Hallo,
meine Freundin und ich haben vor ca. 2 Monaten bei der 1 Euro Aktion von Germanwings zwei Flüge nach Wien für den 03.03.06 gebucht und zwei Rückflüge am 08.03.06 (zu je 19 Euro) von Wien nach Köln/Bonn. Dabei mussten wir schon feststellen, dass wir aufgrund der horenden Steuern und Gebühren auf einen Gesamtbetrag von knapp 148 Euro kommen, also über 100 Euro Steuer und Gebührenkosten.
Leider ist aber in der heutigen Nacht mein Großvater verstorben und die Beerdigung findet am 04.03.06 statt. Da ich einen Großteil meiner Kindheit bei meinen Großeltern verbracht habe ist es selbstverständlich, dass ich die Reise
nicht antreten kann.
Nun habe ich mich wegen der Stornierung und evtl. Umbuchung schon erkundigt und anscheinend ist die Stornierung nicht möglich und die Umbuchung würde sich aufgrund von 25 Euro/pro Person und One-Way-Flug nicht lohnen.
Aber in einem Beitrag hier habe ich einen Hinweis gelesen, dass wenn man die Flüge nicht antritt, man die Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen kann.
Was muss ich dabei rechtlich beachten und sollte ich mich bereits vor dem Flugtermin bei Germanwings melden oder erst danach?
MfG
gerry812
Flugstornierung: Steuern und Gebühren???
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo tompetti,
so werde ich es machen und dann hier auch berichten ob es geklappt hat und wie hoch die Gebühren waren.
Wenn es sonst noch Hinweise und Ratschläge zum Schreiben an Germanwings gibt, wäre ich für weiteres sehr dankbar.
Gruß
gerry812
viel einfacher gehts per e-mail:
buchungsinfo@germanwings.com
Buchungsnummer und Datum angeben, sowie dass der Flug nicht angetreten wurde. Abzüglich 5 Euro Bearbeitungsgebühr kommen die Steuern und Gebühren dann zurück aufs Konto.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mal noch ne Zusatzfrage: Kann ich eine Flugbuchung auch komplett stonieren bzw. davon zurücktreten? z.B. 14-tätiges Widerrufsrecht, Fernansatzgesetz, ...
Der fällige Rechnungsbetrag wurde auch noch nicht von der Kreditkarte abgezogen.
DANKE
Hallo,
nein diese Möglichkeit gibt es bei einem Billigflug nicht. Das regeln die ABB des Anbieters.
Beste Grüße, tompetti
Gelten nicht die Grundsätze des BGB (Widerruf) vor den ABB des Anbieters?
Das eine (BGB) ist doch Gesetz, das andere nur Geschäftsbedingungen, die eigentlich doch nicht nachteilig zum Verraucher ausgelegt werden dürfen, oder täusche ich mich da?
Guten Tag!
Hoffentlich schaut hier überhaupt noch einer rein...(?).
Frage: wieso sollte man denn NACH dem/den Flugtermin/en erst die Erstattung beantragen!?!
Würd mich sehr interessieren! Vielen Dank :-)
Hallo,
habe zu diesem Thema auch noch ne was:
Konnte eine Flugreise von Deutschland nach Spanien und Rückflug Spanien - Schweiz - Deutschland nicht antreten und habe auch das unbenutzte Ticket zur Erstattung der Gebühren der Reisegesellschaft zugesandt. Auf dem Ticket stehen mehrere Beträge: FARE und TAX (jeweils für Deutschland, CH und Spanien). Wer weiß was man davon erstattet bekommt? Die komplette Steuer (Tax) und Flughafengebühren? Wie hoch sind diese etwa? Bitte um Eure Meinung. DANKE.
Erstattet werden müssen alle nicht uner "Fare" (Flugtarif) angeführten Abgaben, abzüglich einer möglicherweise in den Transporbedingungen der Gesellschaft vereinbarten Storno- oder Bearbeitungsgebühr.
Bei dem Beispiel Tarif € 1.-- - Taxen € 99.-- könnten zum Beispiel "abzüglich Bearbeitungsgebühr von € 50.--" dann auch nur € 50.-- erstattet werden (obwohl die Taxen an sich mehr wären).
Höhe der Taxen und sonstigen Abgaben sind je Flughafen und Land unterschiedlich. Da gibt es keine einheitlichen Sätze.
Gruß
Peter
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"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."
hallo,ich habe bei GW etwas blödes gemacht.ich habe für mich und meine mutter tickets gebucht auf meine name.(ich dachte es ist egal wer bucht,sowas blödes von mir)da meine mutter nicht in deutschland wohnt und damit kein deutsches konto hat,habe ich meine name und bankkonto gegeben und jetzt lese ich dass sie nicht fliegen kann weil ich meine name geschrieben hab und sie der passagier ist.und das habe ich gemacht weil ich dachte ich kann nicht ihre name schreiben und meine kontonummer geben.jetzt natürlich sehe ich dass ich genau das tun musste.bitte geben sie mir ein rat.was kann ich machen,weil es war nicht gerade billig das ganze knapp200€.bitte helfen sie mir
Vielleicht etwas spät, aber Steuern und Gebühren kann man soweit ich weiss immer zurück kriegen. Es gibt sogar einen Service dazu: www.Flug-Storno.de www.flug-storno.de. Habe das zwar noch nicht probiert, aber könnte klappen.
Hallo,
Einfach sausen lassen. Und das wars nicht anrufen gar nichts Stornieren.
Die fragen doch nicht wo sie waren der Flieger wird nämlich weiter verkauft.
Es befinden sich immer Geschäftsleute die den Flieger brauchen und mehr zahlen.
Wenn was ist Sterbeurkunde senden und ein paar traurige zeilen was auch die Warheit entspricht.
Die fragen nie warum wieso etc....
Tipp vom ehemaligen Reiseverkehrskaufmann.
mfg
JOA
am besten einfach nicht antreten, nicht vorher stornieren...dann bekommst du sicher die gebühren und steuern wieder...
lies mal hier, da steht's drin:
http://www.geldsparen.de/sparen/Reise/fluggebuehren-nicht-geflogen-gebuehren-zurueck.php
gruß, heipe
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""
Verdammt prompte Antwort.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
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