Flughafen Wartezeit

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
Flughafen Wartezeit

Hi. Ich treib mich hier im Forum meistens nur beim Mietrecht rum. Von Reiserecht habe ich keine Ahnung. Zumal meine Frage glaube ich recht speziell ist.

Ich war mit einem deutschen Reisveranstalter unterwegs, der Gruppenreisen organisiert. Den eigentlichen Vertrag habe ich meines Wissens nach mit dem Veranstalter geschlossen. Während der Gruppenreise wurde der Transfer Flughafen- Hotel sowie die Ausflüge mit Mietwagen durchgeführt, die vom Reiseveranstalter bezahlt wurden. Ich musste jedoch meine Kreditkarte bei Abholung des Mietwagens verwenden und diverse Dinge (auf italienisch) unterschreiben. Keine Ahnung, was ich da unterschrieben habe und ob ich Vertragspartner der Mietwagenfirma wurde. Auf jeden Fall musste ich persönlich den Mietwagen wieder am Ende der Reise beim Flughafen abgeben (so Reiseleiterin).

Nun zum Problem: Die Reiseleiterin hat mich verpflichtet auf dem Weg zum Flughafen 2 weitere Gäste der gleichen Reisegruppe mitzunehmen. Soweit noch kein Problem. Es war vorher klar, dass etwa 3 Gäste pro Fahrzeug eingeplant waren. Nur flogen die beiden 2,5 Stunden vor mir ab. D.h. ich musste 2,5 Stunden früher als nötig zum Flughafen und hatte dann fast 5 Stunden Wartezeit dort am Flughafen. Das hat mich doch ziemlich genervt. Zumal mir mehr oder weniger die Pistole auf die Brust gesetzt wurde, ich hätte dies zu tun. Es wäre ja eine Gruppenreise.

Mal abgesehen davon, dass ich das ganze Konzept inzwischen ein wenig dubios finde. Gibt es Richtlinien zu Wartezeiten am Flughafen?

In den AGB's des Reiseveranstalters finde ich nichts wirklich Handfestes zur Mietwagennutzung oder zum Transfer. Mir ist noch nicht einmal klar was passiert wäre, wenn ich mich einfach geweigert hätte und die anderen dadurch den Flug verpasst hätten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sowas höre ich zum ersten Mal. Wo soll die Verpflichtung herkommen, noch andere Leute durch die Gegend zu Karren? Gab es dafür einen Preisnachlass oder sowas?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Sowas höre ich zum ersten Mal. Wo soll die Verpflichtung herkommen, noch andere Leute durch die Gegend zu Karren? Gab es dafür einen Preisnachlass oder sowas?

Wie gesagt: Das Konzept überzeugt mich inzwischen auch nicht mehr. Die grundsätzliche Idee ist, am Urlaubsort mit Mietwagen möglichst individuell auf die Wünsche der Teilnehmer eingehen zu können. Geplant sind da halt 3-4 Personen pro Auto. Und da das Auto eh am Flughafen entliehen wird, kann man es natürlich auch für den Transfer zum/vom Hotel nutzen und dadurch Geld sparen.

Für den Erstfahrer (der vermutlich irgendwie zum Vertragspartner der Mietwagenfirma wurde) gab's 30 Euro Rabatt. Bei Vollkasko ohne Selbstbeteiligung jetzt kein riesiges Problem. Nur frag ich mich eben was passiert wäre, wenn ich als Erstfahrer einfach abgelehnt hätte. In den AGB's findet sich keine explizite Verpflichtung des Fahres, die anderen zu chauffieren. Das könnte sich maximal aus Treu&Glauben oder sowas ergeben.

Aber grundsätzlich war das jetzt auch nicht das Hauptthema für mich. Ich habe das so gebucht und das war mir auch mehr oder minder klar. Nicht klar war mir, dass ich verpflichtet gewesen sein soll, erheblich früher als nötig zum Flughafen zu fahren. Bei Pauschalanbietern mag sowas auch passieren. Aber mehr als 1 Stunden lagen zumindest bei meinen bisherigen Reisen die Flugzeiten der Abgeholten nie auseinander. 2,5 Stunden finde ich da schon recht erheblich.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120269 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Gibt es Richtlinien zu Wartezeiten am Flughafen?

Nicht wirklich.

Ich hatte schon Umsteigezeiten von bis zu 5h.



Zitat (von fb367463-2):
Wo soll die Verpflichtung herkommen, noch andere Leute durch die Gegend zu Karren?

Die könnte sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben.
Zumindest wenn es Personen gewesen wären die von Anfang an dem Auto zugeteilt wurden, könnte das auch wirksam sein.


