Hallo
Ich habe einen Flug über ebooker gebucht und werde mit Sun d'Or International Airline nach Tel Aviv fliegen.
Gebucht habe ich den Flug von Düsseldohf nach Tel Aviv und natürlich auch nach Düsseldorf zurück.
Gestern wurde ich von Ebookers angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass die Airline keine Flüge mehr nach Düsseldorf anbietet und nur noch Frankfurt anfliegt.
Da ich aber schon ein Hotel gebucht habe, kann ich den Flug nicht stornieren und muss den Flug antreten (andere Airlines sind inzwischen preislich viel teurer).
Muss ich mich damit abfinden entweder den Flug zu kostenfrei zu stornieren oder die Mehrosten um von Frankfurt nach Düsseldorf zu kommen selber zu zahlen?
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Flughafen geändert, wer zahlt Mehrkosten?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Bei einer Änderung des Flughafens könnten Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben (Ausnahme: es wurde i.d. AGBs/Reisebestätigung vorbehalten + ist Ihnen auch zumutbar nach § 308 Nr. 4 BGB
).
Wichtig: Vor Reiseantritt der Änderung schriftlich widersprechen + Schadensersatzansprüche vorbehalten. Sonst könnten Ansprüche durch den vorbehaltlosen Reiseantritt verlorengehen.
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Hallo,
es ist Ihren Ausfuehrungen nicht einwandfrei zu entnehmen, ob der HIn- und der Rueckflug ab/bis Frankfurt gehen oder ob der Hinflug ab Duesseldorf stattfindet und der Rueckflug nach Frankfurt?
Ist das geklaert, dann kann man den Sachverhalt einschaetzen.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
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Es geht um den Rückflug. Der war von Tel Aviv nach Düsseldorf gebucht, fliegt jetzt aber nur nach Frankfurt.
Heute kam die nächste Änderung, eigentlich habe ich einen Direktflug gebucht und jetzt wurde der Hinflug auch geändert, von Düsseldorf nach Frankfurt und dort ohne auszusteigen nach Tel Aviv. Also knapp 2h längerer Flug.
Nur das Reisebüro sitzt momentan zumindest am "längeren Hebel". Ich kann die Flüge nicht stornieren und bin auf die Airline angewiesen und habe heute dem Reisebüro zugestimmt.
Also sollte ich dann trotzdem noch ein Schreiben aufsetzen und unter Vorbehalt Schadenersatz fordern? Ich muss ja jetzt ein Bahnticket kaufen.
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quote:
Also sollte ich dann trotzdem noch ein Schreiben aufsetzen und unter Vorbehalt Schadenersatz fordern? Ich muss ja jetzt ein Bahnticket kaufen.
JA
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Hallo,
meiner Auffassung nach haben Sie keine oder nur wenig Chancen von der Fluggesellschaft entstehende Mehrkosten einzufordern, denn es handelt sich hier um eine Drittstaaten-Airline und um einen Flug aus einem Drittstaat. Es ist also das Recht des Staates Israel anzuwenden, und ob das fuer derartige Unannehmlichkeiten Entschaedigungen vorsieht - keine Ahnung.
Selbst die EU-Fluggastverordnung laesst Flugstreichungen ohne Entschaedigung zu, wenn zwischen Annullierung und Flugtag mehr als zwei Wochen liegen.
quote:
.....eigentlich habe ich einen Direktflug gebucht und jetzt wurde der Hinflug auch geändert.....
Den Direktflug haben Sie nach wie vor, da Sie in Frankfurt ja nicht umsteigen muessen. Nur wenn die Eigenschaft 'nonstop' zugesichert ist haben Sie einen Anspruch auf einen Flug ohne Zwischenlandung.
quote:
.....Nur das Reisebüro sitzt momentan zumindest am "längeren Hebel".....
Nein - nicht das Reisebuero sitzt am laengeren Hebel, denn das hat die Aenderungen sicher nicht veranlasst - sondern die Fluggesellschaft!
Natuerlich koennen Sie ein Schreiben aufsetzen und dies an die Zentrale in Israel senden. Aber wollen Sie wirklich in Israel klagen, denken Sie nur an die Sprach-/Schreibprobleme........
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"Touristiker"
Wurde denn schon geklärt, ob Düsseldorf um die geplante Reisezeit gar nicht mehr oder nur andertags fliegt? Vielleicht lässt sich durch eine Terminverlegung die Reise noch retten.
Ob diese Airline Zug-zum-Flug für Deutschland bieten kann, mag ich nicht abschätzen. Wäre ja über die ElAl möglich, vielleicht für Sie ein Deal und damit eine Rückfrage Wert.
Ansonsten schliesse ich mich meinem Vorschreiber an. Drittland, noch dazu mit Sprachbarriere ... bbbrr!
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