Hinflug nicht angetreten - Rueckflug verfaellt ? ?

22. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Hinflug nicht angetreten - Rueckflug verfaellt ? ?

Folgende Ungeheuerlichkeit erklaerte mir gerade eine freundliche Angestellte der Bulgaria Air:

==> Wenn ich den Hinflug (mir zu frueh) nicht antrete ... verfaellt damit automatisch auch der Rueckflug ... "weil der Computer das eben so macht" ... .

Ist das legal ? Kann das sein ? Gehoert das nicht verboten ? Eine ueble Masche der Fluglinien ?

Oder hat mir die Dame einen vom Pferd erzaehlt ... , vielleicht weil ich auf die 90 EUR hohen Umbuchungsgebuehren pro Personen zu bedenken gab, dass mich ein normales Ticket zum besseren Zeitpunkt im Reisebuero ebenfalls nur 99 EUR kosten wuerde ... ... ... ?



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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

es ist nicht zulaessig, dass der Rueckflug, wenn man den Hinflug nicht antritt, von der Fluggesellschaft gestrichen wird.

Zulaessig ist aber, dass die Fluggesellschaft einen anderen Tarif berechnen darf, da ja der bisherige Tarif, der fuer den Hin- und Rueckflug galt, entfaellt. Und hier hat sich gezeigt, dass sich das nicht rechnet, da der one-way - Tarif in der Regel deutlich teurer ist, als ein Sondertarif fuer den Hin- und Rueckflug.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Die Damen bei der Bulgaria-Air berufen sich auf den "Computer", der das "leider" so macht.

Auch haetten schon einige "unangenehme Ueberraschungen" gehabt ...

Wie kann ich vorgehen, wenn ich den Rueckflug haben will, den Hinflug aber bspw. einfach verfallen lassen will weil ich vllt. ein anderes Ticket kaufen koennte ... ?

Da ich das Ticket beeits _gezahlt_ habe ... sollte ich doch wohl auch ein Recht auf den Platz im Flugzeug haben, beim Rueckflug dann ... ... ?

Koennte ein Anwalt die Fluggesellschaft abmahnen ?

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14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Du hast die kompetente Antwort nicht verstanden.

quote:
Zulaessig ist aber, dass die Fluggesellschaft einen anderen Tarif berechnen darf, da ja der bisherige Tarif, der fuer den Hin- und Rueckflug galt, entfaellt.
Das könnte theoretisch 1000€ nur für den Rückflug sein. Möchtest du den Flug noch?

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Was ist das fuer eine Argumentation ?

Ich habe im Moment das Ticket fuer den Hin- und Rueckflug, also fuer 2 Fluege.

Das blosse nicht-betreten des Flugzeugs beim Hinflug soll nun auch gleich den Rueckflug mit verfallen lassen ... ... .

Es ist mir ueberhaupt nicht nachzuvollziehen, wieso das i,O, sein soll. Vielmehr klingts nach einer Masche der Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften, die es vorasussichtlich nach einigen Abmahnungen in 10 Jahren nicht mehr geben wird.

Um was wollen wir wetten ?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Ich habe im Moment das Ticket fuer den Hin- und Rueckflug, also fuer 2 Fluege.....

Korrekt. Dieses Ticket hat Ihnen die Fluggesellschaft zu einem bestimmten Preis verkauft.
quote:
.....Das blosse nicht-betreten des Flugzeugs beim Hinflug soll nun auch gleich den Rueckflug mit verfallen lassen.....

Ich hatte bereits eroertert, dass das die Fluggesellschaft nicht darf. Manchmal hilft Lesen ungemein!
Da Sie aber den urspruenglich geschlossenen Vertrag mit der Fluggesellschaft gebrochen haben, da Sie den Hinflug nicht antraten, ist die Fluggesellschaft nicht mehr an den Preis / Tarif gebunden, den man Ihnen fuer das Hin- und Rueckflugticket gewaehrt hat.
Die Fluggesellschaft ist nun berechtigt Ihnen beispielsweise einen one-way - Tarif zu berechnen, der in der Regel sehr hoch, also uninteressant ist.
quote:
.....Um was wollen wir wetten ?.....

Gehen Sie zu einem Anwalt und lassen Sie die Fluggesellschaft 'abmahnen'. Sie waeren nicht der Erste, der sich eine blutige Nase einfaengt. :crazy:


Viele Gruesse
bernardoselva

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ach gott - mal wieder dieses "Hinflug verfallen" Thema in diesem Forum - was für eine Überraschung! Sind 2 Monate wieder rum?

quote:
Wenn ich den Hinflug (mir zu frueh) nicht antrete ... verfaellt damit automatisch auch der Rueckflug ... "weil der Computer das eben so macht" ...


Das ist absolut üblich in der Flugbranche.

quote:
Vielmehr klingts nach einer Masche der Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften, die es vorasussichtlich nach einigen Abmahnungen in 10 Jahren nicht mehr geben wird.


