Flugverspätung Pauschalreise

7. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
JollyJumper
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Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)
Flugverspätung Pauschalreise

Ich Bitte um Infos zu folgenden Randbedingungen.
Pauschalreise nach Zypern und Zurück mit ITS.
Der Rückflug findet ca. 6 Stunden verpätet statt.
Bereits zum regulären Checkin gibt es eine Ankündigung von 3 bis 3.5 h Verspätung, woraufhin je Passagier 15 € Verpflegunggutschein verteilt werden, nach ca 4 h Verspätung dann nochmal 7€ je Person jeweils durch die Fluglinie Condor.
Der Grund der Verspätung blieb unklar totz Anruf beim Veranstalter am Abflughafen.
Mitarbeiter vom Veranstalter und Fluglinie haben sich scheinbar vorsichthalber auch nicht am Flughafen sehen lassen!
Der Pilot erklärt vor dem verspäteten Abfluch dann.
Flieger hatte am Vortag direkten Blitzeinschlag, der einen ca. 4.5-stündigen Check erforderlich gemacht hat, aus dem die Verspätungen resultierten. ein zusätzlicher Flieger wäre nicht verfügbar gewesen, OT "Flieger kostet ca. 40 Mio. Euro und sie haben zu Hause wahrscheinlich auch keinen Extra Mercedes in der Garage, falls der eine mal ausfällt!"
Kann ich ja verstehen.
Nicht verstehen kann ich aber und ärgerlich finde ich, dass die Passagiere dann erst zum Flughafen gebracht werden und dort die 6 Stunden rumsitzen dürfen.
Wenn die Überprüfung nach dem Blitzeinschlag am Vortag eine obligatorische Überprüfung nach solch einen Ereignis (Vortag) war, hätten die Leute ja sicher auch die Zeit noch im Hotel am Urlaubsort bleiben können. Hätte zumindest gedacht, dass eine Benachrichtigung der Reiseveranstalter-> Touristen im Zeitalter des Computers und Telefons möglich sein sollte!
Da nutzt einem der Gutschein am Flughafen dann auch nichts!

Bestehen über die gewährten Verpflegungsgtscheine hinaus noch weitere Ansprüchen an den Reiseveranstalter oder die Fluglinie?
Wenn ja Welche und an wen?

Danke für Infos!

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Begründung des Piloten für die Verspätung ist jedenfalls bemerkenswert.

Blitzeinschlag und Ersatzflugzeug zu teuer. Betrachtet man einen Blitzeinschlag und Schäden an einem Flugzeugn als Folge davon als außergewöhnliches Ereignis und folgt man der Argumentation des Piloten, dass es unmöglich war ein Ersatzflugzeug aufzutreiben, dann muss die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlungen nach EU 261/2004 zahlen.

Was eventuelle Forderungenen an den Reisveranstalter angeht, werden die Pauschalexperten sicher noch etwas dazusagen.

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" Benvenuti a bordo!"

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#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ein Blitzeinschlag ist kein außergewöhnliches Ereignis. Blitzeinschläge in Flugzeuge passieren hundertfach auf der Welt pro Tag (insb. in den Tropen), ohne dass die Maschinen kaputt gehen.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Ein direkter Schaden solls allerdings auch nicht gewesen sein!
OT: Der Flieger wäre ja auch ein Faradayscher Käfig und daher wäre im prinzip auch nichts passiert!
Der Pilot sprach von einer dann vorgeschriebenen Routineuntersuchung, die durchgeführt wurde und so ein Flieger hätte ja jede Menge Computer und wenn da einer beschägigt wäre....

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie vermoegen nicht einzuschaetzen, welchen Zeitplan Ihr Transferbus einzuhalten hatte. Moeglicherweise musste er am Flughafen andere Gaeste aufnehmen, denn ausser Ihrem Flughafen soll es ja noch zwei, drei weitere Flughaefen in Deutschland geben.

Warten ist immer aergerlich aber wenig relevant ist es, ob man am Flughafen oder im Hotel "die Zeit totschlaegt". Jedenfalls hat sich die Fluggesellschaft einwandfrei verhalten, man hat Ihnen Betreuungsleistungen angeboten, die Sie im Hotel wahrscheinlich nicht erhalten haetten.

