Hinflug nicht angetreten /Rückflug storniert

26. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dirk06
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Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)
Hinflug nicht angetreten /Rückflug storniert

Hallo,
ich habe einen Hin- und Rückflug für gebucht

Freitag Madrid-Zürich-Nürnberg
Sonntag Nürnberg-Zürich-Madrid

Nun musste ich allerdings bereits am Mittwoch nach München, allerdings sagte man mir, dass eine Umbuchung nicht möglich sei.
Daraufhin habe ich einen Hinflug Madrid München gebucht
Der Rückflug sollte wie geplant am Sonntag stattfinden.
Allerdings sagte mir der Mitarbeiter der Hotline, wenn der Hinflug nicht angetreten wird, wird der Rückflug automatisch storniert.
Folglich musste ich einen neuen Flug Nürnberg-Madrid buchen und den Hin- und Rückflug stornieren

Natürlich zu den erhöhten kurzfristigen Preisen

So, nun habe ich etwas gegoogelt und bin dabei auf einige Urteile gestossen, die genau dieses Thema bereits behandelt haben

z.B Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.02.2006
- 31 C 2972/05 -

Opodo beruft sich darauf, dass die Fluggesellschaft(in diesem Falle Swiss) bei Auslassen eines Teils der Reise alle weiteren Teile der Reise streicht

Wer kann helfen ?

vielen Dank


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-- Editiert am 26.05.2011 14:24

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24 Antworten
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#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Der Rückflug wird nicht automatisch storniert. Nur würde ich diesen an Ihrer Stelle nicht antreten wollen. Denn wegen einiger Urteile haben die Airlines einen Y-FullFlex tarif aufgelegt, welcher es möglich macht, Flüge in beliebiger Reihenfolge abzufliegen. Die Airline wird Ihnen jederzeit ermöglichen in diesen Full Flex Tarif umzubuchen. Leider ist der Haken, dass dieser Tarif im Vergleich zu allen anderen Tarifen richtig teuer ist. Will sagen, die Airlines haben das Schlupfloch wirksam geschlossen, welcher es möglich gemacht hat Flüge nur teilweise anzutreten.
Somit bleibt Ihnen tatsächlich nur der Weg den Flug neu zu buchen.

Sollten Sie öfters nicht genau wissen, wann Sie fliegen empfehle ich Ihnen im Reisebüro zu buchen, und sich dort bezüglich der Umbuchbarkeit von Tarifen zu informieren. Die großen Internetreisebüros verkaufen ihnen leider meist nur den billigsten Tarif welcher mit seinen Bedingungen meist jedoch nicht immer unbedingt das richtige ist.

Einzige Hoffnung die ich Ihnen machen kann, ist das der Flieger am Freitag nicht fliegt. Dann können Sie sich mit der Swiss irgendwie einigen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirk06
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

erstmal vielen Dank

da die ganze Geschichte bereits abgeflogen ist geht es nur noch um die Aussagen der Hotline von Opodo, welche es abgelehnt hat umzubuchen. Laut Mitarbeiter war nur eine Stornierung möglich und demzufolge eine Neubuchung. Auch auf meine Beschwerde dass dies ja entgegen der Rechtssprechung sei, wurde mir per mail bestätigt, dass das so seine Richtigkeit hat
Und genau das will ich so nicht hinnehmen, denn das ist schlicht falsch.
Mit wem sollte ich mich eigentlich rumstreiten ??

mit dem Vermittler Opodo oder mit der Swiss ?





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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Hallo Dirk,

die ganzen Urteile sind veraltet, weil die Airlines auf den Urteilstext reagiert haben. Hauptsächlich haben sich nämlich die Gerichte darauf gestützt, daß es keine Tickets gab, welche in beliebiger Reihenfolge abgeflogen werden können. Dieser Tarif ist nun bei allen mir bekannten Airlines geschaffen worden. Wenn auch richtig teuer.
Nehmen wir mal an, sie hatten einen E oder T Tarif, so hat dieser 40 bzw 80€ zzgl Steuern und Gebühren gekostet. Der Flexible Tarif kostet 710€. Der Airline ist nichts vorzuwerfen, haben die doch für jeden Fall einen Tarif.
Problem ist hier der Reisevermittler, welcher Ihnen immer nur den billigsten Tarif anbieten und die Tarifdetails gut versteckt.
Wenn Sie recht selten Reisen, und glaubhaft versichern, daß Sie von den ganzen Tarifen zum ersten Mal hören, wäre meiner Meinung nach etwas zu machen. Denn meiner Meinung nach wird bei den großen Buchungsseiten viel zu wenig auf die Restriktionen hingewiesen. Auch kann man nicht einfach anklicken, daß man 100 Euro mehr für einen flexiebleren Tarif ausgeben will.
Hier eignen sich die Seiten der Airlines ganz gut, oder sie rufen bei einem Reisebüro an. Hier kostet zwar das Tickets ein paar Euros mehr, dafür bekommen Sie aber auch eine Beratung.
In wie weit man hier jedoch einem Reiseportal Falschberatung vorwerfen kann, müßte Ihnen ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale sagen können. Ich sehe dies als einzigen Ansatzpunkt, jedoch mit sehr geringen Chancen auf Erfolg.