Diese Masche nennt sich Yield Management.
Schauen Sie mal, was ein one-way Flug Bulgarian-Deutschland mit Bulgaria Air kostet.

quote:
die es vorasussichtlich nach einigen Abmahnungen in 10 Jahren nicht mehr geben wird.


Was jucken Fluggesellschaften irgendwelche Gerichtsentscheidungen, die ggf. Deutschland gar nicht anfliegen.

Zitat:
Um was wollen wir wetten ?


Einmal im Jahr ans Meer fliegen - und dann so eine große Klappe haben - sauber!.

-- Editiert Steffen Meier am 23.01.2014 11:15

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Ich hab das Thema hier auch schon oft verfolgt, und mir ist bewusst, wie da die Rechtlage ist. Aber irgendwie will mir das trotzdem nicht in den Kopf, das dieses Vorgehen rechtskonform sein soll.

Ich meine: Die Fluggesellschaft hat doch überhaupt keinen Nachteil davon, dass ich den ersten Flug nicht besteige. Eher noch einen Vorteil, weil durch das eingesparte Gewicht weniger Kerosin verbraucht wird.

Das wäre ja genauso, wie wenn ich einen Flug mit Gepäckaufgabe buche, und dann doch nur mit Handgepäck fliege und die Fluggesellschaft sagt:"Sie halten Sich nicht an unseren Vertrag, jetzt können wir sie in einen anderen Tarif umbuchen"

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich meine: Die Fluggesellschaft hat doch überhaupt keinen Nachteil davon, dass ich den ersten Flug nicht besteige.


Sie verstehen das Prinzip des Yield Management nicht.

Beispiel:
Sie kaufen Frankfurt-Varna-Frankfurt hin und zurück für EUR 200.
Den Hinflug treten Sie nicht an.
Den Rückflug möchten Sie antreten. Nehmen wir an, dass der Rückflug komplett ausgebucht ist (Annahme: Ihre Buchung wurde nicht gestrichen).
Jetzt möchte aber ein bulgarischer Businessman von Varna nach Frankfurt (one-way) fliegen. Der Preis für ein one-way Ticket beträgt EUR 800. Jetzt kann der Businessman aber nicht den Flieger, da Dieser ja ausgebucht ist. Fuer Sie ist aber ein Platz da. Allerdings haben Sie nur reell EUR 100 für den Flug gezahlt (obwohl Bulgarian Air eigentlich EUR 800 dafür haben möchte). Auf den Umsatz von EUR 800 muss Bulgarian Air nun verzichten.

Das ist mit

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Auf den Umsatz von EUR 800 muss Bulgarian Air nun verzichten.....

Das ist aber mal wieder an den Haaren herbeigezogen und ist auch nicht der Grund, warum die Fluggesellschaften immer dann, wenn nicht alle Flugsegmente in der gebuchten Reihenfolge geflogen werden Nachbelastungen vornehmen.

Grund war, dass, wenn eine Fluggesellschaft beispielsweise ein Angebot ausschrieb ab Zuerich via Amsterdam nach New York zum Preis von Euro 450,00 return, wollte man damit Kunden aus dem Einzugsbereich Zuerich gewinnen. Der Flug von Amsterdam nach New York kostete dagegen regulaer Euro 650,00 return. Solche Angebote mit manchmal kuriosen Streckenfuehrungen waren und sind ueblich und auch nicht zu beantstanden.

Nun gingen die Cleveren aus dem Einzugsbereich Amsterdam her und buchten Zuerich - Amsterdam - New York fuer nur Euro 450,00 und liessen einfach den Flug Zuerich - Amsterdam verfallen. Das war jedoch nicht im Sinne der Fluggesellschaften und diese reagierten damit, dass sie, wenn der Flug nicht wie gebucht in Zuerich angetreten wurde, die restlichen Flugsegmente einfach gestrichen haben.

Das rief nun die Verbraucherschuetzer auf den Plan, die dann hoechstrichterlich durchsetzten, dass, wenn Flugsegmente nicht wie gebucht abgeflogen werden, die uebrigen Segmente nicht einfach storniert werden duerfen.
Damit erwiesen sie den Verbrauchern jedoch einen Baerendienst, denn nun setzten die Fluggesellschaften im Gegenzug durch, dass sie sich nicht mehr an den urspruenglich gewaehrten Tarif gebunden halten muessen, sondern einen Tarif berechnen koennen, den sie unter Beruecksichtigung der nicht abgeflogenen Strecke haetten erheben duerfen.

Diese Methode, Wechsel des Tarifs, ist rechtlich nicht anzugreifen, denn der urspruenglich gewaehrte Tarif kann keine Anwendung mehr finden, da der Reisende die Voraussetzungen fuer den urspruenglich gewaehrten Tarif nicht mehr erfuellt, da er vertragsbruechig wurde.

Wie heisst es so schoen - wie man in den Wald hinein ruft, so kommt es zurueck. Wenn die Verbraucherschuetzer dachten, sie haetten Vollpfosten vor sich, dann hatten sie sich getaeuscht.


