Flug verpasst, Schadensersatz?

29. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Helga
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug verpasst, Schadensersatz?

Ich habe in einem Reisebüro einen Flug und eine dazu passende Zugverbindung gebucht. Ich hatte im Reisebüro bei der Auswahl der Zugverbindung schon meine Bedenken geäussert, ob ich mit der empfohlenen Zugverbindung den Flug überhaupt erreichen kann, Ankunft des Zuges im Flughafen 17:55 Uhr, Flug 18:55 Uhr eine Stunde später. Mir wurde gesagt es ist zu schaffen.
Am Reisetag war es dann so das der Zug zehn Minuten Verspätung hatte. Bis ich dann zum einchecken am Schalter der Fluggesellschaft ankam war es schon 18:30 Uhr und mir wurde gesagt das ich nicht mehr fuer diesen Flug einchecken kann.
Fuer meinen Zielort Bristol gab es erst wieder am naechsten Tag einen Flug. Letztendlich habe ich dann eine Umbuchung fuer London vorgenommen und bin dann mit dem Bus von London nach Bristol (2 Stunden) gefahren. Im ganzen war ich 6 Stunden laenger als geplant unterwegs und hatte 130 € Mehrausgaben.
Wie kann ich vorgehen, das mir die Mehrkosten vom Reisebuero erstattet werden. Bin ich im Recht. Wie schaut es mit einem Schadenersatz für den ganzen Aerger aus?
Danke für alle Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Travelagent
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 56x hilfreich)

grundsätzlich hatte das reisebüro ja recht - 1 std hätte bei einem linienflug ausgereicht.
aber das züge verspätung haben hätte ihnen doch auch bekannt sein müssen. das rb hat ihnen doch sicherlich die eintscheidung überlassen - oder ?

vielleicht gibt es aber ein paar euro von der bahn zurück :
Bei verpassten Anschlüssen Schadenersatz fordern

Urlauber, die bei der Hin- oder Rückreise Anschlüsse verpassen, können in gewissen Umfang Schadenersatz fordern. Hat ein Zug, der die Reisenden zu einem Flughafen bringen soll Verspätung, übernehme das entsprechende Verkehrsunternehmen gegen Vorlage der Quittung die Kosten für eine Taxifahrt. Das teilt die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit.

Verpasse der Urlauber trotz Umsteigen in ein Taxi seinen Flieger, müssten die vollen Anreisekosten erstattet werden. Bei Verspätungen von Fernzügen von mehr als 90 Minuten bekomme der Reisende von der Deutschen Bahn einen Gutschein über 25 Euro, bei Verspätungen ab 30 Minuten einen 10-Euro-Gutschein, so die Verbraucherschützer. Müsse bei der Rückreise der Heimweg wegen einer verspäteten Maschine mit dem Taxi statt mit der Bahn angetreten werden, sollten Touristen die Kosten von Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter zurückfordern.

cheers
travelagent

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