Mitlerweile haben Sie meines Wissens nach keinen Vorteil mehr, einen Flug vor dem Abflug zu stornieren. So dass es immer gut ist, den Flug nicht zu stornieren und zu hoffen, daß er nicht stattfindet. Denn dann bekommen Sie alles zurück.

Empfehlen kann ich Ihnen jedoch einen netten Brief an die Swiss zu schicken in dem Sie kurz die Situation schildern, und das ihnen bisher nicht bekannt war, dass es unterschiedliche Tarifbedingungen gibt und sie deswegen am Anfang nicht die Wahl hatten einen teureren flexibleren Tarif zu buchen.
Wenn Sie dann noch die teueren Tickets bei Swiss, Lufthansa,Brüssel, Britisch Midland oder Austrian gebucht haben, haben Sie gute Chance zumindes auf Kulanz Meilen oder Reisegutscheine zu bekommen.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

in der Tat ist es so, dass die Fluggesellschaften ziemlich erfinderisch sind ihren Gaesten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Was hat der TE denn gemacht: Er hat einen Hin- und Rueckflug von 'A' nach 'C', jeweils via 'B', gebucht und (ich unterstelle) auch bezahlt. Ob es sich um einen Sondertarif handelt ist hier nicht erkennbar.

Aus Gruenden, die weder den Vermittler noch die Fluggesellschaft zu interessieren haben, konnte der TE den Hinflug nicht antreten, wollte aber den gebuchten und bezahlten Rueckflug antreten, was ihm verweigert wurde. Hier besteht wohl nicht der geringste Zweifel, dass dieses Verhalten der Fluggesellschaft nicht zulaessig ist.

Ob die Fluggesellschaft nun fuer den Fall, dass Teilstrecken eines Flugtickets nicht geflogen werden einen anderen Tarif berechnen darf, der den Kunden unverhaeltnismaessig in Anspruch nimmt, wage ich zu bezweifeln. Man wird das zwar versuchen, sitzt wohl auch zunaechst am langen Ende des Seiles, aber ich sehe da gute Chancen, dass der Reisende erhoehte Forderungen der Fluggesellschaft verweigern und das auch vor Gericht durchsetzen kann.

Und wenn der Vermittler dem Reisenden die Zahlung eines gaenzlich neuen Tickets abnoetigt, kann der Reisende davon ausgehen, dass dieser im Namen der Fluggesellschaft handelt und ich wuerde an der Stelle von Dirk alle Mehrkosten, die ihm durch das Rueckflug-Hickhack entstanden sind, von der Fluggesellschaft einfordern.

Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Zunächst die Fakten: Der Rückflug wurde nicht verweigert. Es gab lediglich die Auskunft eines Hotline-Mitarbeiters (welche Hotline?), dass bei Nichtnutzung des Hinfluges der Rückflug automatisch storniert würde.

Verweigerung des Fluges bedeutet, am Flughafen pünktlich am Check-In bzw. später am Flugsteig zu erscheinen, ohne an Bord des Flugzeuges gelassen zu werden.

Es war früher allerdings regelmäßige Praxis Passagieren, welche den Hinflug nicht genutzt hatten, den Rückflug zu verweigern, bis die Fluggesellschaften abgemahnt wurden, diese Praxis zu unterlassen. Wer ein Ticket hat, dem darf der Flug nicht verweigert werden.

Heute darf man die Tickets in beliebiger Reihenfolge abfliegen oder Teilstrecken auslassen. Nutzt man Tickets nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge sehen die Tarifbestimmen allerdings vor, dass nachträglich Aufschläge zu entrichten sind. Ich habe noch nichts gelesen, dass die Praxis beanstandet wurde.

