Hallo,
für eine Pauschalreise, die ich buchen möchte, mit einem Mittelstreckeziel beträgt die Flugzeit 4-5 Stunden. Ein Bekannter von mir hat in der Vergangenheit gleiches Ziel gebucht und einen abendlichen Flug mit einer Ankunft um 1:30 nachts des Folgetages mitgeteilt bekommen vom Reiseveranstalter (nach einer Zwischenlandung in München). Folglich kam er im Hotel erst gegen 3:30 an. Mich würde interessieren, wie man sich hier ggü. der Reiseveranstalter verhalten kann, falls ich ähnliche Zeiten mitgeteilt bekommen sollte (ohne vorherige Flugzeitenbestätigung). Kann man eine Preisminderung bzw. Umbuchung auf eine andere Flugzeit bzw. einen anderen Abflughafen einfordern, wenn man trotz mittlerer Flugzeit von 4-5 Stunden erst am Folgetag sein Reiseziel erreeicht?
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Geplante Ankunft am Folgetag für Mittelstrecke
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Na das kommt drauf an was vereinbart ist - oder ?
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Wenn du erst am Folgetag ab 15.00 Uhr ins Zimmer möchtest, kannst du bestimmt einen Tag verrechnen.
da dein zimmer aber frei gehalten wird, damit du noch tief in der nacht da rein darfst, musst du leider zahlen.
Frage doch mal nach, ob es günstigere Flugzeiten gibt.
Normalerweise hast du dann auch sehr günstig gebucht- da nehmen die gerne die "billig-" Airlines mi den scheixx- Flugzeiten.
Schau mal ins Reiseforum bei holidaycheck punkt de - da im reiserecht steht alles zu Flugzeiten und Änderungen.
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Hallo,
massgebend ist, was der Reiseveranstalter in der Ausschreibung zur Reise angefuehrt hat. Teilt er von vorneherein mit, dass der Flug ueber Muenchen geht und dass der Abflug in den Abend- oder spaeten Nachmittagsstunden erfolgt, kann man schon aufgrund der Entfernung des Reiseziels erkennen, dass man nicht vor Mitternacht im Hotel ankommt. Denn das mit dem beamen klappt nur bei Mr. Spock.
Anders waere es, wenn in der Ausschreibung stehen wuerde, dass der Abflug garantiert in den Morgenstunden erfolgt, dann aber erst am Abend geflogen wird. Dann kann der anteilige Reisepreis lt. Frankfurter Tabelle entsprechend gekuerzt werden.
Wie gesagt - massgebend ist die Ausschreibung.
Viele Gruesse
bernardoselva
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