In der Rechtsprechung hat sich eingebuergert, siehe Frankfurter Tabelle, dass bei Verspaetungen von ueber 5 Stunden je Stunde Verspaetung ab der 5. Stunde ein Rueckzahlungsanspruch der Reisenden in Hoehe von 5 % des anteiligen Tagesreisepreises besteht. Also - wir reden wahrscheinlich von einem Erstattungsanspruch von etwa Euro 10,--. Ob es sich lohnt jetzt einen Schriftwechsel mit Ihrem Reiseveranstalter aufzubauen, dass muessen Sie entscheiden......


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Der Pilot sprach von einer dann vorgeschriebenen Routineuntersuchung, die durchgeführt wurde und so ein Flieger hätte ja jede Menge Computer und wenn da einer beschägigt wäre....


Eine Routineuntersuchung ist dann erst recht kein außergewöhnlicher Umstand.
Dass einmal was kaputt geht, ist eben normal.
Außergewöhnlich sind z.B. Eingriffe mit terroristischen Hintergrund oder gravierende Design/Fabrikationsfehler vom Hersteller.

quote:
ein zusätzlicher Flieger wäre nicht verfügbar gewesen, OT "Flieger kostet ca. 40 Mio. Euro und sie haben zu Hause wahrscheinlich auch keinen Extra Mercedes in der Garage, falls der eine mal ausfällt!"


Der Sinn der EU Fluggastverordnung ist gerade der, dass die Fluggesellschaften dazu ermutigt werden, genügend Reserven vorhalten, um bei kaputten Maschinen den Flugplan möglichst einzuhalten (bzw. die Verspätung auf unter 3 Stunden zu halten).
Ja, dann muss die Fluggesellschaft eben einen "Extra Mercedes" vorhalten. Das ist genau die Idee der EU Fluggastverordnung.


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#6
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


Steffen Maier hat geschrieben:

quote:
Ein Blitzeinschlag ist kein außergewöhnliches Ereignis. Blitzeinschläge in Flugzeuge passieren hundertfach auf der Welt pro Tag (insb. in den Tropen), ohne dass die Maschinen kaputt gehen.


also Gablers Wirtschaftslexikon sieht das anders und schreibt über höhere Gewalt:

quote:
Ein von außen kommendes, unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet werden kann (z.B. Blitzschlag).


Wenn die Vorschriften einen Check des Flugzeuges nach so einem Ereignis notwendig machen, ist das eben so.

Die Fluggesellschaft muss keine Ersatzflotte bereithalten um ausgefallene Flugzeuge zu ersetzen. Sie muss nachweisen können, dass sie alles zumutbare unternommen hat, um den Flug trotz des außergewöhnlichen Ereignisses durchzuführen.

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" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Die Fluggesellschaft muss keine Ersatzflotte bereithalten um ausgefallene Flugzeuge zu ersetzen. Sie muss nachweisen können, dass sie alles zumutbare unternommen hat, um den Flug trotz des außergewöhnlichen Ereignisses durchzuführen.


Keine Ersatzflotte, aber sie muss sicherstellen, dass bei einem kaputten Flugzeug schnell ein Neues bezogen werden kann.

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

oh, Mann! Jetzt schlaegt der Laberer Steffen Meier wieder zu!

quote:
.....Blitzeinschläge in Flugzeuge passieren hundertfach auf der Welt pro Tag......

Das ist natuerlich voelliger Unsinn. Gewitter werden, wenn moeglich, um- oder ueberflogen. Wenn ein Blitzeinschlag erfolgt, dann vielfach beim Landeanflug und so etwas passiert nicht hundertfach.

quote:
.....(insb. in den Tropen).....

Zypern und soweit ich mich auskenne, liegt auch Deutschland nicht in den Tropen.

quote:
.....Ja, dann muss die Fluggesellschaft eben einen "Extra Mercedes" vorhalten. Das ist genau die Idee der EU Fluggastverordnung......

Selten so einen Schwachsinn gelesen, wie in dieser Behauptung von 11:35h! Wie schon Vielflieger korrekt schreibt, muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie alles Zumutbare unternehmen hat, die Verspaetung zu verhindern. Dazu gehoert jedoch nicht, dass man irgendwo ein paar zusaetzliche Bomber parkt (am besten mit laufenden Triebwerken :wipp: )!
Um 14:19h muss die Fluggesellschaft dann nur noch nachweisen, dass sie in der Lage ist schnell ein "Neues" zu beschaffen. :party:
Wie immer - laber.... laber.... laber....!


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#9
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Die Frage ist nur, wie voll darf ich den Flugplan packen und wie lange darf sich dann so ein Ausfall ziehen.

Das bei einem Blitzschlag ein Turn nicht pünktlich bedient werden kann, lass ich mir noch gefallen. Aber das sich eine Verpätung über Tage hinzieht, lass ich mir nicht gefallen.


Krassestes Beispiel von diesem Jahr.

Blizzard in Chicago am Montag. Restliche Woche kein besonderes Wetter. Dennoch am Freitag der Flieger aus ORD immer noch +2h. Umlauf Europa - ORD - Europa 22:30 mit 1:30 aufenthalt in ORD. Auf Grund der Verspätung des Interkontinentalen +3,5 auf der Verlängerung. Hier das übliche Pech, 1,5h auf den Anschluss gewartet, und dann 2h auf eine neue Slot zuteilung. Airline redet sich nun mit "Höherer Gewalt" raus.

Was den Bus angeht, geb ich meinen vorpostern Recht. Die haben meist einen vollen Fahrplan und können idR nicht mal eben umdisponieren.

Somit einfach mal das Beschwerdeformular von der LBA ausfüllen und mal vorfühlen, ob die noch höhere Gewalt sehen.

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" "

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#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:

quote:.....Blitzeinschläge in Flugzeuge passieren hundertfach auf der Welt pro Tag......

Das ist natuerlich voelliger Unsinn. Gewitter werden, wenn moeglich, um- oder ueberflogen. Wenn ein Blitzeinschlag erfolgt, dann vielfach beim Landeanflug und so etwas passiert nicht hundertfach.


Focus TV: Blitzschlag alle 1000 Flugstunden (pro Maschine)
http://www.youtube.com/watch?v=D_ChIk4YZbM http://www.youtube.com/watch?v=D_ChIk4YZbM

Wenn man jetzt hochrechnet, wieviele Verkehrsflugzeuge im aktiven Dienst sind, dann ist meine Aussage völlig korrekt.
Focus TV mag zwar nicht das gelbe vom Ei sein, aber dort beschriebenen Tatsachen sind unbestritten (außer von Ihnen).

Flugzeuge werden auch nur dann von den Sicherheitsbehörden zertifiziert, wenn die Erbauer den Blitzschutz durch aufwendige Tests nachweisen (was besonders bei den neuen Plastikfliegern wie der Boeing 787 spannend werden wird).

Ein Blitzschlag allein ist nicht hinreichend, um außergewöhnliche Umstände geltend zu machen.


quote:
Selten so einen Schwachsinn gelesen, wie in dieser Behauptung von 11:35h! [..] Dazu gehoert jedoch nicht, dass man irgendwo ein paar zusaetzliche Bomber parkt (am besten mit laufenden Triebwerken )!


Sie haben eben vom Flottenmanagement bei großen Airlines keine Ahnung.
Falls ein Flugzeug kaputt geht, holen die Fluggesellschaften gerne ein anderes Flugzeug aus dem A-Check raus und führen den A-Check eben später aus. Das ist natürlich nur möglich, wenn man den A-Check nicht zum absolut letztmöglichen Zeitpunkt durchführt, sondern einen Puffer einrechnet.
Das meine ich z.B. mit Reserve vorhalten.

Lesen Sie sich mal Klagebegründungen durch, wo es um Fluggastrechte geht!

Und wenn Sie mir jetzt wieder mit dem Laber-Vorwurf kommen -> Ihre Pauschal-Beleidigungen kann ich eben nur sachlich entkräften, wenn ich auf die Details eingehe.



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" "

-- Editiert am 07.06.2011 16:38

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Somit einfach mal das Beschwerdeformular von der LBA ausfüllen und mal vorfühlen, ob die noch höhere Gewalt sehen.


LBA kann da nicht weiterhelfen, sondern nur ein starker Wille bzw. das Einschalten ein spezialisierten Inkassodienstes, welches sich auf Fluggastrechte spezialisiert hat.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


Aus Artikel 4 der EU-Verordnung:

(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht
verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten,
wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche
Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht
hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen
ergriffen worden wären.


Dort steht, dass die Ausgleichszahlung nicht zu leisten ist, wenn die Annullierung auf Umstände zurückgeht, die sich nicht hätten vermeiden lassen .

Das hatte ich selbst falsch in Erinnerung – es geht überhautp nicht darum alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, den Passagier schnellstmöglich bei einem Flugzeugausfall zu befördern – sondern einzig und allein darum, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen den „außergewöhnlichen Umstand" zu vermeiden.

Wie will man denn bitte einen Blitzeinschlag in ein Flugzeug vermeiden? Unmöglich! Höhere Gewalt wie ich schon geschrieben hatte! Und falls es die Vorschrift gibt, das Flugzeug nach Blitzeinschlag zu prüfen, dann ist auch der 4,5 stündige Check des Fliegers unvermeidbar gewesen.

Nun geht es ja gar nicht um eine Annullierung sondern eine mehrstündige Verspätung: In diesem Fall sieht die EU-Verordnung Unterstützungsleistungen vor – ganz unabhängig für den Grund oder das Verschulden der Verspätung. Diese Leistungen hat die Fluggesellschaft erbracht.

Nach der EU-Verordnung erhält der Passagier im Falle von Verspätungen überhaupt keine Ausgleichszahlungen. Erst aufgrund neuer Urteile werden Verspätungen ab 3 Stunden einer Annullierung gleichgestellt. Und in welchen Fällen die Fluggesellschaft bei einer Annullierung oder eben auch Verspätung ab 3 Stunden nicht zahlen braucht steht in der EU-Verordnung – siehe oben.

Jolly Jumper hat nach dieser Einschätzung keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Verordnung!

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" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


>Fl***erspätung Pauschalreise

quote:


quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Die Fluggesellschaft muss keine Ersatzflotte bereithalten um ausgefallene Flugzeuge zu ersetzen. Sie muss nachweisen können, dass sie alles zumutbare unternommen hat, um den Flug trotz des außergewöhnlichen Ereignisses durchzuführen.
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Keine Ersatzflotte, aber sie muss sicherstellen, dass bei einem kaputten Flugzeug schnell ein Neues bezogen werden kann.


Auch das muss sie selbstverständlich nicht!

Nach der EU-Verordnung muss die Fluggesellschaft die Betreuungsleistungen erbringen und die verteuern sich je länger der Passagier nicht befördert wird. Und bei schneller Ersatzbeförderung kann die Fluggesellschaft die Ausgleichsleistungen um 50% kürzen.

Sinn und Zweck der EU-Verordnung ist es den Passagier, der selbst uverschuldet nicht wie geplant fliegen kann, zu helfen, dass er seine Reise so schnell wie möglich fortsetzen kann, bis dahin weder verhungert, noch verdurstet und falls die Verspätung über Nacht geht er auch ein kostenloses Bett bekommt. Für seinen Ärger usw. erhält er obendrein noch eine Ausgleichszahlung.

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" Benvenuti a bordo!"

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#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Lifeguard

quote:
......Die Frage ist nur, wie voll darf ich den Flugplan packen und wie lange darf sich dann so ein Ausfall ziehen......

Mir hat mal ein GF einer leider nicht mehr existierenden Airline gesagt, dass Flugzeuge nur dann Geld verdienen, wenn Sie in der Luft sind. Damit duerfte alles gesagt sein.
Im Nah- und Mittelstreckenverkehr kann man Ausfaelle ja noch relativ gut kompensieren, da die meisten Flughaefen mit einem Nachtfl***erbot behaftet sind und dadurch Verspaetungen abgefangen werden. Aber bei der Langstrecke - da haut's dann in der Regel so richtig rein, wenn ein Bomber ausserplanmaessig ausfaellt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Steffen Meier

quote:
.....Sie haben eben vom Flottenmanagement bei großen Airlines keine Ahnung......

Aber Sie, wie man unschwer feststellt. Oder sollte ich mich da taeuschen:

quote:
......Falls ein Flugzeug kaputt geht, holen die Fluggesellschaften gerne ein anderes Flugzeug aus dem A-Check raus und führen den A-Check eben später aus. Das ist natürlich nur möglich, wenn man den A-Check nicht zum absolut letztmöglichen Zeitpunkt durchführt, sondern einen Puffer einrechnet......