Um ein Beispiel für die Aufschläge zu nennen: eine große französisch-niederländische Fluggesellschaft verlangt auf Kurzstrecken 75 Euro für derartige Änderungen.

-- Editiert am 27.05.2011 20:46

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dirk06
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,
es war die Hotline von Opodo, da ich ja ach meine FlÜge immer über Opodo buche, d.h erstmal ist Opodo mein Vertragspartner
Wenn ich umbuchen will ist ja zuerst mal mein Vertragspartner zuständig.
D.h ich muss mich auf die Aussagen verlassen können, die mir mein Vertragspartner sagt.
Die Aussage des Hotline-Mitarbeiter wurde ja auch nach Nachfrage schriftlich bestätigt, dass der Hotline-Mitarbeiter die richtige Auskunft gegeben hätte.
Darauf hin habe ich Opodo geschrieben, dass es sein mag, dass der Mitarbeiten gemäß internen Anweisungen oder Richtlinien richtig gehandelt hat, dies aber mit dem geltenden Recht erstmal nichts zu tun hat, da ich weder in den AGB von Opodo darüber eine Aussage gefunden habe und die AGB oder Tarif-details lagen mir bei der Buchung nicht vor. Es wird lediglich angegeben, dass der Tarif 'non-refundable' , also bei Stornierung nicht erstattbar ist.

bezahlt wurde für Hin- und Rückflug 206 Euro
für die Stornierung wurden 136 euro berechnet, also gabs 70 Euro zurück, der neue Rückflug hat 363 Euro gekostet

Ausserdem wer will schon auf gut Glück beim Flughafen ankommen und sich dann um ein Flugticket kümmern müssen,
ich arbeite in Madrid und fliege daher fast jedes Wochenende.

die Chance, dass das ein Flug ausfällt, ist bei diesen Linienflügen kaum gegeben, die Flüge sind Freitag Nachmittags und Sonntag nachmittags mit über 95 % belegt



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


Aus eigener Erfahrung: ich hatte einen Hin-/Rückflug Stuttgart-Budapest gebucht - wegen des Preises als Charterflug mit Leistung Nur-Flug, der von einer Linienfluggesellschaft durchgeführt wurde.

Der Hinflug konnte nicht angetreten werden. Deshalb hatte ich den Fl***ermittler informiert, dass nur der Rückflug in Anspruch genommen werde. Und wie oben die Auskunft, dass der dann automatisch storniert würde und laber Rhabarber ...

Ergebnis: der Hinflug wurde nicht angtreten. Beim Einchecken in Budapest zum Rückflug nicht der Hauch eines Problems.

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" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

@Vielflieger,

hoffe du weißt, dass es zu einer Nachbelastung kommen kann. Wobei, wenn bei dir der Name Programm ist, die Airline davon absehen wird, wenn du sonst gute umsätze machst.

@Touristiker,

Wie ich darauf komme, das der TE eine günstige Klasse gebucht hat? Nur E P T sind bei der Swiss nicht umbuchbar, somit hätte sich dieses Problem in einer anderen Buchungsklasse nicht ergeben.

Generell ist das Problem jedoch dieses, wird jedoch von Richtern immer wieder vergessen. Die billigen Tickets sind Grenzkostendeckend, finanzieren jedoch kaum etwas zum Flug.

Gehen wir mal fiktiv von folgender Rechnung aus. Ein Flieger kostet 8000€ / Stunde + 25€ je PAX und Stunde. Gehen wir weiter davon aus, daß so ein Flieger 120 Plätze hat.
Der Billigste Tarif sind 40€. Davon gehen 25€ fürs Gepäck und den gewichtsabhängigen Treibstoff drauf. Bleiben also 15€ für den Flieger und das Personal. Bei 120 Paxen wären dies 1800€, -> die Airline macht 6200 miese und fliegt irgendwann gar nicht mehr.
Eigentlich müßten alle 91,66 + Tax zahlen, und dies auch nur, wenn der Flieger voll ist. Geht man von einer Auslastung von 70% aus, wären wir bei 120€ + Steuern und gebühren. Dies bei einem 1 stündigen Flug.
Viele Airlines versuchen nun jedoch, die 8000€ mit wenigen Passagieren bezahlt zu bekommen, und verkauft dann die übrigen Plätze billig mit 15€ Gewinn je Platz.
Nun würde jedoch niemand ein Ticket für 400€ und mehr bezahlen, wenn er dieselbe Leistung auch billiger bekommen kann. Und hier kommt nun die Flexibilität ins Spiel. Dies ist die einzige Stellschraube, über welche ich gleichzeitig billige und teure Tickets anbieten kann. Somit kann ich jedoch als Airline nur Tickets billig anbieten, wenn ich auch die teuren verkauft bekomme. Die teuren bekomme ich jedoch nicht verkauft, wenn jeder auch billig buchen kann.

