Hallo , es geht um eine Hotelbuchung suf Rhodos.
Auf der Insel angekommen wurden wir erst im Hotel informiert das dieses Überbucht ist und wie in ein Gleichwertiges Ersatzhotel gebracht werden.
Das "Ersatzhotel" ist jedocht ein Albtraum es ist in absolut KEINEM! Punkt Gleichwertig(es gibt nicht mal warmes Wasser) , besonders die Lage ist extrem schlecht in 10km Umkreis ist nichts (gebuchtes Hotel mitten in der Stadt und direkt am Wasser) , man ist auf ein Mietwagen angewiesen da man aber in Griechenland erst ab 21 Jahren ein Auto Mieten darf fällt das für uns weg.
Heute Mittag erfuhren wir das noch 4 andere Paare ein Indentisches problem haben .
Die Reiseleitung ist extrem unkooperativ und stellt sich quer "Es sei kein anderes Hotel in der Sterne Kategorie frei" und nach einem Höherwertigem wolle man nicht suchen.
Wir sind jetzt soweit das wir vom Vertrag zurücktreten möchten da wir die gebuchte Leistung in keinem Punkt als erfüllt ansehn.
Wir baten die Reiseleitung uns einen vorzeitigen Rückflug zu buchen dies wurde verneint mit dem Wortlaut "darum müssen sie sich selbst kümmern".
Wir haben keine ahnung was wir noch tun können , vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen.
Danke im Vorraus.
Hilfe wir sind auf Rhodos gefangen (Urlaubsvertrag Kündigen)
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
1. Für diese Beahutptung
Zitat:Das "Ersatzhotel" ist jedocht ein Albtraum es ist in absolut KEINEM! Punkt Gleichwertig
Bewesie sammlen. Je mehr je besser.
2. Bei der Reiseleitung nachweislich Beschweren und Abhilfe fordern, gleiches beim Vertragspartner (unter Verweis, das die örtliche Reiseleitung sich weigert der Probelmatik anzunehmen)
3. Tut euch mit den anderen Leidensgenossen zusammen. Dann könnt ihr gegenseitg Zuegen sein und gemeinsam Druck ausüben.
ZU wenig Infos:
1.: Wo gebucht?
2.: Pauschalreise oder nur Hotel?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die bisherigen Antworten.
Es wurde eine Pauschalreise über JT gebucht.
Beste Grüße
Hallo,
wenn solche Faelle auftreten sind Sie verpflichtet sich bei der fuer Sie zustaendigen Reiseleitung zu melden, ueber die Missstaende ein Protokoll anfertigen zu lassen und vor allen Dingen - Sie muessen Abhilfe einfordern und dazu eine angemessene Frist einraeumen. Das scheint Ihren Schilderungen nach alles geschehen zu sein.
Der Gesetzgeber sieht im § 651 e
, 3 BGB
vor dass, wenn die Maengel erheblich sind und eine Abhilfe nicht erfolgte, der Reisevertrag fristlos gekuendigt werden kann! Allein schon, dass man nicht duschen kann, bedingt durch kaltes Wasser, dann erscheint mir das erheblich zu sein.
Nach § 651 e
, 4 BGB
hat bei fristloser Kuendigung der Reiseveranstalter fuer einen Rueckflug zu sorgen, die Kosten hat er zu tragen!!!!
Nach Rueckkehr koennen Sie den kompletten Reisepreis zurueck verlangen und Schadenersatz gegen den Veranstalter wg. unnuetz aufgewandter Urlaubszeit einfordern. Ein teurer Spass fuer den Reiseveranstalter.
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 13.08.2016 10:21
Danke für deine Antwort.
Ja wir haben bereits alles gemacht , was du beschrieben hast.
Die Reiseleitung stellt sich trotz allem quer und versucht uns weiter hinzuhalten, obwohl wir bereits eine Frist gesetzt haben, die heute jedoch abgelaufen ist.
In der Zwischenzeit kommen immer mehr und mehr Leute in dieses Hotel, denen es gleich geht, es scheint alles ein abgesprochenes Spiel zu sein was hier passiert..
Zitat......Die Reiseleitung stellt sich trotz allem quer und versucht uns weiter hinzuhalten..... :
Jetzt muessen Sie initiativ werden. Den Reisevertrag fristlos schriftlich kuendigen, von der Kuendigung eine Kopie fertigen, den Empfang von der Reiseleitung schriftlich bestaetigen lassen.
Verweigert man Ihnen den vorzeitigen Rueckflug, dann muessen Sie sich wohl oder uebel Tickets selbst kaufen. Die Kosten dafuer machen Sie ebenfalls nach Rueckkunft gegen den Veranstalter geltend. Da wird man sich kuenftig solche Overbookingspielchen ueberlegen.
Viele Gruesse
bernardoselva
Zitat.....Das dürfen die auf keinen Fall machen, auf jeden Fall beim Veranstalter beschweren und falls das nicht hilft, Anwalt einschalten...... :
Sie sind der mit dem vollen Durchblick. Bevor Sie hier solchen Quark verbreiten, sollten Sie sich zunächst inhaltlich mit dem Text nach § 651 a ff auseinandersetzen, insbesondere mit § 651e.
Dann haben Sie offensichtlich eine lahme Leitung. Der Vorgang ist aus 2016 und mit Schallgeschwindigkeit 2019 bei Ihnen angekommen. Fehlt es am schnellen Internet????
Viele Grüsse
bernardoselva
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