Flugannulierung Laudamotion 1h vor Abflug - Rückerstattung Mehrkosten?

5. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Matthiasrff
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugannulierung Laudamotion 1h vor Abflug - Rückerstattung Mehrkosten?

Hallo zusammen,

wir waren vom 26.05 – 02.06.2018 im Urlaub auf Mallorca.
Flüge wurden über die Homepage der Airline Ryanair gebucht. Die Flüge sollten aber ausgeführt werden von Laudamotion.

Geplant war der Rückflug von Palma de Mallorca am 02.06.2018 mit der Airline Laudamotion um 14:35 Uhr.
Nach dem Einchecken und Warten am Gate erschien auf der Anzeigetafel Flug gecancelt.

Wir haben seitens Laudamotion keinerlei Information über die Gründe noch über weitere Schritte erhalten.
Es wurde weder eine Verpflegung noch eine Unterkunft angeboten.
Letztendlich hieß es über einen Service-Schalter des Flughafens (Laudamotion besitzt kein eigenen Schalter und Ryan Air verwies mit einem Schild „Hier nicht Laudamotion") dass wir unsere Heimreise selbst organisieren müssten.
Die Hotline der Airline war ebenfalls nicht zu erreichen.

Nach einer Nacht am Flughafen haben wir einen Flug nach Leipzig über Eurowings gebucht. Von dort aus ging es mit einem Mietwagen 550km nach Hause. Nach ca. 26h erreichten wir letztendlich unser Ziel.
Es entstanden Mehrkosten von ca. 500 Euro.

Nun gab es gestern von Laudamotion lediglich über Facebook die Information dass man sich über eine Service-Hotline Informationen einholen solle 0,62€/min.
Alternativ könne man ein Formular ausfüllen bzgl. Entschädigung (250€) Hier kann ich aber meine Mehraufwände die durch die eigenständig organisierte Heimreise entstanden sind nicht hinterlegen.
Außerdem habe ich auf der Homepage gelesen, dass wenn man den Flugpreis erstattet haben möchte den Anspruch auf Betreuungsleistungen verliert (damit auch den Anspruch auf Rückerstattung der Mehrkosten?)

Wisst ihr ob es eine Möglichkeit gibt außer der Entschädigung von 250€ meine Mehrkosten von Laudamotion bzw. Ryanair zurückzubekommen?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße
Matthias


-- Editiert von Matthiasrff am 05.06.2018 19:39

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Grundsätzlich gibt es zwei Anspruchsgrundlagen:

1. Anspruch auf Ersatzbeförderung im Zuge der Bekanntgabe der Anullierung hätte auch eine Ersatzbeförderung angeboten werden müssen.
Da dies nicht geschehen ist war die Organisation einer eigenen neuen Buchung nicht zu beanstanden es steht daher der Anspruch auf Erstattung der Ersatzbeförderung zu und zwar unabhängig der Ursache der Annullierung.
Hier wäre nur zu prüfen ob die Art der gewählten Buchung angemessen war leider wurden keine genauen Flugrouten genannt so dass dies nicht zu beurteilen ist. Darüber hinaus sind Betreuungsleisten Verpflegung, Übernachtung zu gewähren.

2. Anspruch auf Ausgleichzahlung hier ist der Anspruch gegeben wenn für die Anullierung keine außergewöhnliche Umstände vorliegen ob dies der Fall ist

Problematisch ist in diesem Fall dass der Anspruch nach der Fluggastrechteverordnung immer gegen die ausführende Fluggesellschaft zu richten ist, was steht hierzu exakt in den Buchungsunterlagen?
Je nach Fallkonstellation ist der Anspruchsgegner unterschiedlich.

Im übrigen ganz wichtig! Es besteht immer ein Wahlrecht zwischen kostenfreier Stornierung der Buchung und dem Anspruch auf Ersatzbeförderung inklusive Betreuungsleistungen.
Die darf also auf keinen Fall die erste Variante gewählt und der Flugpreis zurück gefordert werden.

-- Editiert von AlinaKl am 05.06.2018 22:36

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Die Kosten für die Ersatzbeförderung muss die ausführende Fluggesellschaft (Laudamotion) bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

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