Wurde Hotel+Flug als Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht?

Falls nein -> dann sieht es nicht gut aus.
Die Fluglinie muss ihnen entweder Flugpreis (Hin- und Rückflug) erstattet ODER sie schnellstmöglichst nach Berlin ersatzbefördern.
Mehr muss die Fluglinie nicht leisten, da dieser Schnee i.d.R. als außergewöhnlicher Umstand zu werten ist.

Beim Hotel kann man evt. versuchen, über den Kulanzweg zum Geld zu kommen. Durch die Schnee sind viele Passagiere gestrandet, wobei die Hotels da gut verdient haben.

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" "

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

quote:
.....machen und hat sich deshalb ein Hotel im Voraus gebucht und bezahlt, ein Spezial-Preis ohne Storno-Möglichkeiten......

Die Frage haben Sie sich mit 'ohne Stornomöglichkeit' selbst beantwortet. Tatsaechlich ist es so, dass es Ihre Sache ist, wie Sie zum Hotel hinkommen. Hier zaehlen auch keine widrigen Verhaeltnisse, wie Schneefall.

Das Hotel muss Ihnen allerdings die Aufwendungen, die es durch Ihr Storno eingespart hat, erstatten. Je nach Umfang der von Ihnen gebuchten Leistungen duerften diese Einsparungen 10 - 20 % des vereinbarten Preises ausmachen, waeren also zu erstatten.

Und die Airline haftet auch nicht, da sie ja fuer das Wetter ebenfalls nicht verantwortlich ist = hoehere Gewalt.

quote:
.....Durch die Schnee sind viele Passagiere gestrandet, wobei die Hotels da gut verdient haben.....

Was ist denn das fuer ein sinniger Spruch?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Begründet die Fluggesellschaft die Annullierung eines Fluges mit "schlechtem Wetter" hat dies zur Folge, dass freiwillig weder Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung gezahlt werden und auch kein Schadenersatz für Stornokosten des gebuchten Hotels übernommen werden.

Allerdings hält die Begründung "schlechtes Wetter" nicht unbedingt einer gerichtlichen Prüfung stand. Siehe: Urteil vom 14.10.2010 .
Wie stichhaltig die Begründung ist, kann man selbst einschätzen, in dem man etwa prüft ob zum Abflugzeitpunkt andere Flugzeuge gestartet sind oder am Ankunftsflughafen zur Ankunftszeit andere Flugzeuge gelandet sind.

In jedem Fall muss die Fluggesellschaft den Fluggast mit einer späteren Ersatzbeförderung zum Ziel bringen oder wenn die Reise sinnlos geworden ist, auf Wunsch die gesamten Ticketkosten zurückerstatten.

Für den Fall, dass es doch eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung geben sollte sind eventuelle Schadenersatzleistungen damit zu verrechnen.

Als Schaden kommt in Betracht die Zahlung an das Hotel aufgrund des nicht genutzten Aufenthaltes. Auch bei Nichtanreise selbst wenn mehrtägige Aufenthalte gebucht und vorausbezahlt werden wird oft nur die erste Übernachtung in rechnung gestellt.

Ohne anwaltliche Hilfe oder euclaim sehe ich keine Chance an Geld, gemeint sind Ausgleichsleistungen oder Schadenersatz, von der Fluggesellschaft zu kommen. Die Ticketkosten für ungenutzte Tickets sollten eher problemlos zurückerstattet werden.



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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert am 02.12.2010 21:42

-- Editiert am 02.12.2010 21:45

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
......Das Argument der Klägerin, sie sei von der Ausgleichszahlung wegen ungünstiger Wetterbedingungen in Amsterdam nach Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung befreit, hat der Bundesgerichtshof als unbegründet angesehen. Die Klägerin hat nicht im Einzelnen vorgetragen, welche personellen, materiellen und finanziellen Mittel ihr zur Verfügung standen, um den annullierten Flug zum geplanten Zeitpunkt dennoch durchführen zu können, und auch nicht dargelegt, aus welchen Gründen es ihr gegebenenfalls nicht zumutbar war, auf diese Ressourcen zurückzugreifen.....

Ob man diese hoechstrichterliche Entscheidung als Massstab der Dinge nehmen kann, wage ich zu bezweifeln. Mir erscheint das so, dass man die Beweisfuehrung der Klaegerin abgestraft hat, die wohl sehr nachlaessig war. Ich weiss nicht wie das Urteil ausgesehen haette, wenn z.B. zweifelsfreie Unterlagen vorgelegt worden waeren, dass der Flughafen 10 oder 12 Stunden wegen widriger Verhaeltnisse geschlossen gewesen sei.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Selbtverständlich ist das Urteil nicht Maßstab aller Dinge. Hat auch keiner behauptet. Es kommt immer auf den Einzelfall an, das dürfte doch wohl klar sein. Dieses Urteil zeigt jedoch, dass die Begründung schlechtes Wetter kein K.O. Kriterium ist, um nicht doch an Ausgleichszahlungen zu kommen.

Die letzten Schließungen von Flughäfen über Stunden und Tage gab es übrigens dieses Jahr anlässlich der virtuellen Aschwolke vom isländischen Vulkan. Und als die Flughäfen wieder offen waren, wurden trotzdem Flüge abgesagt: Begründung Aschwolke. Auch hier lohnt es sich zu prüfen, ob nicht ganz andere Motive seitens der Fluggesellschaft zu einer Annullierung geführt hat.

Während des Fl***erbots zu dieser Zeit sind die Fluggesellschften sicher im Recht gewesen, Flüge zu annullieren ohne Ausgleichzahlungen zu leisten.

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" Benvenuti a bordo!"

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