Flugverspätung bei Japan airlines und Finnair

22. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
flugjo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung bei Japan airlines und Finnair

Hallo zusammen,
Ich habe über elumbus Reisen meine Flüge nach Japan hin und zurück gebucht. In beiden Fällen kam es zu Verspätungen.

Fall1:
Der Flug von Helsinki nach Tokyo mit Finnair hatte über 4 Stunden Verspätung auf Grund von technischen Defekten.
Ich würde jetzt erst persönlich an Finnair schreiben und 600€ verlangen. Und wenn das nicht klappt eine Schlichtungsstelle verwenden. Danach einen Anwalt einschalten. Passt das Verfahren so?

Fall2 ist für mich komplizierter:
Der Flug von Tokyo nach Helsinki-ausgeführt von Japan Airlines- hatte über 4 Stunden Verspätung (technische Probleme). Dadurch habe ich meinen Anschlussflug von Finnair nach Düsseldorf verpasst. Und somit komme ich 24h später als gewünscht in Düsseldorf an.
Soll ich jetzt japan airlines anschreiben? Gilt bei denen auch das EU-recht und ich kann 600€ verlangen? Habe von denen auch einen abgestempelten Bescheid erhalten über eine Fl***erspätung von 3h45min. Es waren aber definitiv über 4h.

Soweit so gut. Vielen Dank für eure Antworten!!

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von flugjo123):
......Ich würde jetzt erst persönlich an Finnair schreiben und 600€ verlangen......

Das ist so korrekt. Sie koennen sich an die Zentrale der Finnair in Helsinki wenden. In dem Fall bestehen Sie aber auf die deutsche Korrespondenzsprache!!!!!
Sie koennen sich ferner an die deutsche Niederlassung der Finnair wenden, wo Sie auch klagen koennen, wenn es zu keiner Einigung kommt. Sie koennen ferner am deutschen Erfuellungsort (Duesseldorf??) klagen.

Zitat (von flugjo123):
........eine Schlichtungsstelle verwenden.....

Ja, da ist die www.soep-online.de der richtige Ansprechpartner. Fuer Verbraucher ist die Schlichtungsstelle kostenfrei.

Zitat (von flugjo123):
......Gilt bei denen auch das EU-recht......

Japan Airlines ist eine Drittstaaten-Airline und der Flug fuehrte von einem Drittstaat in die EU. In solchen Faellen findet die EU-Fluggast-VO 261/2004 keine Anwendung, Artikel 4, 1 der VO. Vllt. aus Kulanz.

Zitat (von flugjo123):
.......Danach einen Anwalt einschalten. Passt das Verfahren so?.......

Finnair gilt allgemein als 'pflegeleicht'. Bei Berechtigung wird nicht lange rumgezickt sondern gezahlt.


Viel Erfolg.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
flugjo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Bedeutet das, dass ich für den zweiten Fall gar kein Geld zurück bekomme? Oder gibt es außerhalb der EU auch eine Regelung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von flugjo123):
......Bedeutet das, dass ich für den zweiten Fall gar kein Geld zurück bekomme?......

Jedenfalls nicht im Rahmen der EU-Fluggast-VO 261/2004

Zitat (von flugjo123):
......Oder gibt es außerhalb der EU auch eine Regelung?.......

Doch, es gibt noch die Montrealer Uebereinkunft. Die ist jedoch derart schwammig formuliert, dass man da kaum Rechte ableiten kann.

Ob Japan zusaetzlich noch Rechte hat ist mir nicht bekannt.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen