Gepäckschaden

30. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Isnogud
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Gepäckschaden

Hallo,

ich habe bei einem Flug einen Gepäckschaden erlitten, diesen ordnungsgemäß am Flughafen gemeldet und die Schadenunterlagen fristgerecht am 16.07.2018 per Einschreiben bei der in Deutschland ansässigen Airline eingereicht.

Nach zwei Monaten habe ich mal per eMail an die Regulierung erinnert. Es kam dann unmittelbar die Frage nach der Flugnummer und der Referenz-Nummer des Schadens. Diese eMail habe ich auch sofort beantwortet.

Leider passierte dann trotz weiterer Erinnerung nichts mehr.

Eigentlich habe ich keine Lust, mich ewig mit der Angelegenheit zu befassen. Ist dies schon der Zeitpunkt, wo ich per Einschreiben eine letzte Frist setzen und anschließend einen Mahnbescheid beantragen sollte?

Gruß
Isnogud

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie schreiben, dass Sie saemtliche Unterlagen (Formulare, Schadenanzeige) am Flughafen erhalten haben und die vorhandenen Papiere an die Fluggesellschaft uebersandten.

Was war denn zu bemaengeln? Verloren gegangenes Gepaeck oder Beschaedigungen am Koffer oder am Inhalt??

Fluggesellschaftn sind nur verpflichtet den Zeitwert der verlorenen oder beschaedigten Gepaeckstuecke oder des beschaedigten Koffers zu erstatten und nicht wie bei einer Hausratversicherung den Neuwert.

An Ihrer Stelle wuerde ich die Fluggesellschaft per Nachweis anschreiben und eine angemessene Frist zur Erledigung setzen - 2 - 3 Wochen ist angemessen. Gleichzeitig sollten Sie mitteilen, dass, sollte man nicht fristgerecht antworten Sie schon jetzt der Fluggesellschaft den Verzug erklaeren und somit berechtigt waeren einen Anwalt zu beauftragen, der dann Ihre Rechte wahrnimmt und da die Fluggesellschaft sich in Verzug befindet, sie ebenfalls die Anwaltkosten zu tragen hat.

Ein Mahnbscheid macht fuer meine Begriffe keinen oder wenig Sinn, da man aufgrund des Zeitwertes den Schaden nur schwer beziffern kann, es sei denn, es liegt ein Totalschaden vor, dann kann man ca. 1.100,-- SZR = ca. 1.300 Euro geltend machen.

Es handelt sich also um eine deutsche Fluggesellschaft???


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Isnogud
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Bernadoselva,

der Koffer war nach dem Flug beschädigt, der Inhalt hat nichts abbekommen.

Der Schaden ist tatsächlich von mir im vorab schlecht zu beziffern, die Hartschale hat einen Schlitz abbekommen, der Koffer kostete regulär 180 €, jedoch im Outlet 90 € und ist zwei Jahre alt.

Insofern kann ich ja tatsächlich nicht auf Verdacht 90 € plus Kosten per Mahnbescheid gelten machen.

Eigentlich sind es ja tatsächlich nur Peanuts, aber es nervt mich, dass Germ.... das nicht einfach in angemessener Frist zahlt und gut ist.

Gruß
Isnogud

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Isnogud):
Insofern kann ich ja tatsächlich nicht auf Verdacht 90 € plus Kosten per Mahnbescheid gelten machen.

Das wäre suboptimal, denn man trägt anteilig sämtliche Kosten wenn das Gericht den Betrag heruntersetzt.
20-30 EUR dürften realistischer sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Gleichzeitig sollten Sie mitteilen, dass, sollte man nicht fristgerecht antworten Sie schon jetzt der Fluggesellschaft den Verzug erklaeren und somit berechtigt waeren einen Anwalt zu beauftragen, der dann Ihre Rechte wahrnimmt und da die Fluggesellschaft sich in Verzug befindet, sie ebenfalls die Anwaltkosten zu tragen hat.


Nee, dass passt so nicht.

