Flug über 5h Verspätung - wie vorgehen?

20. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Volpex
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug über 5h Verspätung - wie vorgehen?

Hallo und guten morgen zusammen. :pc:
Meine Freundin und ich sind eine Woche per Pauschalreise nach Marsa Alam geflogen. Auf dem Rückflug mit Small Planet Airline verspätete sich der Flug statt 15:15 Uhr auf 20:30 Uhr ohne jegliche Information darüber, warum dieser verspätet kam. Wir bekamen zwar ein kleines Sandwich und eine kleine Flasche Wasser am Flughafen, aber keine weitere Information.
Wir hatten eigentlich ein Hotel gebucht, da wir zwei Tage vorher die Information erhielten, dass sich der Rückflug um 7 Stunden nach hinten verschiebt. Dies mussten wir jedoch stornieren, da ab 00:00 Uhr kein Check - In mehr möglich war, wir aufgrund der Verspätung aber erst um 01:30 Uhr landeten. Somit warteten wir im Endeffekt knapp 7 Stunden am Flughafen in Ägypten, 4 Stunden an Flughafen in Nürnberg und nahmen den ersten Zug nach Hause. Gebucht haben wir über Check 24.

Nun zu meiner Frage: kann man hiergegen etwas von der Fluggesellschaft verlangen? Luftlinie sind es knapp 3500km. Die Airline direkt anschreiben (per Brief?) oder bei Check 24 Meldung machen?

Vielen dank schon mal fürs Zeit nehmen. :love:

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

bei grossen Verspaetungen (ueber 3 Stunden) hat Ihnen die Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung gemaess Artikel 7 EU-Fluggast-VO 261/2004 zu gewaehren, die bei dieser Entfernung bei 400,-- Euro je Ticket liegt, wenn die Verspaetung im Einflussbereich der Fluggesellschaft zu suchen ist.

Da man Ihnen den Grund verheimlichte sollten Sie jetzt nachweisbar Ihre Ansprueche gegen die Fluggesellschaft an deren Sitz geltend machen, eine angemessene Frist zur Beantwortung setzen und abwarten, wie man von dort reagiert. Mit grosser Wahrscheinlichkeit ist der Grund der Verspaetung im Einflussbereich der Fluggesellschaft zu suchen.

Sind Sie sich aber von vorn herein darueber im Klaren, die Fluggesellschaft zieht alle Register um sich aus der Verantwortung zu nehmen. Da werden Sie viel Geduld und Zeit investieren muessen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Volpex
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey @bernardoselva!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Die Zeit und Geduld investiere ich gerne.
Ein deutscher Ableger der Gesellschaft liegt in Berlin. Soll ich dann ein Schreiben mit Kopie der Flugtickets und Buchung aufsetzen oder genügt eine Mail mit den Beweisen?

Liebe Grüße
Manuel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Volpex
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid für den Doppelpost.
Meine Frage, die sich noch stellt ist, sollte man es selber in die Hand nehmen oder einen Anwalt einschalten?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Volpex):
oder bei Check 24 Meldung machen?

Die helfen durchaus eine kundenorientierete Lösung zu finden - im Rahmen ihrer Möglichkeiten.


Für einen Anwalt sehe ich derzeit keinen wirklichen Grund.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Volpex):
.....oder genügt eine Mail mit den Beweisen....

nachweisbar = klassisch per Brief und Einschreiben

Zitat (von Volpex):
......sollte man es selber in die Hand nehmen.....

Was spricht dagegen? Die Schlichtungsstelle kann man immer noch einschalten, wenn die Airline sich verweigert. Zuletzt bleibt der Anwalt.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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