Zum Schluss noch das Paradox, am letzten Tag last Minute Schnäppchen vs Teuerste Kategorie.

Angenommen die Airline hat noch 20 Plätze frei. Nun würde sie sicher 10 Verkaufen, wenn sie das Ticket für 99€ (inkl. Tax) anbieten würde. Hierbei macht sie 15€ gewinn, vorausgesetzt der Flieger ist durch die anderen Fluggäste bezahlt. Somit 150€ Gewinn.

Immer mal wieder gibt es jedoch jemanden, der bereit ist 600€ zu bezahlen um mitgenommen zu werden. Hierbei macht die Airline 515€ Gewinn. Kommt dies bei jedem 3. Flug vor, so steht die Airline unterm strich besser da. Auch würden die Leute verstärkt am letzten Tag buchen, wenn bekannt werden würde, daß dies geht.

Somit hoffe ich, daß auch der Touristiker ein wenig verständnis hat für die Tarifvielfalt der Airlines. Denn ohne diesen würden viele Menschen nicht auch mal Billig wegkommen.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


Zitat von lifeguard:
@Vielflieger,
hoffe du weißt, dass es zu einer Nachbelastung kommen kann. Wobei, wenn bei dir der Name Programm ist, die Airline davon absehen wird, wenn du sonst gute umsätze machst.

Es ist zu keiner Nachbelastung gekommen. Das liegt rund zwei Jahre her. Damals gab es bereits Urteile gegen die Fluggesellschaften, welchen Passagieren mit billigen H/R-Tickets bei Nichtantritt des Hinfluges den Rückflug verweigert hatten. Allerdings setzten die Airlines diese Praxis trotzdem fort bis es die ersten Abmahnungen gab. Daraufhin wurden auch die AGBs der Airlines geändert.

Und mein Vielflieger-Motto: ich fliege bevorzugt zu Tarifen, bei denen die Airline draufzahlt. Damit hat der reibungslose Rückflug sicher nichts zu tun.

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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert am 29.05.2011 10:52

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Könnte man diesen Problemen nicht entgehen in dem man zwei Flüge in getrennten Vorgängen bucht?
Also erst Madrid-Zürich-Nürnberg abschließen und dann
Sonntag Nürnberg-Zürich-Madrid ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dirk06
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

klar kann man die Flüge einzeln buchen

allersdings wuerde ich dann bei jeder buchung im schnitt 50 Euro mehr bezahlen, da einzelne Fluege ja leichter weggehen
ueblicherweise ist hin- und rueckflug ca 200-300 Euro, je nach den Zeiten, in Ferien und Urlaubzeiten gehts halt nach oben
ein Einzelflug ist auf der strecke kaum unter 150 zu buchen



und zur auslastung in der Regel ist das ein airbus 320 (madrid - Zuerich)der ca 200 sitzplaetze hat und da ist es aehnlich wie bei der bahn, am Wochenende sind die plaetze zu ueber 95 % belegt , auf der strecke nuernberg zuerich ist es meist ein flieger mit ca 100 plaetzen und der hat sicher auch eine auslastung von ueber 80 %


die Tarifklasse ist economy E , das wird dir aber bei der buchung auf Opodo nicht angezeigt, da bekommst du nur Tarif 'non-refundable' ausgewiesen



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

@Harry,

leider ist es so, daß mit außnahme der Billigflieger die großen Airlines einen Unterschied machen zwischen Hin und Rückflug Tarifen und One Way. Und leider sind die H/R Tickets sogar ab und zu billiger als One Ways, was einem ab und an dazu verleitet ein HR zu buchen und den Rückflug verfallen zu lassen. Laut Vertrag könnte es hier zu einer Nachbelastung zum dann gültigen One Way Tarif kommen. Ich denke jedoch, daß es die Airline hier in der Praxis wohl eher nicht auf einen Rechtsstreit ankommen läßt.
Denn man könnte ja auch einfach den Flieger verpasst haben, aus einem Grund den man selbst nicht zu vertreten hat. Würden hier die Airlines einen Schadensersatz ableiten, können sie sich wohl auch recht bald umgekehrt mit Schadensersatzansprüchen bei den wirtschaftlichen Stornos rumärgern. Denn komischerweise werden häufig die Flieger storniert, die nicht voll geworden sind und haben plötzlich einen nicht nachvollziehbaren defekt der aber nie repariert wird.

Kritischer sehe ich es mit früher aussteigen. Da habe ich mitlerweile auch schon von nachbelastungen gehört.
Einfaches Beispiel. Frankfurt- Jakarta kostet bei der Lufthansa in der Business Class 4019€ zzgl Tax. Cairo-Frankfurt-Jakarta kostet mit der Lufthansa jedoch nur 1015€.
Lege ich nun jedoch keinen gesteigerten Wert auf die Meilen, so steige ich beim Rückflug in Frankfurt aus und fliege nicht mehr zurück nach Cairo.

@Vielflieger,

Die Tarife sind letztes Jahr im Frühjahr umgestellt worden, nachdem es ein Urteil gegeben hat. Hier wurde dem Fluggast das ändern der Reihenfolge nur deswegen erlaubt, da es keinen Tarif gegeben hat, der dies ermöglicht hätte. Hier haben nun die Airlines dafür gesorg, daß es diese gibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dirk06
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

Heute wurde eine ähnliche frage bei Frag-einen-Anwalt gestellt

http://www.frag-einen-anwalt.de/Reiserecht-__f148340.html

Für mich heisst dies nun folgendes

Der Reisevermittler hat eine falsche Auskunft gegeben, da der Flug nicht hätte storniert werden müssen

die ersparte Steuer für den Hinflug hätte erstattet werden müssen
es hätte eine Nachberechnung für den Rückflug auf Grund der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preis für einen einfachen Flug geben müssen

in Zahlen

Hin-/Rückflug 206 Euro
neuer Rückflug 363 Euro
Stornierung 70 Euro zurück

gehe ich bei einer Nachbelastung von ca 50 Euro aus (einfacher Flug Nuernberg Madrid 4 Wo im voraus gebucht, kostet etwa 150 Euro)
dazu die ersparten Steuern des Hinfluges von 35 Euro,
plus Kosten der Umbuchung 25 Euro
so hätte ich ca 60 Euro nachzahlen müssen
tatsächlich habe ich aber rund 500 Euro bezahlt, so dass
man von einem Schaden von 400 Euro sprechen kann

Bin mal gespannt was dem Reisevermittler freiwillig einfällt, er ist gerade in der Prüfung zu dem Vorgang


Ich werde berichten

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

@Lifeguard

Die Urteile hatten überhaupt keinen Einfluss auf das Verhalten der Airlines gehabt. Nur wer klagte bekam ein Urteil und das waren die wenigsten.

Erst durch die Abmahnungen änderten die Airlines ihre Allgemeinen Beförderungsbedingungen. British Airways gehörte zu den ersten die betroffen waren und reagiert haben.

Sebstverständlich hat man die Möglichkeit auch bei einem lang in Voraus annullierten Flug einen Schadenersatz von der Fluggesellschaft zu verlangen, bei kurzfristigen Annulierungen mit technischen Hintergrund greift auch noch die EU-Verordnung 261/2004. Das ist kein passendes Beispiel.

Bin gespannt, wie es bei Dirk06 nun weitergeht. Durch die Falschauskunft, die schriftlich vorliegt, ist ein finanzieller Schaden entstanden. Den gilt es zu beziffern und einzufordern. Ich finde es ist der richtige Weg, dass der Fl***ermittler um Prüfung gebeten wurde.

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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert am 30.05.2011 21:41

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dirk06
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

die Antwort des Reisevermittlers

Nach Erhalt Ihrer E-Mail haben wir Ihren Vorgang sorgfältig überprüft und möchten Ihnen die folgende Stellungnahme zukommen lassen.
Der Flug XXXXX wurde Ihrerseits am 12. April 2011 online gebucht.
Bei Buchung wurden Ihnen die Tarifbedingungen des Fluges angezeigt und von Ihnen ausgewählt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zur Bereitstellung unserer günstigen Preise und geringen Service-Entgelte ganz entscheidend ist, dass der Kunde selbst über unsere Webseite bucht und auch seine Reisedaten (inkl. der Tarifbedingungen, die jeweils von den Fluggesellschaften festgelegt werden) genau überprüft.
Bei Opodo erhalten Sie - als einem der wenigen Portale überhaupt - vor Abschluss der Buchung die Möglichkeit, diese nochmals am Bildschirm (auf unserer Webseite) zu prüfen, d.h. Sie können hier auch noch einmal eventuelle falsche Eingaben korrigieren.