Man setzt eine angemessene Frist (14 Tage oder länger) innerhalb derer die Regulierung des schdens erfolgen soll. Eine Frist innerhalb derer geantwortet werden soll ist sinnbefreit.
Nach Ablauf ist der Angeschriebene in Verzug, den kann und muss man nicht extra erklären.
Verzug hat aber nichts mit der Berechtigung sich einen Anwalt zu nehmen, zu tun. Dass kann man auch vorher.

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre suboptimal, denn man trägt anteilig sämtliche Kosten wenn das Gericht den Betrag heruntersetzt.
20-30 EUR dürften realistischer sein.


Harry hat schon recht, dass der Zeitwert zum Teil deutlich unter dem aktuellen Neuwert liegen kann.
Wenn man also einen Mahnbescheid beantragen will, sollte man den streitigen Betrag mit größter Sorgfalt bemessen. heute ist es durch das i-net häufig recht einfach die aktuellen Neuwertpreise herauszufinden.

Nach Ablauf der Frist wäre ein Mahnbescheid eine Möglichkeit.

Allerdings stellen sich die Unternehmen bei so Minibeträgen auch recht selten hinsichtlich der Regulierung an.
gibt es andere, bisher nicht genannte Hinderungsgründe?

Berry

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#5
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Um welche Airline geht es überhaupt?

Die meisten Airlines haben doch einen Dienstleister für die Abwicklung von Beschädigungen der Reisekoffer.
Dolfi1020 dürfte der bekannteste Vertreter sein.

Besteht ein entsprechendes Vertragsverhältnis mit einem Dienstleister ist die Abwicklung für einen Austausch des Gepäckstücks kein Problem.
Ein Kollege hat auch einmal den Fehler begangen bzw. hat die Nachricht nicht erhalten dass der Dienstleister dafür eingesetzt wurde nachdem dies geklärt wurde war die Lösung innerhalb von wenigen Tagen gefunden.

Einfach eine Summe zu bestimmen ist sehr riskant da der Abzug für das Alter deutlich höher ausfallen kann als man selbst erwartet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
......Nee, dass passt so nicht.......

Doch, das passt!!!!!!!!! Bevor Sie hier Ihre Weisheiten verstroemen sollten Sie meine Aeusserungen komplett lesen und zitieren. Warum vergessen Sie meinen ersten Satz????? Um Polemik zu stiften?????

Sehr duerftig!

Zitat (von Sir Berry):
......Nach Ablauf ist der Angeschriebene in Verzug, den kann und muss man nicht extra erklären.
Verzug hat aber nichts mit der Berechtigung sich einen Anwalt zu nehmen, zu tun. Dass kann man auch vorher.......

Wieviel Erbsen befinden sich im Glas........ :crazy:
Deute ich in einem Schreiben an, dass ich ausdruecklich den Verzug erklaere, wenn bis zu einer bestimmten Frist die Angelegenheit nicht geklaert ist, zeigt das der Gegenseite auf, dass ich Willens bin die Angelegenheit durchzuziehen.

So habe ich es einmal gelernt, sich klar und deutlich mitzuteilen. Kann man natuerlich nicht von Jedermann erwarten.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#7
 Von 
Isnogud
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich musste übrigens doch niemanden verklagen ;-)

Es wurde wie folgt entschädigt: Kaufdatum 2016, dann 20 % Abzug für 2016, 10 % für 2017 und 10 % für 2018. Somit gab es 60 % des Originalpreises.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von Isnogud):
Ich musste übrigens doch niemanden verklagen ;-)

Es wurde wie folgt entschädigt: Kaufdatum 2016, dann 20 % Abzug für 2016, 10 % für 2017 und 10 % für 2018. Somit gab es 60 % des Originalpreises.


Ob das nun ein Erfolg ist?
Interessant wäre welche Airline es denn war, denn ich kenne es bei einem reinen Kofferschaden so dass ich den Dienstleister einschalte und dieser entscheidet ob eine Reparatur möglich ist oder nicht.
Wenn nicht wird der Koffer gegen einen neuen ausgetauscht.

Das geht durchaus schnell mit kaputten Koffer Montag Mittags in STR ankommen beim Dienstleister einreichen und am Freitagmittag steht GLS mit einem neuen Modell vor der Tür.

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