Hallo
eine befreundete Familie (A) hat mit einer anderen Familie (B)einen Urlaub in Bulgarien gebucht. Es besteht KEINE Reiserücktrittversicherung. Nun hat Familie B wegen Streitigkeiten ums Geld abgesagt. Jedoch läuft das Haus, was für 6 Personen gemietet wurde, auf den Namen des Mannes in Familie A, es gibt auch sonst nix schriftliches, da man sich vertraute. Bleibt A jetzt komplett auf den Kosten sitzen?
Reise wäre in 2 Tagen, welche möglichkeiten gibt es rechtlich gegenüber Familie B
Danke für die Antworten
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Gemeinsamer Urlaub
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Wenn man einvernehmlich einen Urlaub bucht stellt sich für mich die Frage, wie es zu Streitigkeiten ums Geld kommen kann. Wollte Herr A Herrn und Frau B den Urlaub vielleicht schenken? Man kennt das ja... Man sieht ein Ferienhaus und denkt sich "Och da kann man doch die B´s mitnehmen". Die B´s stimmen zu und es ist gar nicht klar, dass sie ja auch die Hälfte zum Mietpreis zu zahlen haben..
Da es also nun Streitigkeiten ums Geld gibt, ist es anscheinend problematisch nachzuweisen, was tatsächlich vereinbart war.
Gegenüber dem Vermieter des Hauses ist selbstverständlich Herr A der Zahlungspflichtige, weil offenbar ja Vertragspartner.
Was will denn Familie A tun? FAmilie B zum Mitfahren zu zwingen?
Was war denn nun konkret vereinbart? Gibt es Zeugen für die Vereinbarung?
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-- Editiert michatubbie am 30.07.2012 09:47
Hallo,
'A' ist Vertragspartner gegenueber dem Leistungserbringer (Vermieter oder Reiseveranstalter), haftet also fuer den gesamten Reisepreis.
Die internen Streitereien sind moeglicherweise nur in der Form zu klaeren, dass hier Gerichtshilfe in Anspruch genommen wird. Da scheint mir 'A' nach den bisherigen Erlaeuterungen in einer gewissen Beweisnot zu stecken.
Viele Gruesse
bernardoselva
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