Flugstonierung wegen außerordentlichen Umständen

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michaella
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugstonierung wegen außerordentlichen Umständen

Flugstonierung
Hallo ihr lieben,

folgendes ist passiert. Mein Flug bei Ryanair wurde stoniert, am Schalter wurde mir gesagt, wegen einem Streik, doch ich konnte keine Artikel darüber finden. Aus diesem Grund habe ich Entschädigung nach dem EU Flugrecht gefordert, darauf die Antwort mit einem anderen Grund :


We apologize for the cancellation of your flight which was caused due to security reasons and was outside of our control. Providing our passengers with a punctual and reliable service is one of our principle aims. However, it is inevitable that there will be occasions when we are unable to operate our flights, as scheduled, due to circumstances that are beyond our control. It is for this reason, we regret to advise that no monetary compensation is due under EU Regulation 261/2004. We note you have already received a full refund of your cancelled flight. Once this refund option has been accepted no further liability under EU261 arise. We sincerely regret the inconvenience you encountered. We assure you of our best interests at all times and we trust this clarifies the matters for you.

Ich finde die Begründung etwas dürftig, vorallem weil sie von der ersten Erklärung abweicht. Zudem wurden einige Fluggäste dann von einem anderen Flughafen zum Zielflughafen befördert.

Desweitern steht dort, dass wenn ich die Rückerstattung akzeptiere, dass ich kein Anspruch auf Entschädigung habe, was meiner Meinung nach auch nicht korrekt ist.

Ist jemanden bekannt, waß nun wirklich richtig ist? Mein gesamter Urlaub ist aus diesem Grund ausgefallen und ich sitze auf vielen Kosten, da es keine Pauschalreise ist. Für mich redet sich Ryanair aus der ganzen Angelegenheit raus.

Ich benötige hierbei wirklich Hilfe

Danke im voraus!

Liebe Grüß,
Michaella

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat (von Michaella):
We apologize for the cancellation of your flight which was caused due to security reasons and was outside of our control. Providing our passengers with a punctual and reliable service is one of our principle aims. However, it is inevitable that there will be occasions when we are unable to operate our flights, as scheduled, due to circumstances that are beyond our control. It is for this reason, we regret to advise that no monetary compensation is due under EU Regulation 261/2004. We note you have already received a full refund of your cancelled flight. Once this refund option has been accepted no further liability under EU261 arise. We sincerely regret the inconvenience you encountered. We assure you of our best interests at all times and we trust this clarifies the matters for you.
Bahnhof!?!?!?

Wieso machen sich Leute die gerne eine kostenfreie Hilfe haben wollen nicht mal selber die minimalste Mühe fremdsprachige Texte ins deutsche zu übersetzen, damit man in einem Deutschen Forum das auch lesen kann????????

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 20.06.2018 11:58

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie sollten dieser miesen Airline ganz klar zu verstehen geben, dass Sie einen Flug ab Deutschland buchten, dass die gesamte Buchung in Deutschland abgewickelt wurde und das der Erfuellungsort Deutschland ist. Und in Deutschland ist die Amtssprache nun einmal deutsch und nicht englisch, denn wer in Deutschland Geschaefte macht, hat sich an die Amtssprache deutsch zu halten.

Das Schreiben, dass Sie offensichtlich in englisch erhielten, genuegt diesen Anspruechen nicht. Sollte der Vorgang vor Gericht enden, dann haetten Sie dieses Schreiben auf Ihre Kosten amtlich zu uebersetzen lassen!!!!!! Unmoeglich, was man Ihnen zumutet.

Nur ein Grund, verfasst in deutscher Sprache, kann herangezogen werden um zu erkennen, ob die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung zu leisten hat.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 20.06.2018 12:18

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Bevor man sich darüber auslässt welche Sprache nun verwendet wird, sollte man sich mit der Sache auseinander setzen.

Tatsache ist dass ein völlständige Rückerstattung des Tickets nichts an einem Anspruch auf die Ausgleichszahlung ändert.
Das Wahlrecht auf vollständige Erstattung ist nur im Zusammenhang mit einer Ersatzbeförderung relevant. (Es kann nur Ticketerstattung oder Ersatzbeförderung beansprucht werden nicht beides)

Grundsätzlich sollte man diese Mitteilung gegen FR zurückweisen und die Forderung erneut aufrecht erhalten, dann gibt es zwei Möglichkeiten ersten man geht in ein gerichtlcihen Mahn-/Verfahren über oder man versucht es über die Schlichtungsstelle.

Da der Anspruch nicht so absolut eindeutig ist und am Ende vielleicht doch außergewöhnliche Umstände vorliegen könnte ein Schlichtungsverfahren zielführend sein dies ist kostenfrei.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von AlinaKl):
....Bevor man sich darüber auslässt welche Sprache nun verwendet wird, sollte man sich mit der Sache auseinander setzen......

Nooeeee, sollte man nicht. Der Leistungserbringer hat sich der Amtssprache des Landes zu bedienen, in dem das Geschaeft abgeschlossen wurde und das Erfuellungsort ist- ohne wenn und aber. Das sollte man diesem arroganten Laden Ryan Air in aller Deutlichkeit zu verstehen geben!!!!!