Wissen Sie denn ueberhaupt was ein A-Check ist??? Eher - nein! Denn ein A-Check wird grundsaetzlich nachts durchgefuehrt, da fast alle Flughaefen mit einem Nachtfl***erbot belegt sind und der Flieger nimmt am naechsten Morgen ganz normal wieder seinen vorgesehenen Flugplan auf, da das Nachtflugverbot voellig ausreicht fuer die notwendige Zeit des A-Checks. Und da muss man als Airline ueberhaupt nicht mit der Einhaltung von Zeiten jonglieren - Bomber abends abgeben und am folgenden Morgen ganz normal weiter fliegen. Sollte man, wenn man Ahnung vorgibt, eigentlich wissen.

quote:
......Ihre Pauschal-Beleidigungen kann ich eben nur sachlich entkräften, wenn ich auf die Details eingehe......

Um dann noch mehr Quark von sich zu geben......, aber wo bleibt die Sachlichkeit????

quote:
.....sondern nur ein starker Wille bzw. das Einschalten ein spezialisierten Inkassodienstes, welches sich auf Fluggastrechte spezialisiert hat......

Was ist denn das - ein 'spezialisierter Inkassodienst', das sollten Sie der Forengemeinde einmal erklaeren. Ich gebe zu, da hab ich also ueberhaupt keine Ahnung. Aber - erklaeren habe ich gesagt und nicht wieder laber.... laber.... laber....


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 08.06.2011 10:56

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Wissen Sie denn ueberhaupt was ein A-Check ist??? Eher - nein! Denn ein A-Check wird grundsaetzlich nachts durchgefuehrt, da fast alle Flughaefen mit einem Nachtfl***erbot belegt sind und der Flieger nimmt am naechsten Morgen ganz normal wieder seinen vorgesehenen Flugplan auf, da das Nachtfl***erbot voellig ausreicht fuer die notwendige Zeit des A-Checks. Und da muss man als Airline ueberhaupt nicht mit der Einhaltung von Zeiten jonglieren - Bomber abends abgeben und am folgenden Morgen ganz normal weiter fliegen. Sollte man, wenn man Ahnung vorgibt, eigentlich wissen.


Ich weiß, was ein A-Check ist.
Die Aussage, dass fast alle Flughäfen mit Nachtfl***erbot belegt sind und deshalb die A-Checks nur Nachts stattfinden müssen, will ich so pauschal nicht stehen lassen.

1) Wie bereits vom Vorredner ausgeführt wurde, sind bei Langstrecken die Flieger i.d.R. in der Luft, wenn am Start- oder Zielflughafen Nachtfl***erbot herrscht.

2) Gerne schicken die Fluggesellschaften ihre Flieger in der Nacht auf die Mittelstrecke zu Flughäfen, die kein Nachtfl***erbot haben (z.B. Tel Aviv). So verdienen Kurzstreckenflieger auch über Nacht Geld.

3) Viele bedeutsame Großflughäfen haben überhaupt kein absolutes Nachtfl***erbot (z.B. Auckland, Flughafen JFK, San Francisco, Dubai, Tel Aviv, Singapore)

4) Große Linien-Airlines lassen ihre Kurzstrecken-Flieger in der Nacht aus Außenstationen stehen (nennt sich RON), um halt bessere Anschlüsse zu deren Hubs zu gewährleisten.
Auf Vielen dieser Außenstationen haben die Airlines überhaupt keinen Partner, der die Flieger über Nacht warten können.

1+2+3+4) Meine Aussage stimmt. Große Linien-Airlines haben natürlich die Flexibilität, einen A-Check mal zu verschieben, wenn die Maschine woanders dringend gebraucht wird.

quote:
Was ist denn das - ein 'spezialisierter Inkassodienst', das sollten Sie der Forengemeinde einmal erklaeren. Ich gebe zu, da hab ich also ueberhaupt keine Ahnung. Aber - erklaeren habe ich gesagt und nicht wieder laber.... laber.... laber....


Na, Euclaim und flightright.de z.B. (die Beiden sind in den Medien stark präsent)
Die Namen muss ich ja nennen, weil Sie ja meine Aussagen ansonsten bezweifeln.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Steffen Meier

Es ist doch kein Wunder, dass man Sie attackiert, wenn Sie staendig vom Thema abweichen.

Was hat Zypern und Deutschland mit Tropengewittern zu schaffen. Nichts, aber ueberhaupt nichts. Aber Steffen Meier fuehrt dies als Argument an, also - dumme Laberei!

Im Fl***erkehr zwischen Zypern und Deutschland muessen die Flugplanersteller bei den Airlines sich schon sehr genau daran orientieren, an welchen Flughaefen in Deutschland Nachtfl***erbot vorherrscht. Und das sind nun mal fast alle groesseren Flughaefen in Deutschland. Wen interessiert es in diesem Zusammenhang, dass Auckland oder 'Pack mich mal' in 'Fernsuedwest' kein Nachtfl***erbot hat - absolut Niemanden in einem Zusammenhang mit Zypern, also - dumme Laberei!

Und wenn Flugzeughersteller vorschreiben, dass ab einer bestimmten Intensitaet eines Gewitters, insbesondere dann, wenn das Gewitter durchflogen werden muss, bestimmte Instrumente einem zusaetzlichen Check unterzogen werden muessen, dann dient das allemal der Sicherheit und kann von einem Steffen Meier nicht in Frage gestellt werden.

Wenn ich dann noch lese, dass die neuen Flieger aus Plastik sind - dann schrei ich mich halt weg bei so einem Schwachsinn. Verbundwerkstoffe ist hier das Zauberwort und es besteht nicht der geringste Zweifel, dass die Eigenschaften des Faradayschen Kaefigs erhalten bleiben.

Je nach Flugzeugtyp muessen die Bomber ca. im Abstand von zwei Monaten, je nach geleisteten Flugstunden, zum A-Check.
Und wahrscheinlich koennten Sie Ihren Buergersteig mit entlassenen Flugplanerstellern pflastern, wenn die nicht in der Lage waeren einen 'faelligen' Bomber zu einem Flughafen mit Wartungshalle zu bringen, wenn der A-Check angesagt ist.
Und das der A-Check in der Regel nachts durchgefuehrt wird, das kann man sogar bei Wikipedia nachlesen. Wer hat denn da keine Ahnung vom Flottenmanagement.

Wenn Sie meine 'pauschalen Beleidigungen' mit Sachlichkeit begegnen wollen, da stell ich mir die Frage, ja wo bleibt sie denn - die Sachlichkeit.

Zum Schluss - natuerlich sind mir Firmen wie EUclaim oder andere bekannt. Ich wuerde sie aber nicht als Inkassodienste bezeichnen, denn das Wort 'Inkassodienst' hat ja einen leicht herben Beigeschmack. Aber das ist natuerlich Ihnen ueberlassen, ich war nur etwas verwirrt vom Wort 'Inkassodienst'.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 09.06.2011 16:30

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


zu Euclaim:

Ich würde Euclaim auch nicht als Inkossunternehmen bezeichnen, obwohl es darum geht "Geld einzutreiben".

Euclaim prüft zunächst, ob die Forderung nach deren Ansicht berechtigt ist. Im nächsten Schritt wird die Fluggesellschaft von Euclaim angeschrieben und aufgefordert den Betrag, also die Ausgleichszahlung, zu überweisen. Reagiert die Fluggesellschaft nicht, wird ein Rechtsanwalt von Euclaim beauftragt. Dieser schreibt die Fluggesellschaft erneut an und fordert zur Zahlung des Betrages nebst Zinsen und Auslagen auf.

Wie es dann weiter geht kann ich noch nicht sagen. Allerdings kündigt der Anwalt der Fluggesellschaft für den Fall der Nichtzahlung an, seiner Mandantschaft den Klageweg zu empfehlen.

Dann kann die Fluggesellschaft immer noch abwarten, ob tatsächlich geklagt wird und bezahlen oder abwarten, dass die Klage zurückgenommen wird, falls neue Tatsachen von ihr vorgebracht werden, oder ein Urteil abwarten.

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" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Es ist doch kein Wunder, dass man Sie attackiert, wenn Sie staendig vom Thema abweichen.


