Gilt der Flug als annulliert oder doch nicht?

18. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)
Gilt der Flug als annulliert oder doch nicht?

Ich hab folgendes Problem:
Ich hab einen Flug gebucht jetzt wurde schon zwei mal auf dem Rückflug die Zeit des Abflugs im letzten Teilstück nach vorne verlegt.
Als ich gebucht hab hatte ich noch 90Minuten vom Paris CDG zum Umsteigen dann sinds vor ein paar Monaten 70 geworden und jetzt sind nur noch ne Stunde.
Mir wird das ganze jetzt doch etwas arg knapp.
Ich hätte ein neues Ticket gleiche Airline mit anderen Stopps und besseren Transferzeiten gefunden darum meine Frage

Gilt so eine Verlegung als Anullierung oder nicht?

Wenn ich danach gegooglet hab komm ich auf das hier:
"Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird."

Wenn ich danach gehen würd bedeutet das doch ich kann stornieren und das neue Ticket buchen und Sache erledigt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

so lange die vom Umsteige-Flughafen vorgesehenen Uebergangszeiten eingehalten werden besteht kein Grund, der Fluggesellschaft Vertragsbruch nachzusagen, die eine Befoerderung gefaehrden wuerden.

Sollten Sie den Anschlussflug verpassen und der Grund dafuer bei der Fluggesellschaft festzumachen ist, hat die Sie schnellstmoeglich zum Endpunkt der Reise zu befoerdern und Ihnen stehen dann alle Rechte aus der EU-Fluggast-VO 261/2004 zu, die sich daraus ergeben.

Ihre Bedenken sollten Sie aber trotzdem der Fluggesellschaft mitteilen, evtl. laesst man ja die von Ihnen vorgeschlagene Umbuchung zu.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
......Diese sinnlose Buchstabensalat.......

Sie sollten endlich mal Ihre voellig sinnfreien Kommentare lassen, ich jedenfalls kann der EU-Fluggast-VO 261/2004 nicht entnehmen das geringfuegige Flugzeitenenderungen, und hier ist das ja wohl so, zum Ruecktritt von der Buchung berechtigen.

Es ist Schwachsinn anzunehmen, dass geringfuegige Flugzeitenaenderung den Tatbestand der Annullierung erfuellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend ein Richter Ihre Ansichten teilt, so lange ein Flug, oder ein Anschlussflug, zu erreichen nicht gefaehrdet ist.

Fuer die Zukunft wuerde ich mal vorschlagen, dass Sie sich Ihre Kommentare zu meinen Aeusserungen ersparen, oder wenn nicht, dann bitte sachlich, und ich Ihre nicht kommentiere. Das ist eh oft genug ueberfluessig, denn mehr als heisse Luft kommt da bei Ihnen eh nicht raus.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
Es gibt die Meinung dass jede Änderung der Abflugzeit als eine Anullierung und gleichzeitiges Angebot der Ersatzbeförderung zu sehen ist.


Haben Sie dafür eine Quelle?

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#6
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich geb mal ne Rückmeldung:
Ich hab bei der Airline ein wenig Druck gemacht und ein neues Routing bekommen, ich fliegt jetzt mit den besseren Gesellschaften über einen besseren Weg mit jeweils gut zweieinhalb Stunden Zeit zum Umsteigen und nicht in Paris sondern Amsterdam.

Ich hab übrigens mal einen Anwalt gefragt der viel mit Reiserecht macht, seine Antwort war wenn man den Begriff Annullierung und seine Kommentierung hernimmt ist jede Änderung der Zeiten eine solche, wodurch man die Rechte nach Artikel 8 der Fluggastrechteverordnung hat.

In der Praxis gäbe es aber das Problem weil genau das noch nicht gerichtlich entschieden wurden und Richter vor den Amtsgerichten das falsch bewerten könnten weil geringe Änderungen ja "nix ausmachen"

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