Viele Gruesse
bernardoselva

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-- Editiert bernardoselva am 23.01.2014 16:52

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

gilt diese Kalamität auch, wenn ich z.b. bei Condor einen Hin-und Rückflug buche durch Ankreuzen eines Flugs in der linken Hinflugtabelle und ein anderes Kreuz in der Rückflugtabelle? Jedes der Flüge hat einen separaten Preis. Die werden dann am Ende summiert zu einem Gesamtpreis. Hier kann ich mir das ehrlich nicht vorstellen, denn ich wähle sozusagen a la Card zwei einzeln ausgepreiste Flüge und zahle lediglich in einer Rechnung.
Wie sieht es da aus?

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Hier kann ich mir das ehrlich nicht vorstellen, denn ich wähle sozusagen a la Card zwei einzeln ausgepreiste Flüge und zahle lediglich in einer Rechnung.....

Das kann man nachpruefen wenn man die Moeglichkeit one-way-Fluege anklickt und dort auf die Preise schaut.

Dann kommt noch hinzu, dass es sich rechtlich um eine Umbuchung handelt, wenn man nicht vereinbarungsgemaess die gebuchten Fluege antritt. Das berechtigt die Fluggesellschaft den am Tag der Umbuchung aktuellen Flugpreis zu berechnen. Auch da koennen gewaltige Differenzen auftreten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

nein, ich mache keine Umbuchung (die gibt es natürlich auch), sondern ich buche an Stelle des nicht angetretenen Hinflugs einfach einen anderen z.b. 3 Tage später als Einzelflug und bezahle den extra. Dann müsste ich doch den vorher in Kombination (aber abgerechnet als Adition der Preise zweier Flüge) bezahlten Rückflug noch benutzen können oder?
Wie gesagt Condor u.a. legen bei Hin-und Rückflugbuchung zwei Tabellenspalten vor, wo man mit der Maus die Flüge ankreuzt mit je einem ausgewiesenen Einzelpreis und dann werden die zusammengezähl und ergeben eine Gesamtrechnung.
Das müsste rechtlich etwas anderes sein, als was im Eingangs TE geschildert wurde.
Denn wenn da Probleme der obigen Art entstünden, dann bräuchte der Kunde ja statt dessen einfach zwei Einzelflüge buchen zu den selben Zeiten, wie bei der gleichzeitigen Bestellung beider.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Sorry, ich verstehe nicht, warum man das nicht kapieren will. Man bucht an einem bestimmten Tag einen Hin- und Rueckflug, fuer Fluege in der Zukunft, selbstverstaendlich auch dann wenn man die Preise aus zwei ausgewiesenen Einzelpreisen zusammenstellt.

In dem Moment ist der Vertrag geschlossen, wenn die Fluggesellschaft die Abgabe des Buchungswunsches zu den Konditionen bestaetigt, wie in der Buchungsanfrage gewuenscht.

Ab der Sekunde an wo die Buchung durch die Fluggesellschaft verbindlich bestaetigt wurde, ist jede Art der Veraenderung der Buchung durch den Reisenden eine Umbuchung oder (Teil-)Stornierung.

Die Fluggesellschaft muss sich nun nicht mehr an die zuvor gewaehrten Konditionen halten. So kann z.B. der verbliebene Flug zwischenzeitlich um mehr als das doppelte teurer geworden sein, dann muss man halt die Differenz nachzahlen und vielfach auch noch Umbuchungsgebuehren zusaetzlich.

Was gibt es da zu bemaengeln??? Man bucht, kann die Buchung, egal durch welchen Umstand auch immer, nicht aufrecht erhalten, also wird man vertragsbruechig und muss dann die Konditionen akzeptieren, die am Tage des Veraenderungswunsches durch die Fluggesellschaft angeboten werden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

da geht der Kunde in eine Falle, die ihn auf unzumutbare Weise einschränkt. Der Witz ist doch der: wenn er die selben Flüge als Einzelflüge bucht, kostet es exakt dasselbe und er hat die volle Handlungsfreiheit, z.b. den ersten nicht anzutreten (wg. Zahnschmerzen), aber den zweiten noch ungestört zur Verfügung zu haben für die Rückreise. Für den Hinflug bucht er dann halt einen anderen, der 3 Tage später abgeht (Flexibilität nat. vorausgesetzt)
Aber dann hat er nicht den Zirkus mit der Fluggesellschaft von wegen Gesamtvertrag verletzt, mit willkührlichen Kostenkonsequenzen. Natürlich muss er dann für den nichtangetretenen Hinflug die Kosten - Gebühren tragen.
aber vertraglich wäre das dann eine überschaubare und komplikationsarme Sache oder sehe ich das schon wieder falsch? also ich würde dann die Reise als zwei Einzelflüge buchen

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-- Editiert nouvaleur am 04.02.2014 17:52

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Tja, wenn der Tarif es zulaesst, dann bucht man halt zwei one-ways.


Viele Gruesse
bernardoselva

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