Ich habe per e-mail in einem Hotel im Allgäu ein DZ für die Zeit vom 06.02.04 - 08.02.04 gebucht. Leider sind die Schneeverhältnisse nicht so gut, dass ich mit meiner kleinen Tochter die Autofahrt von insgesamt 1300 KM mache möchte. Daher habe ich am 03.02.04 per e-mail das Zimmer storniert. Der Hotelier spricht von einem Beherbergungsgesetz und verlangt eine Stornogebühr in Höhe von 80%. Ist diese Forderung an sich und in dieser Höhe gerechtfertigt ?
Danke im voraus.
Kai Reuter
Hotel Storno
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo !
Ein "Beherbergungsgesetzt" ist mir nicht bekannt. Sicherlich ist hier der Beherbergungsvertrag gemeint, der mit der Buchung eines Hotelzimmers zustande kommt.
Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB
. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet.
Der Beherbergungsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere nach dem bürgerlichen Recht. Wenn nichts anderes im Vertrag oder AGB festgelegt wurde, kann der Beherbergungsvertrag nicht einseitig gelöst werden. Es besteht kein Recht auf „Stornierung" einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend § 535 Satz 2 BGB
zu bezahlen.
Tut mir leid keine erfreulichere Mitteiling machen zu könen :o(
-----------------
"Travelagent
www.astrotravel.de"
PS. Es werden "nur" 80% berechnet, da das Hotel die ersparten hoteleigenen Aufwendungen in Abzug bringen muss.
Allgemein werden folgende Sätze anerkannt:
bei Übernachtung/Frühstück 20 %
bei Übernachtung/Halbpension 30 %
bei Übernachtung /Vollpension 40 %
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die Antworten !
Unser Urlaub war auch ein Desaster. Erst haben wir verzweifelt am [URL=http://memmingenairport.de/mietwagenautovermietung-onlinebuchung.html ]Memmingen Flughafen Mietwagen[/URL] gesucht und keine gefunden und dann hats auch noch die ganze Woche geregnet!! Nächstes Jahr gehts wieder in den Süden und nicht mehr ins Allgäu.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten