Hallo zusammen,
Ich habe über elumbus Reisen meine Flüge nach Japan hin und zurück gebucht. In beiden Fällen kam es zu Verspätungen.
Fall1:
Der Flug von Helsinki nach Tokyo mit Finnair hatte über 4 Stunden Verspätung auf Grund von technischen Defekten.
Ich würde jetzt erst persönlich an Finnair schreiben und 600€ verlangen. Und wenn das nicht klappt eine Schlichtungsstelle verwenden. Danach einen Anwalt einschalten. Passt das Verfahren so?
Fall2 ist für mich komplizierter:
Der Flug von Tokyo nach Helsinki-ausgeführt von Japan Airlines- hatte über 4 Stunden Verspätung (technische Probleme). Dadurch habe ich meinen Anschlussflug von Finnair nach Düsseldorf verpasst. Und somit komme ich 24h später als gewünscht in Düsseldorf an.
Soll ich jetzt japan airlines anschreiben? Gilt bei denen auch das EU-recht und ich kann 600€ verlangen? Habe von denen auch einen abgestempelten Bescheid erhalten über eine Fl***erspätung von 3h45min. Es waren aber definitiv über 4h.
Soweit so gut. Vielen Dank für eure Antworten!!
Flugverspätung bei Japan airlines und Finnair
22. September 2018
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Frage vom 22. September 2018 | 13:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung bei Japan airlines und Finnair
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 22. September 2018 | 16:26
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Hallo,
Zitat......Ich würde jetzt erst persönlich an Finnair schreiben und 600€ verlangen...... :
Das ist so korrekt. Sie koennen sich an die Zentrale der Finnair in Helsinki wenden. In dem Fall bestehen Sie aber auf die deutsche Korrespondenzsprache!!!!!
Sie koennen sich ferner an die deutsche Niederlassung der Finnair wenden, wo Sie auch klagen koennen, wenn es zu keiner Einigung kommt. Sie koennen ferner am deutschen Erfuellungsort (Duesseldorf??) klagen.
Zitat........eine Schlichtungsstelle verwenden..... :
Ja, da ist die www.soep-online.de der richtige Ansprechpartner. Fuer Verbraucher ist die Schlichtungsstelle kostenfrei.
Zitat......Gilt bei denen auch das EU-recht...... :
Japan Airlines ist eine Drittstaaten-Airline und der Flug fuehrte von einem Drittstaat in die EU. In solchen Faellen findet die EU-Fluggast-VO 261/2004 keine Anwendung, Artikel 4, 1 der VO. Vllt. aus Kulanz.
Zitat.......Danach einen Anwalt einschalten. Passt das Verfahren so?....... :
Finnair gilt allgemein als 'pflegeleicht'. Bei Berechtigung wird nicht lange rumgezickt sondern gezahlt.
Viel Erfolg.
Viele Gruesse
bernardoselva
#2
Antwort vom 22. September 2018 | 18:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
Bedeutet das, dass ich für den zweiten Fall gar kein Geld zurück bekomme? Oder gibt es außerhalb der EU auch eine Regelung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. September 2018 | 12:51
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Zitat......Bedeutet das, dass ich für den zweiten Fall gar kein Geld zurück bekomme?...... :
Jedenfalls nicht im Rahmen der EU-Fluggast-VO 261/2004
Zitat......Oder gibt es außerhalb der EU auch eine Regelung?....... :
Doch, es gibt noch die Montrealer Uebereinkunft. Die ist jedoch derart schwammig formuliert, dass man da kaum Rechte ableiten kann.
Ob Japan zusaetzlich noch Rechte hat ist mir nicht bekannt.
Viele Gruesse
bernardoselva
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