Wenn da nichts steht, dürfte eine Verpflichtung gar nicht durchsetzbar sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich hatte schon Umsteigezeiten von bis zu 5h.
Um Umsteigezeiten oder Fl***erspätungen geht es mir eigentlich weniger. Ersteres sind ja in der Regel vorher eingeplant und bei letzterem weiß ich zumindest, dass es innerhalb der EU Regeln gibt. Hier geht es ja um eine um 2,5 Stunden frühere Abfahrzeit zum Flughafen, weil sich der Reiseveranstalter die Zusatzkosten (Taxi z.B.) für die anderen Gäste sparen will. Bis zu einem gewissen Grade wird sowas sicherlich hinzunehmen sein. Aber wo sind die Grenzen? Hinzufügen möchte ich, dass zumindest für mich als Spätaufsteher die 2,5 Stunden durchaus beim Hotel gefehlt haben. Statt 12:30 eben 10:00 weg.

Zitat (von Harry van Sell):
Zumindest wenn es Personen gewesen wären die von Anfang an dem Auto zugeteilt wurden, könnte das auch wirksam sein.
Ne, die Fahrzeugbesetzung wechselte während des Urlaubs ständig. Die Flughafentransfers wurden dann von der Reiseleitung vorgegeben.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ja, es gibt eine Pauschalreisen-VO der EU = Richtlinie 90/314/EWG. Diese Richtlinie wurde inhaltlich ins deutsche Recht uebernommen = § 651a ff BGB .

Die Frage die sich stellt ist, hat man Sie angewiesen die Personen zu transferieren oder ist das eher so abgelaufen, das man gebeten wurde diese Personen zum Flughafen mitzunehmen, dem man zugestimmt hat. Die Beweislast tragen Sie.

In der Rechtsprechung dazu hat sich beispielsweise durchgesetzt das Wartezeiten von bis zu 5 Stunden als Unannehmlichkeit hinzunehmen sind. Erst ab der 5. Stunde hat man je Stunde Wartezeit ueber die Unannehmlichkeit hinaus einen Rueckzahlungsanspruch von 5 % des anteiligen Tagesreisepreises.

Zitat (von cauchy):
......Den eigentlichen Vertrag habe ich meines Wissens nach mit dem Veranstalter geschlossen.....

Korrekt.

Zitat (von cauchy):
.......Keine Ahnung, was ich da unterschrieben habe......

Man hat Ihnen sicherlich Kopien ausgehaendigt. Die koennte man nun uebersetzen lassen.

Zitat (von cauchy):
.....und ob ich Vertragspartner der Mietwagenfirma wurde.....

Hinsichtlich des pfleglichen Umgangs mit dem Fahrzeug und der Einhaltung der italienischen StVO = ja. Ansonsten 'nein'.

Zitat (von cauchy):
......Statt 12:30 eben 10:00 weg......

Sorry, das ist pure Polemik. Und - muss es nicht andersherum lauten?


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

@bernardoselva : Die Zeiten stimmen schon. Abfahrt im Hotel war 10:00Uhr, für meinen Flug wäre 12:30Uhr ausreichend gewesen. Und wo soll da Polemik sein? Für mich zumindest wäre das ganze weniger problematisch gewesen, wenn sich das Problem am Nachmittag abgespielt hätte. Dann hätte ich zumindest in Ruhe zu Ende frühstücken und Koffer packen können.

Aber mir scheint, dass meine Frage irgendwie missverstanden wurde. Ich will nichts beweisen, ich will auch kein Geld zurück. Den Stress tue ich mir sicherlich nicht an für die paar Euros, um die es da maximal gehen würde. Ich war/bin nur sauer auf die Reiseleitung und den Reiseveranstalter und versuche nun festzustellen, ob (moralisch) berechtigt oder nicht. Denn abseits vom Rechtlichen finde ich es schon wichtig festzustellen, ob meine eigene Anspruchshaltung an den Reiseveranstalter passt oder nicht.

Zitat (von bernardoselva):
Die Frage die sich stellt ist, hat man Sie angewiesen die Personen zu transferieren oder ist das eher so abgelaufen, das man gebeten wurde diese Personen zum Flughafen mitzunehmen, dem man zugestimmt hat.
Ja, ich wurde direkt und klar angewiesen. Du musst genau dann losfahren, weil Gruppenreise und die anderen kommen sonst nicht zum Flughafen. Aber natürlich wurde kein physischer Zwang ausgeübt.

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich glaube, das lief eher unter "man hat es mal versucht und es hat auch geklappt". Manche Leute (ich gehöre zugegebenermaßen auch dazu) knicken schnell ein, wenn der Gegenüber sich nur "direkt und klar" genug gibt ;)

Dennoch denke ich, Sie hätten ablehnen können. Ich hätte es in der Situation aber wahrscheinlich auch nicht geschafft oder gemacht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120269 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ja, ich wurde direkt und klar angewiesen.

Eigentlich nicht relevant.

Relevant wäre, was zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen steht.

Denn nur weil der Reiseleiter so was "anweist", entsteht noch keine Verpflichtung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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