Flugverspätung wegen Erkrankung eines Crewmitglieds

2. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kretaria
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung wegen Erkrankung eines Crewmitglieds

Hallo,
am 12.05.18 um 6:05Uhr wollte ich mit der Small Planet Airline 5P5461 von Hamburg nach Heraklion fliegen.
Beim Einchecken stellte sich auch zu Überraschung der Mitarbeiter der DER Touristik raus, dass der Flug wegen Erkrankung eines Crewmitglieds gecancelt worden ist. Ich bin unter der gleichen Flugnummer auf eine Chartermaschine der Global Real Aviation um 14:50 umgebucht worden. Leider startete diese Maschine aber erst um 15:45. So hatten wir insgesamt ca 10 Stunden Verspätung. Von der Der Touristik ist mir eine Entschädigung von 5% pro Stunde Verspätung anteilig zum Reisepreises für einen Tag (61€ )angeboten worden.
Sollte ich diese Entschädigung annehmen oder besteht eine Chance über die Eu Verordnung 261/04 FlugGastrecht eine höhere Entschädigung zu bekommen?
Hat jemand Erfahrung mit Entschädigungszahlungen von Fluggesellschaften?

-- Editiert von Kretaria am 02.06.2018 14:44

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Grundsätzlich muss man zwischen Ansprüchen aufgrund des Status als Pauschalreise und dem fluggastrechtlichen Anspruch auf grund der EU-Verordnung 261/2004 unterscheiden.

Grundsätzlich gilt weiterhin dass sich beide Ansprüche nicht gegenseitig ausschließen, so ist es problemlos möglich beide Ansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund der Pauschalreise und die Ausgleichzahlung nach der EU-VO gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft zu erhalten.

Grundsäzlich ist es eher so dass die Fluggesellschaften eher davon drücken die Ausgleichszahlungen zu leisten insbesondere wenn es sich um einen LCC handelt.
Gegenüber 5P als ausführende Fluggesellschaft besteht Anspruch auf Ausgleichszahlung da eine Erkrankung eines Crewmitglieds kein außergewöhnlicher Umstand darstellt welcher von der Zahlung befreit.

Grundsätzlich funktion bei 5P folgende Vorgehensweise:
1. Einreichen einer schriftlichen Forderung mit Fristsetzung von 2Wochen per Fax und E-Mail gegebenenfalls kann zusätzlich der Postweg gewählt werden.
2. Nach Ablauf der Frist wird ein kostenpflichtes Mahnschreiben mit erneuter Fristsetzung mittels Postzustellungsauftrags oder Einschreiben auf dem Postweg versendet.
3. Nach Ablauf der weiteren Frist erfolgt des Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im Onlineantragsverfahren
4. im Ergebnis wird die Zahlung nur wenige nach Zustellung des Mahnbescheids bei eindeutigen Fällen durch 5P geleistet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kretaria
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für den Tip.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

grundsaetzlich faellt die Erkrankung eines Crewmitglieds in den Einflussbereich der Fluggesellschaft. Man hat Ihnen also je Ticket 400,-- Euro Ausgleichszahlung zu erstatten. Ihre Ansprueche richten Sie nachweisbar gegen die Fluggesellschaft an deren Sitz (nicht gegen den Reiseveranstalter).

Rechnen Sie damit, dass u.U. bereits geleistete Zahlungen des Reiseveranstalters verrechnet werden.

Gehen Sie davon aus das die Fluggesellschaft sich verweigern wird. Die werden mit allen moeglichen und schaebigen Tricks versuchen sich ihrer Zahlungspflicht zu entziehen.

Sobald Ihnen eine Zahlung schriftlich verweigert wird sollten Sie sich an die 'soep-online.de' wenden, dass ist die Schlichtungsstelle fuer den Personenverkehr. Die soep ist fuer Verbraucher kostenlos. Sollte sich die Fluggesellschaft auch dann noch weiterhin verweigern, dann wuerde ich an Ihrer Stelle einen Rechtsanwalt, der auf Fluggastrechte spezialisiert ist, einschalten.