Das tun Sie ja. Sie stellen alles Gesagte von mir in Frage. Daraufhin schreibe ich mehr Details dazu. Natürlich muss ich dazu abweichen.

quote:
Und das der A-Check in der Regel nachts durchgefuehrt wird, das kann man sogar bei Wikipedia nachlesen. Wer hat denn da keine Ahnung vom Flottenmanagement.


Wikipedia *lach* / Die Quelle ist genauso seriös wie Focus TV, -> nicht belastbar

quote:
Wenn ich dann noch lese, dass die neuen Flieger aus Plastik sind - dann schrei ich mich halt weg bei so einem Schwachsinn. Verbundwerkstoffe ist hier das Zauberwort und es besteht nicht der geringste Zweifel, dass die Eigenschaften des Faradayschen Kaefigs erhalten bleiben.


Dann empfehle ich Ihnen etwas Lektüre zum Zulassungsverfahren der Boeing 787 zu lesen - insb. zu der Robustheit der elektrischen Systeme an Bord.

quote:
Zum Schluss - natuerlich sind mir Firmen wie EUclaim oder andere bekannt. Ich wuerde sie aber nicht als Inkassodienste bezeichnen, denn das Wort 'Inkassodienst' hat ja einen leicht herben Beigeschmack. Aber das ist natuerlich Ihnen ueberlassen, ich war nur etwas verwirrt vom Wort 'Inkassodienst'.


Ach ist das nicht schön, wie Sie hier zurückrudern müssen.
Es gibt sie: die auf Fluggastrecht spezialisierten Inkassobüros

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fragenachrat
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich habe Erfahrung mit euclaim gemacht.

- Anullierung Ende 2008
- Fall an euclaim Anfang 2009 gemeldet
- euclaim hat wohl im dem Zeitraum einige Briefe an die Fluggesellschaft geschrieben
- Seit einiger Zeit will euclaim wohl die Klage vorbereiten
- Jetzt ist Juni 2011 und am 01.01.2012 wird die Forderung verjährt sein.

Ich mache mir da keine große Hoffnung.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Steffen Meier

quote:
......Daraufhin schreibe ich mehr Details dazu. Natürlich muss ich dazu abweichen......

Dumm ist nur, dass fast immer nur Schwachsinn dabei herauskommt - beim abweichen!!

quote:
.....Wikipedia *lach* / Die Quelle ist genauso seriös wie Focus TV, -> nicht belastbar.....

Tatsache ist aber, dass notwendige A-Checks grundsaetzlich nachts durchgefuehrt werden. Wikipedia war ja nur ein Hinweis, dass man dort diese ueblichen Wartungspraktiken der Fluggesellschaften nachlesen kann.

quote:
.....etwas Lektüre zum Zulassungsverfahren der Boeing 787 zu lesen......

Erst sind die neuen Flieger aus Plastik :crazy: , jetzt ist es die Elektronik. Sicherlich sind Zulassungs- und grundsaetzliche Entwicklungsprobleme interessante Diskussionspunkte fuer ein spezialisiertes Diskussionsforum zu neuen Flugzeugtypen. Aber hier in diesem Fall handelt es sich um eine, durch ein Gewitter, ausgeloeste Verspaetung eines Condor-Fluges. Condor setzt auf den Nah- und Mittelstrecken A 320 oder B 757 ein. Und was hat das mit neuen, teilweise noch in der Entwicklung befindlichen Flugzeugtypen zu tun - nichts aber ueberhaupt nichts - also wie fast immer dumme Laberei eines Steffen Meier.

quote:
.....Ach ist das nicht schön, wie Sie hier zurückrudern müssen.....

Irrtum - da gibt es ueberhaupt nichts zum 'zurueckrudern'. Ich bin nur nicht damit klar gekommen, dass Sie besagte Firmen als Inkassodienste klassifizieren - wie auch andere Mitschreiber diese Firmen ebenfalls nicht als Inkassodienste einstufen!

So - fuer mich waere es das. Keine Lust weiteren Schwachsinn von Ihnen zu lesen.....

Nicht doch - da haette ich zum Abschluss doch noch eine Frage - haben Sie das mal daran gedacht Ihre Profilneurose behandeln zu lassen??


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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