Flugbuchung - keine Rechnung u. AGB

8. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
andi65xjv
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)
Flugbuchung - keine Rechnung u. AGB

Hallo,

ich hatte bei einem Internetreisevermittler zunächst einen Flug mit Airline A gebucht. Auf der Website habe ich während des Buchungsvorgangs die AGB bestätigt und ich habe auch eine Rechnung erhalten. Nachdem sich die Flugverbindungen in unzumutbarer Weise geändert hatten, bin ich zurückgetreten, was vom Vermittler auch akzeptiert wurde. Leider wollte dieser aber Gebühren erheben, da an den Änderungen die Airline schuld sei und nicht der Vermittler.

Ich bekam per E-Mail das Angebot, mit Airline B zu fliegen und somit keine Gebühren zu bezahlen. Ich stimmte per E-Mail Antwort dem zu und der Flug mit Airline B wurde gebucht. Für die Buchung mit Airline B habe ich aber keine Rechnung erhalten und auch keine Hinweise welche Geschäftsbedingungen für diesen Flug gelten.

Fragen:
Ist überhaupt ein gültiger Vertrag zustande gekommen, bzw. gelten automatisch die Bedingungen von Buchung A ? Kann ich problemlos zurücktreten mit Hinweis auf fehlende Rechnung und fehlende Hinweise betreff AGB ?

Vielen Dank
Andi

-- Editiert andi65xjv am 08.12.2011 16:38

-- Editiert andi65xjv am 08.12.2011 16:40

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Ein Vertrag ist zustandegekommen und auch den AGB wurde zugestimmt bei Buchung des Fluges mit Airline A.

Kann nun diese Leistung, also der Flug nicht wie gebucht erbracht werden, hat der Schuldner (Airline A) dem Gläubiger, Schadenersatz zu leisten oder ihm seine Aufwendung zu ersetzen.

In deinem Fall wurde dir als (Schaden-)Ersatzleistung ein Flug mit einer anderen Airline angeboten und du hast dieses Angebot angenommen. Einer neuen Rechnung bedarf es nicht und es gelten die AGB, denen ursprünglich zugestimmt wurde.

Sollte die neue Airline für Extra-Leistungen (Gepäckbeförderung, Bordverpflegung)Geld verlangen, welche bei Airline A inklusive waren, dann hat der Vertragspartner auch diese Mehrkosten zu ersetzen.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist sicher möglich aber hierbei werden die für diesen Fall vereinbarten Stornokosten fällig außer der Vertragspartner verzichtet darauf. Dass dies unproblematisch sein wird glaube ich nicht.



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" Benvenuti a bordo!"

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#2
 Von 
andi65xjv
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Wenn sich also Flugpreis oder Flugzeiten ändern, welche zum Rücktritt berechtigen, dann hab ich für Buchung B lediglich eine E-Mail, wo drin steht: "Biete an ersatzweise Buchung Airline B"

Was die GB betrifft, so sind die AGB vom Reisevermittler sicher die Gleichen. Aber die von Airline A u. B können ganz unterschiedlich sein. Müsste ich darüber nicht klar und deutlich aufgeklärt werden ?

Gruß Andi

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#3
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Eine nachträgliche Änderung des Flugpreises ist nicht möglich. Flugzeitenänderungen oder gar komplette Annullierungen kommen immer wieder mal vor.

Erfolgt eine Umbuchung erhält der Passagier die Bestätigung über die neue Buchung und es wird ein neues elektronisches Ticket ausgestellt.

Was ist denn der Hintergrund deiner Frage ob jetzt zu diesem Zeitpunkt noch ein problemloser Storno möglich ist? Möchtest du den Flug nun doch nicht antreten?



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" Benvenuti a bordo!"

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#4
 Von 
andi65xjv
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich bin von der Buchung B zurückgetreten und habe das abgebuchte Geld rückgebucht. Gründe waren: Keine Hinweise auf die AGB für Flug B und keine Rechnung, da ja auch ein anderer Preis für Flug B gelten sollte.

Weiterhin hatte ich über den Vermittler Infos eingeholt und festgestellt das dort Nachzahlungen auf der Tagesordnung stehen. Der Preis welcher mir unverbindlich (ohne Rechnung) per eMail zugesagt wurde hatte sich laut Website schon nach 3 Tagen fast vedoppelt. Das kam mir sehr komisch vor und ich hab einfach kalte Füße bekommen.

Überraschenderweise hat sich erst durch meinen Rücktritt herrausgestellt, dass es sich bei Buchung B um eine Sonderbuchung mit Sonderbedingungen und Sonderpreis handelt. Konkret: Billiger Preis, 100% Storno, keine Übertragbarkeit. Darüber hätte ich wohl aufgeklärt werden müssen und ich hätte solchen Bedingungen niemals zugestimmt.

Also Geld zurückgebucht, 10 EUR Rückbuchungsgebühr bezahlt und fertig. Inkasso unbeantwortet in den Papierkorb. Letzte Brief kam vor 3 Monaten. Normalerweise kommt danach der RA was aber bisher ausblieb. Ich gehe davon aus, dass der Vermittler seinen Fehler eingesehen hat und auf weitere sinnlose Forderungen verzichtet.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Kann ich problemlos zurücktreten mit Hinweis auf fehlende Rechnung

Nein, es sei denn diese wäre vertraglich vereinbart gewesen. Ansonsten hast du keinen automatischen Anspruch auf eine Rechnung.



quote:
und habe das abgebuchte Geld rückgebucht.

War das die Summe für Flug A?



quote:
Der Preis welcher mir unverbindlich (ohne Rechnung) per eMail zugesagt wurde hatte sich laut Website schon nach 3 Tagen fast vedoppelt.

Es ist nicht unüblich, das der Preis sich erhöht je weniger Plätze verfügbar sind / je näher der Abflugtermin rückt.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
andi65xjv
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
War das die Summe für Flug A?
Ja
quote:
Es ist nicht unüblich, das der Preis sich erhöht je weniger Plätze verfügbar sind / je näher der Abflugtermin rückt.
Das war ein Frühbucherflug für April. Da ändert sich in 3 Tagen nichts - nach meiner über 15 jährigen Flugerfahrung.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Das könnte jetzt in der Tat problematisch werden für dich.

Denn so wie es sich derzeit darstellt, wollte der Vermittler - mit deiner Zustimmung - Flug B anstelle Flug A zwecks Erfüllung zum gleichen Preis zur Verfügung stellen.

Die Rückbuchung rein auf 'Verdacht' hin war nicht gerechtfertigt, genausowenig wie der Rücktritt.



Eventuell hast du ja Glück und er reicht keine Klage/Mahnbescheid ein. Bis 31.12.2014 hätte er damit Zeit.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Erst im 5. Beitrag wird nun deutlich, was eigentlich das Problem von andi65xjv ist.

Fluggast hat die Lastschrift (vermutlich) beim Vermittler zurückgebucht.
Inkasso folgte.
Ohne Widerspruch endet das mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Mahnbescheid.

Der Fluggast hat nun ein echtes Problem. Die rechtliche Problematik sieht für den Fluggast ungünstiger aus, wenn der Vermittler, statt die Fluggesellschaft die Lastschriftabbuchung ausgeführt hat (gerade im Fall der Insolvenz der Fluggesellschaft).

quote:
Konkret: Billiger Preis, 100% Storno, keine Übertragbarkeit.

Wie waren die Bedingungen für den ursprünglichen Flug?
Wenn der Vermittler tatsächlich die schäferen Bedingungen bei dem Änderungsangebot nicht mitgeteilt hat, dann könnte der Vermittler tatsächlich haften - allerdings nur in der Differenz des Stornoentgelt für den ursprünglichen und neuen Flug.
quote:
Darüber hätte ich wohl aufgeklärt werden müssen und ich hätte solchen Bedingungen niemals zugestimmt.

Das könnte ein Rettungsanker für den Fluggast sein.
i.d.R. steht bei einer Webbuchung, dass (wenn keine ausführlichen Stornobedingungen der Airline genannt werden) man als Fluggast davon ausgehen muss, dass Storno 100% kostet.
Wenn nun aber der Webbuchung der ursprünglichen Buchung stand "Storno: EUR 100 vor Abflug" und dann in der E-Mail für das Alternativangebot keine Einschränkung stand, dann sehe ich schon, dass der Fluggast für die Rücklastschrift für die Rücklastschriftkosten+Bearbeitung (maximal EUR 15) und die EUR 100 Stornoentgelt und etwaiger Vermittler-Gebühren haftet.
quote:

Also Geld zurückgebucht, 10 EUR Rückbuchungsgebühr bezahlt und fertig.

Welche EUR 10 Rückbuchungsgebühr - von der eigenen Bank?

quote:
Ich stimmte per E-Mail Antwort dem zu und der Flug mit Airline B wurde gebucht.

Genauen Wortlaut (Flugzeiten und Namen bitte anonymisieren) posten!
quote:

Der Preis welcher mir unverbindlich (ohne Rechnung) per eMail zugesagt wurde hatte sich laut Website schon nach 3 Tagen fast vedoppelt.

Flugpreise verändern sich innerhalb von Minuten. Ich verstehe das Problem hier nicht.

Tip:
Unwidersprochen kommt bald der Mahnbescheid.
Ich würde unangekündigt das Stornoentgelt für Flug A + EUR 15 Rücklastschriftgebühren/Aufwand + Stornogebühren vom Vermittler laut AGB auf das Konto des Vermittlers überweisen. Wichtig ist, dass im Überweisungsverwendungszweck eindeutig hervorgeht, für was das Geld gezahlt wird (z.B. Stornoentgelt laut Tarif A).
Weiterhin würde ich per Einschreiben an den Vermittler Folgendes mitteilen:
- Forderung wird bestritten
- Weitergabe der Daten gemäß BDSG wird untersagt
- Hinweis, dass die Stornobedingungen des Flug A auch für Flug B gelten (Kopie der Stornobedingungen von Flug A hinzufügen).

So, nun könnte natürlich trotzdem ein Mahnbescheid über die Gesamtforderung eintrudeln.
Nach dessen Widerspruch würde aber ein Anwalt sich den Fall anschauen und entscheiden, ob eine Klage eingereicht wird.
Bei zweckgebundener Teilzahlung, Widerspruch und Begründung sinkt diese Gefahr.

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#9
 Von 
andi65xjv
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Wenn der Vermittler tatsächlich die schäferen Bedingungen bei dem Änderungsangebot nicht mitgeteilt hat, dann könnte der Vermittler tatsächlich haften - allerdings nur in der Differenz des Stornoentgelt für den ursprünglichen und neuen Flug.

Dies ist der Kern der Sache. Buchung A war eine "normale" Buchung wo Storno jederzeit kostenlos möglich war. Deshalb gab es bei dieser Stornierung (wegen unzumutbarer Änderung der Flugzeit) auch keinerlei Probleme.

Die angebotene Umbuchung auf B war wesentlich billiger, aber die AGB wurden mir verschwiegen.

Aber wie schon beschrieben, hat sich seit April (letzte Inkassobrief) noch kein RA gemeldet. Da der Verlust für den Vermittler bereits im Dezember angefallen ist, wäre es doch unsinnig ewig mit dem "Geld eintreiben" zu warten - wenn der Vermittler denn tatsächlich Anspruch auf Zahlung hätte.

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#10
 Von 
andi65xjv
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Inkasso folgte.
Ohne Widerspruch endet das mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Mahnbescheid.
Mir ist nicht bekannt, dass ein Inkassowiderspruch irgendwie notwendig ist. Die Truppe kann man völlig bedenkenlos ignorieren. Der "normale" Werdegang ist Inkasso, dann RA, dann Mahnbescheid. Es sei denn, Inkasso und RA sind eine Kanzlei, dann kommt der MB etwas schneller. Hier sollte man dann die zwei wöchige Frist einhalten.

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#11
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Buchung A war eine "normale" Buchung wo Storno jederzeit kostenlos möglich war.

Es war also ein vollflexibler Tarif?
Gibt es das schriftlich?
Das muss aber ein sehr teurer Flug gewesen sein.
quote:

Deshalb gab es bei dieser Stornierung (wegen unzumutbarer Änderung der Flugzeit) auch keinerlei Probleme.

Äpfel und Birnen! Bei großen Flugzeitänderungen gelten andere Regeln als bei einer Stornierung seitens des Fluggastes. Die EU Fluggastverordnung schreibt sogar vor, dass ab einer bestimmten Flugzeitänderung eine kostenfreie Stornierung angeboten werden muss.

Für den Fluggast ist wichtig, dass er nachweisen kann, dass der Flugtarif A tatsächlich kostenfrei stornierbar war.

quote:
Die angebotene Umbuchung auf B war wesentlich billiger, aber die AGB wurden mir verschwiegen.

Das nennt sich nicht AGB, sondern Tarifbestimmungen (in English "fare rules").
Diese sollten dem Fluggast von Flug A unbedingt vorliegen.

quote:
Aber wie schon beschrieben, hat sich seit April (letzte Inkassobrief) noch kein RA gemeldet.

Gerichtliche Mahnbescheide werden gerne zur besten Urlaubszeit beantragt.
Letztendlich ist seit April aber noch nicht viel Zeit vergangen.

quote:
Inkasso unbeantwortet in den Papierkorb.

Das ist ausgesprochen dumm, denn unbestrittene Forderungen können bei Auskunfteien (Schufa etc.) gemeldet werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Inkasso folgte.
Ohne Widerspruch endet das mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Mahnbescheid.

Mir ist nicht bekannt, dass ein Inkassowiderspruch irgendwie notwendig ist.


Doch, es ist ratsam, dem Inkassounternehmen oder Gläubiger einmal nachweislich zu widersprechen.

1) wg. Auskunfteien (Schufa etc.)
2) i.d.R. ignorieren Inkassounternehmen Widersprüche, Diese werden trotzdem gespeichert, der Anwalt wird spätestens bei Klagebegründung das sehen -> bei kleineren Streitbeträgen (unter EUR 500) haben Die i.d.R. keine Lust, strittige Verfahren vor Gericht zu ziehen. Bei nichtstrittigen Verfahren hoffen Die auf ein Versäumnisurteil.

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#13
 Von 
andi65xjv
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

Wenn Ihr unbedingt Schwarzmalen wollt ist das eurer Bier. Für mich ist die Sache klar - da kommt gar nichts mehr. Sollte es sich wieder Erwarten anders ergeben werde ich es hier schreiben. Jetzt warten wir mal noch 3 Monate und dann bis 2014.

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#15
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Kam jetzt noch was?

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
andi65xjv
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Kam jetzt noch was?

Nein, gar Nichts - bis jetzt:)
quote:
Wieso fragst du dann hier?

Auch wenn man sich sicher ist, kann es nicht schaden mal andere Meinungen zu hören. Das hier einige "Bescheidwisser" aber völlig unqualifizierte und haarsträubende Theorien aufstellen hätte ich dann doch nicht gedacht. Aber so weiß ich als "Frischling" wenigstens woran ich hier bin.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
andi65xjv
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
Für mich ist die Sache klar - da kommt gar nichts mehr. Sollte es sich wieder Erwarten anders ergeben werde ich es hier schreiben.

Sooo, es tut sich anscheinend doch noch was oder auch nicht. Man weiß es nicht. Jedenfalls hab ich bisher zwei Briefe von einer Berliner Inkassofirma bekommen, wo nochmal sämtliche Forderungen mit kräftigen Gebühren verschönert worden.

Wir haben jetzt Juli 2014 und man kann sich doch mal fragen, warum sich der / die Gläubiger weit über zwei Jahre Zeit lassen um eine Summe von immerhin über 1500 € einzutreiben. Ich habe die Forderungen natürlich komplett zurückgewiesen.

Die letzte Mitteilung war, dass die Angelegenheit "jetzt" einem Rechtsanwalt vorgelegt wird. Das war vor ein paar Wochen, bisher hat sich noch nichts getan.

Ich hab jedenfalls mal wieder ein bissle Spaß :)

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