Alles in allem - richten Sie sich auf ein langwieriges Verfahren ein.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)


Zitat (von Kretaria):
Vielen Dank für den Tip.


Bei eindeutigen Fällen, wie in diesem hier, ist es sehr einfach und am schnellsten den Anspruch nach dem oben genannten Muster durch zu setzen.
Die Dauer vom ersten Forderungsschreiben bis zur Zahlung liegen im Schnitt 6-7Wochen, die Kosten für den Mahnbescheid die zunächst in Vorleistung bezahlt werden müssen sind mit 32Euro (bei mehreren Paxen in der selben Buchung und gleichzeitigen Geltendmachung auch etwas höher) wer den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids scheut kann dies auch einen Rechtsanwalt übernehmen lassen, allerdings ist nicht sonderlich schwierig und zeitintensiv auch als juristischer Laie einen solchen Antrag korrekt zu erstellen (95% sind reines Lese-Schreib-Verständnis)

Die Schlichtungsstelle macht nur bei unklaren Falllagen Sinn wenn zB nicht eindeutig ist ob doch außergewöhnliche Umstände vorliegen oder nicht.
Einen Rechtsanwalt bedarf es bei solchen einfachen und eindeutigen Fälle auch erst falls gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben werden sollte, dann würde ein reguläres Gerichtsverfahren folgen.

Jeder sollte in der Lage sein selbst ein Forderungsschreiben zu verfassen nach ablauf dessen Frist eine Mahnung zu verfassen und dann einen Mahnbescheid zu beantragen, im letzteren Fall kann bei Unklarheiten ja problemlos das hier vorhandene Unterforum verwendet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von AlinaKl):
.......Die Schlichtungsstelle macht nur bei unklaren Falllagen Sinn......

Viele Fluggesellschaften zicken rum und provozieren unklare Situationen. Also ist die Schlichtungsstelle immer dann sinnvoll, sobald die Airline einen Anspruch ablehnt. Jeder Richter schliesst sich der Entscheidung der Schlichtungsstelle an, wenn ihm die Einschaetzung der Schlichtungsstelle ueberzeugend und logisch vorkommt.

Ich jedenfalls, habe noch nichts Gegensaetzliches erlebt.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Diese Darstellung ist typisch fehlerhaft und deplatziert.

Der TE hat offenbar bereits die verbindliche Auskunft erhalten welche Ursache für die Anullierung erhalten, 5P wird garantiert keinen Prozess und höhere Kosten riskieren.

Von 17 eigenen Mahnbescheiden seit 2016 gegen verschiedene Fluggesellschaften wurde in 15 Fällen die Zahlung nach Zustellung des Mahnbescheids geleistet. In einem Fall hat AB versucht den Anspruch um die Hälfte zu drücken aber keinen Widerspruch erhoben und den Vollstreckungsbescheid dann doch vollständig bezahlt und im anderen Fall wurde von AB nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids die Zahlung angekündigt und geleistet aber dann doch am letzten Tag Einspruch eingelegt.

Wer eine schnelle Lösung haben möchte setzt die Forderung selbst nach oben beschriebenen Muster durch anstatt auf die Schlichtungsstelle zu warten.
Bestes Beispiel hier sind vier Anullierungen von AB im Zeitraum 01/2017-06/2017 auf der Strecke STR-DUS bzw DUS-STR ich habe die Ausgleichszahlungen von 3x600 und einmal 400Euro zeitnah durchgesetzt und erhalten zwei Kollegen waren der Meinung auf die Schlichtungsstelle warten zu müssen mit dem Ergebnis dann nun 2200Euro zur Tabelle angemeldet werden mussten.

Im übrigen scheint ein solches Vorgehen auch einen gewissen Lerneffekt bei den Fluggesellschaften zu entfalten nach zwei Mahnbescheiden in den letzten 7Monaten gegen KLM wurde die Forderung wegen Flug KL809 vom 8.5. nach Einreichung des gesonderten Formulars auf der Website innerhalb von nur 8Tagen mit Ausstellung des 800Euro Gutscheins (wie ausgewählt) abgeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

:grins: Alina Kl = der Zorro der Flugreisenden :dau:

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen