hallo,
durch eine flugplanänderung der airline (sommer/winterplan) habe ich auf meinem rückflug jetzt 4 stunden längeren aufenthalt. davon hat der internet-anbieter mich aber bis heute nicht informiert. ich habe es nur durch zufall beim einschecken des hinfluges erfahren.
kann ich den anbieter (nicht airline) dafür schadenersatzpflichtig machen??
Flugplanänderung der Airline
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
man kann es versuchen.
Welche Airline ist es den?
Welche Flugverbindung?
@lifeguard
es ist die gulf air von fra-bah-bkk.
durch diese änderung muß ich ca.4 std. früher in bkk wieder los und der aufenthalt in bah ist dadurch auch 4 std. länger. dabei wäre der vorherige aufenthalt von ca. 6 std. schon sehr lange. die ankunftzeit in fra ist geblieben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wer Schadenersatz will, sollte zunächst angeben wie hoch der Schaden ist, den er ersetzt haben will und gegebenenfalls durch Quittungen belegen können.
Im beschriebenen Fall sehe ich nichts von beidem. Also auch keinen Schadenersatzanspruch.
@Vielflieger
danke für diesen "sehr aufschlußreichen tip". wenn ich die unterlagen und quittungen zusammen habe, werde ich sie hier in einem forum veröffentlichen.
lg
Bevor ich mich da an das vermutlich ohnehin vergebliche Errechnen eventueller Schaeden machen wuerde, wuerde ich mal nachsehen, was in den wahrscheinlich beim Ticketkauf akzeptierten Befoerderungsbedingungen der Fluggesellschaft zum Thema "Flugplanaenderungen" steht. Das duerfte die ganze Prozedur erheblich abkuerzen.
Gruss
CAM
Grundsätzlich wären sowieso "Verspätungen" bis vier Stunden (gerechnet mit Landezeit am Zielpunkt des Fluges) ersatzlos hinzunehmen.
Hat aber die Fluglinie oder Reiseveranstalter spätestens 14 Tage vor diesem Rückflug diese Änderung bekannt gegeben, hat man ebenfalls keine Ansprüche.
Darüber hinaus hat man bei Fernflügen, und Thailand ist bekanntlich ein Fernreiseziel, mit gewissen Verschiebungen oder Änderungen zu rechnen und diese auch hinzunehmen.
Noch eindeutiger wird die Situation, wenn die Buchungsgrundlage der Sommerflugplan war und dies auch klar zum Ausdruck gekommen war. Dann hat man mit Beginn des Winterflugplanes mit Änderungen zu rechnen.
Meint
Peter
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"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."
@thailocke
ich habe das nicht geschrieben, weil ich kein Mitgefühl mit jemandem habe, der 10 Stunden in Bahrein auf dem Flughafen gegen seinen Willen zubringen muss, sondern weil im Posting nichts über einen Schaden steht, den es zu ersezten gilt.
Hier hätte zum Beispiel stehen können: Wegen des früheren Abfluges in Bangkok musste ich meinen Zubringerflug nach Bangkok ebenfalls um 4 Stunden vorverlegen. Diese Umbuchung kostete mich soundsoviel.
So wie der Fall vorgetragen ist, lese ich "nur" ein Missempfinden über den um vier Stunden vorgezogenen Abflug in Bangkok und den um vier Stunden verlängerten Zwischenstopp in Bahrain aus den Zeilen heraus.
Was war das überhaupt für eine Reise? Pauschalreise? Nur-Flug? Was ist mit Anbieter gemeint? Ein Reiseveranstalter oder der Betreiber der Internet-Buchungsseite?
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" "
hallo leute,
meine anfänglichen sorgen wegen dem 10stündigen zwischenstop in bahrain sind nicht eigetreten und man brauchte sich auf dem airport nicht die zeit um die ohren hauen.
der service der airline auf den airports war hervorragend.
in bkk hatten wir eine verspätung von ca.2std. da bekamen wir einen gutschein für einen snack im werte von 200thb.
in bahrain bekamen wir ein sehr gutes hotel mit sehr gutem essen/bufett. da konnte man dann noch ein paar std. schlafen.
Und jetzt?
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