Am 11. May 2011 haben Sie uns telefonisch kontaktiert und eine Änderung des Fluges gewünscht. Generell besagt der gebuchte Tarif, dass eine Änderung des Fluges nicht möglich ist.
Auch ein verfallen des Hinfluges und Nutzung des Rückfluges ist laut Swiss Airlines nicht möglich, da die Bedingungen keine Änderung erlauben.
Bei einigen Tarifen ist es möglich, bei nicht antritt einer Teilstrecke auf einen One Way Flug umzubuchen. In diesem Fall muss dies aber im Tarif genehmigt werden und ein Aufpreis auf den One Way Tarif gezahlt werden. Auch muss die Fluggesellschaft vorab über die Änderung informiert werden.

Der von Ihnen ausgewählte Tarif erlaubt diese Änderung nicht und unser Mitarbeiter hat Sie über diesen Sachverhalt informiert und die Flüge gemäß den Bedingungen und wie mit Ihnen vereinbart storniert.

Da Opodo seinen Verpflichtungen als Vermittler nachgekommen ist und kein Verschulden trifft, können wir Ihrem Wunsch nach einer Erstattung nicht nachkommen.



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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Mir scheint dass die Antwort von Opodo nicht ganz korrekt ist. Die Beförderungsbedingungen der Swiss sind an die derzeitige Rechtslage jedenfalls angepasst:

3.3 REIHENFOLGE UND VERWENDUNG DER FLUGCOUPONS
3.3.1 Ihr Flugschein ist nur für die auf diesem vermerkte Beförderung gültig und gilt für die Reise vom Abgangsort via allfällig vereinbarte Zwischenlandeorte bis zum Zielort. Der bezahlte Preis entspricht unserem Tarif. Er bildet einen wesentlichen Teil unseres Vertrags mit Ihnen. Der Flugpreis ist nur gültig, wenn die Flüge in gebuchter Reihenfolge absolviert werden. Anderenfalls erfolgt eine Neuberechnung des Flugpreises auf Basis des tatsächlichen Reiseweges.
3.3.2 Wenn Sie Ihre Beförderung ändern wollen, müssen Sie uns im Voraus kontaktieren. Der Preis für Ihre neue Beförderung wird berechnet und Sie erhalten die Möglichkeit, den neuen Preis zu akzeptieren oder Ihre ursprüngliche Beförderung gemäss Flugschein beizubehalten. Sollten Sie aufgrund höherer Gewalt gezwungen sein, Ihre Beförderung zu ändern, müssen Sie uns so früh wie möglich kontaktieren. Wir bemühen uns, Sie zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen an Ihren nächsten Zwischenlandeort oder an Ihren Zielort zu befördern.
3.3.3 Sollten Sie Ihre Beförderung ohne unsere Zustimmung ändern, berechnen wir den anwendbaren Preis für Ihre tatsächliche Reise. Sie müssen die Differenz zwischen dem von Ihnen bezahlten Preis und dem ganzen Preis für Ihre geänderte Beförderung entrichten. Wir erstatten Ihnen die Differenz, wenn der neue Preis geringer ist. Im übrigen haben die nicht benützten Coupons Ihres Flugscheines keinen Wert.
3.3.4 Bitte beachten Sie, dass es Änderungen gibt, die keine Preisanpassungen bewirken; andere, wie die Änderung des Abflugortes (wenn Sie zum Beispiel den ersten Coupon nicht benützen) oder die Umkehrung Ihrer Reiserichtung können einen höheren Preis bewirken. Manche Preise gelten nur für die auf dem Flugschein angegebenen Daten und Flüge; diese dürfen nicht oder nur gegen Aufpreis geändert werden.
...

Die korrekte Antwort wäre demnach, dass der Rückflug nutzbar ist, der Preis neu berechnet wird auf Basis eines One-Way Fluges MUC-ZRH-MAD, wenn ich das richtig interpretiere. Was das gekostet hätte werden wir wohl nicht erfahren.

-- Editiert am 31.05.2011 21:35

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Mir hat es keine Ruhe gelassen und ich habe mal bei swiss recherchiert: Anfang Juli kostet so ein One-Way Flug MUC-ZRH-MAD ca. 850,- Euro

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" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dirk06
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich habe jetzt mal Swiss mit diesem Vorgang kontaktiert,
ich denke nicht das der Preis von 850 Euro korrekt ist

Ausserdem muss auf den Preis abgestellt werden, der am Buchungstag galt und das ist ja April, also 4 Wochen vorher gewesen

Ein Einzelflug Nürnberg Madrid kostet bei der Swiss bei Buchung von 4 Wochen im Voraus ca 150 Euro


ich bin auch der Meinung, dass es sich Opodo relativ einfach gemacht hat und nicht die für den Kunden günstigste Lösung gesucht hat.
Ich bin auch der Meinung, der richtige Weg wäre gewesen, bei der Swiss den erhöhten Preis nachzufragen, aber wahrscheinlich hätte ich dies besser mit der Swiss direkt gemacht



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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Hallo Dirk,

OneWay bei der Swiss wären regulär 1059€, die 850€ waren nur im Rahmen einer Promo, oder mit einem SN Ticket auf LX Flügen zu haben.

Die AGBs, welcher Vielflieger hier reingepostet hat, besagen jadass nun der alte Tarif mit dem neuen aufgerechnet wird. Dummerweise wirft der alte jedoch beim Storno 0€ zum Verrechnen auf den neuen Tarif ab. Und nein, es ist nicht die Situation am Buchungstag maßgeblich, sondern an dem Tag, an welchem geändert werden soll. Sonst würde sich jeder ein Jahr vorher mit Billig tickets eindecken, und dann nach belieben umbuchen. Dass man keine Airline nur mit Billigtickets betreiben kann, sollte bekannt sein.

Opodo schreibt richtig, daß man ja ein Ticket zu sehr billigen Preisen bekommen hat. Opodo nimmt meines Wissens keine oder maximal 10€ für das Ticket. Die leben hauptsächlich von der Masse. Jeder, der hier nur einen Brief oder eine Mail schreibt, verursacht ein Minusgeschäft. Und wenn Sie glauben, daß zahlt Opodo, dann irren Sie sich. Das werden sie bei Ihrer nächsten Buchung wieder bezahlen. Denn Opodo lebt nur solange, wie sie Gewinne machen. Hätten die dauerhaft etwas zu verschenken, gäbe es die bald nicht mehr, und sie müßten beim nächst teureren Buchen, welcher gerade noch an der Gewinnschwelle liegt.

Für die Zukuft kann ich Ihnen empfehlen. Schauen Sie sich den Tarif genau an.
Vergleichen Sie, welchen Aufpreis es macht, einen Umbuchbaren Tarif zu buchen.
Wenn Sie sich für einen Nicht umbuchbaren Tarif entschieden haben, Stornieren Sie diesen nicht im Vorfeld. Buchen Sie an dem Tag, an dem Sie die änderung erfahren einen neuen Flug, und hoffen Sie, daß der Hinflug des ursprünglichen Tickets nicht regulär stattfindet.

Alles was der Gesetzgeber versucht reinzupfuschen führt nur zu einer Umverteilung der Gelder.
Ryanair hat jetzt einen Zuschlag eingeführt, den alle Zahlen müßen. Hierraus werden dann die EU-Verordnungs Strafen bezahlt.Somit eine Zwangsversicherung für alle.
Wenn Sie auf sowas stehen, empfehle ich Ihnen ins Casino zu gehen. Dort bekommen Sie beim Roulett immerhin eine Ausschüttungsqoute von 97,3%. Ich denke mal, die Kalkulierte Verwaltungsgebühr bei der Ryanair umlage dürfte mehr sein, als 2,7%.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ich bin begeistert, dass ich in diesem Thread doch so einiges an Tariftricks erfahren konnte, die ich bislang nicht drauf hatte.

Dennoch bin ich nach wie vor der Auffassung, dass die Fluggesellschaft nicht die Tarifart wechseln kann, denn Dirk06 hat dazu keinen Anlass gegeben. Er hatte einen Hin- und Rueckflug gebucht und dafuer einen vereinbarten Flugpreis entrichtet. Er hat den Hinflug nicht in Anspruch genommen und hatte auch nicht vor sich diesen Flug erstatten zu lassen. Den Rueckflug haette man nicht verweigern duerfen, das ist eindeutig rechtswidrig.

Zusaetzlich will man jetzt auch noch am Tarif basteln. Meiner Auffassung nach laesst sich das nicht durchsetzen.

Waere ich Dirk06 wuerde ich mir ganz schnell einen fachlich versierten Anwalt nehmen und sowohl dem Vermittler als auch der Fluggesellschaft die Verbraucherschuetzer auf den Hals hetzen.

Alle User, die dieses Forum relativ aufmerksam verfolgen wissen, dass ich eher dazu neige mich auf die Seite der Anbieter zu stellen, aber was hier praktiziert wird, geht eindeutig zu weit.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

zu den Tarifen: es ist leider nun unmöglich im Internet nachzuschauen was ein Flug auf den besagten Strecken vor 4 Wochen gekostet hat für ein Flugdatum das nun in der Vergangenheit liegt. Bucht man heute auf www.swiss.com einen One Way Flug NUE-MAD mit Umsteigen in ZRH kostet das 1059 Euro - die Strecke MUC-MAD kostet 853 Euro jeweils in Economy Flexibel. Und zwar für den 01.Juli 2011 also ca. 4 Wochen im Voraus! Keine Promo-Aktion! Preise und Strecken richtig nachschauen bitte!

Die Fluggesellschaft ändert nicht den Tarif! Vertragsbestandteil bzw. Tarifbestandteil ist, dass die Tickets vollständig und in der gebuchten Reihenfolge abzufliegen sind. Ist das nicht der Fall, bleibt das Ticket gültig wird aber neu berechnet.

Die Fluggesellschaften argumentieren, dass ihnen ein Schaden entsteht, wenn jemand ein billigeres H/R-Ticket kauft und nur eine Strecke fliegt, die einzeln gebucht teurer wäre. Dieser "Rabatt" beim H/R-Ticket ist für den Pax eben nur zu haben, wenn er den Flug wie gebucht absolviert. Ansonsten gibt es den Rabatt eben nicht und deshalb wird ab jetzt nachberechnet vorher wurde den Paxen rechtswidrig einfach die Beförderung verwehrt.

Ich stehe gerne auf der Seite der Paxe gegen die Anbieter, aber hier sehe ich - auch wenn die Antwort von Opodo falsch gewesen sein sollte - angesichts der Tarifbedingungen der Swiss und der regulären OW-Preise nicht den Hauch einer Chance, Geld zurückzubekommen.

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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert am 01.06.2011 19:51

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Zitat:
NUE Nuremberg Apt DE [EDDN]
MAD Madrid Barajas ES [LEMD]
O/W Jun 2011 - May 2012

Carrier From To Fare Cur AdvanceP Min Max Fare Basis/TD / Travel Period
--------- ------ ---- -------- ---- -------- --- --- -----------------------------
LX NUE MAD 995 EUR *** YSWISSOW
LX NUE MAD 1177 EUR *** CSWISSOW
YY NUE MAD 1204 EUR *** CIF
YY NUE MAD 1204 EUR *** YIF


Das ist grad die aktuelle Tariftabelle die ich One Way bei der Swiss abziehen kann. Ist bei OneWays also zur Zeit egal, wie weit ich vorrausbuche.
Hab grad mal im Cache nachgeschaut, leider habe ich da kein NUE-MAD. Jedoch habe ich andere LX Routen in Europa One Way und da sehe ich, daß es ein Spanienpromo ex ZRH gegeben hat. Somit wurde wohl NUE-ZRH für 479€ in Y und ZRH - MAD in der Promo 139€ was dann mit doppelter Tax in etwa auf deine 850€ kommen dürfte. Lt. Farerules durfte ich die 139€ Promo mit einem anderen Tarif verknüpfen. Ganz mutige hätten gar die 39€ zzgl Tax Promo ab ZRH genommen. Hier hätte es allerdings zwei Tickets gegeben, und das Umsteigen wäre das Risiko vom buchenden geworden, wäre hier keine 3 Std Aufenthalt vorhanden.

Mich würde persönlich mal interessieren, ob jemanden bekannt ist, daß die Airline einem für einen nicht angetretenen Rückflug nachbelastet hätten.

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-- Editiert am 02.06.2011 16:01

-- Editiert am 02.06.2011 16:05

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#23
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
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Bei Frag einen Anwalt ist grad einer aufgelaufen, der wohl erst am Flughafen mitbekommen hat, daß man ihn nur mitnimmt, wenn er Nachlöst.

Ich glaube, daß ist die denkbar teuerste Variante, der wäre billiger weggekommen, wenn er ein neuen HR gebucht hätte.

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