Erst wenn in der Amtssprache korrespondiert wird kann man als Verbraucher endgueltig das einschaetzen, was auch gemeint ist. Kein deutscher Richter wird einen hingeschmierten Zettel in englischer Sprache als Rechtsgrundlage in einem in Deutschland gefuehrten Prozess ohne amtliche Uebersetzung, was ja zunaechst nur auf Kosten des Reisenden machbar waere, akzeptieren.

Ansonsten koennte man als Unternehmer Chinesen einstellen und die gesamte Korrespondenz des Unternehmens in Mandarin fuehren. Schwachsinn hoch drei!!!

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Amtssprache heißt nicht, dass mein Vertragspartner mir gegenüber Deutsch verwenden muss. Ist natürlich trotzdem nicht kundenfreundlich.

Und ich muss auch keine beglaubigte Übersetzung bei Gericht einreichen. Ich weise den Verzug nach und für alles weitere ist die Fluggesellschaft beweispflichtig. Das wird das Gericht schon auf Deutsch fordern.

Also erstmal per Fristsetzung die Zahlung mahnen. Gibt dafür schöne Vorlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von AlinaKl):
....Bevor man sich darüber auslässt welche Sprache nun verwendet wird, sollte man sich mit der Sache auseinander setzen......

Nooeeee, sollte man nicht. Der Leistungserbringer hat sich der Amtssprache des Landes zu bedienen, in dem das Geschaeft abgeschlossen wurde und das Erfuellungsort ist- ohne wenn und aber. Das sollte man diesem arroganten Laden Ryan Air in aller Deutlichkeit zu verstehen geben!!!!!

Erst wenn in der Amtssprache korrespondiert wird kann man als Verbraucher endgueltig das einschaetzen, was auch gemeint ist. Kein deutscher Richter wird einen hingeschmierten Zettel in englischer Sprache als Rechtsgrundlage in einem in Deutschland gefuehrten Prozess ohne amtliche Uebersetzung, was ja zunaechst nur auf Kosten des Reisenden machbar waere, akzeptieren.

Ansonsten koennte man als Unternehmer Chinesen einstellen und die gesamte Korrespondenz des Unternehmens in Mandarin fuehren. Schwachsinn hoch drei!!!

Viele Gruesse
bernardoselva


Eine ganz schlaue Antwort die den TE in der Sache nicht weiter bringen wird.

Tatsache ist dass hier nochmals erklärt werden sollte dass die Forderung aufrecht erhalten bleibt und dass die Argumentation Erstattung des Flugticketes oder Ausgleichszahlung einfach Unsinn ist.

Da der Fall hier im Bezug der außergewöhnlichen Umstände nicht so eindeutig zu beantworten und damit die Rechtslage nicht so eindeutig ist eigenet sich ein Schlichtungsverfahren optimal dafür.

In anderen eindeutigen Fällen wird einfach nach einer Mahnung und erneuten Fristsetzung der Mahnbescheid beantragt.

Allerdings ist es nicht wirklich nachvollziehbar warum wegen einer Anullierung der ganze Urlaub ausgefallen ist.

-- Editiert von AlinaKl am 21.06.2018 23:37

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat (von Michaella):
We apologize for the cancellation of your flight which was caused due to security reasons and was outside of our control. Providing our passengers with a punctual and reliable service is one of our principle aims. However, it is inevitable that there will be occasions when we are unable to operate our flights, as scheduled, due to circumstances that are beyond our control. It is for this reason, we regret to advise that no monetary compensation is due under EU Regulation 261/2004. We note you have already received a full refund of your cancelled flight. Once this refund option has been accepted no further liability under EU261 arise. We sincerely regret the inconvenience you encountered. We assure you of our best interests at all times and we trust this clarifies the matters for you.
Bahnhof!?!?!?

Wieso machen sich Leute die gerne eine kostenfreie Hilfe haben wollen nicht mal selber die minimalste Mühe fremdsprachige Texte ins deutsche zu übersetzen, damit man in einem Deutschen Forum das auch lesen kann????????

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 20.06.2018 11:58


englisch sollte jeder deutsche können...Klingt ziemlich fremdenfeindlich

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
englisch sollte jeder deutsche können

Weist Du wie viel Millionen Deutsche nicht mal richtig Deutsch können?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
.......dass mein Vertragspartner mir gegenüber Deutsch verwenden muss......

Wenn ich darauf bestehe hat er in meiner Amtssprache mit mir zu korrespondieren, denn das Geschaeft wurde ausschliesslich in meinem Land abgewickelt.

Zitat (von asd1971):
......englisch sollte jeder deutsche können......

Wo steht das???? Sich auf englisch zu verstaendigen heisst nicht, dass man Wirftschaftsenglisch beherrschen muss!!!!

Zitat (von AlinaKl):
......die den TE in der Sache nicht weiter bringen wird.....

Es ist und bleibt Sache des Unternehmers, dass er, wenn er seine Einschaetzung korrespondiert , dies dem Verbraucher in dessen Amtssprache zu verstehen gibt. Nur eine Korrespondenz in der Amtssprache des Verbrauchers kann demnach Ziel fuehrend sein, wenn der Erfuellungsort im Herkunftsland des Verbrauchers liegt.

Richter werden sich ausschliesslich an der Amtssprache orientieren.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Richter werden sich ausschliesslich an der Amtssprache orientieren.


Ja. Die können das im Gegensatz zum Kunden nicht nur verlangen, sondern auch durchsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.338 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen