Hallo Zusammen,
ich wollte am Tag vor Heiligabend zu meiner Mutter nach Stuttgart fliegen. Komme Abends am Flughafen an und an der Anzeigetafel steht der Flug sei gestrichen. Am Schalter sagten sie mir sie hätten alle Fahrgäste gegen Mittag mit einer E-mail benachrichtigt. Da steht drin, das der Flug leider ausfällt, wegen Krankheitsfalls von Crewmitglied. Da ich den ganzen Tag arbeiten musste habe ich diese natürlich nicht gelesen. Aber mal abgesehen davon, können die das überhaupt machen? Weil ein Crewmitglied krank ist? Die haben mich dann für einen Flug am nächsten morgen umgebucht, "der war zwar viel teurer, aber wird natürlich von der Fluggesellschaft übernommen". Ja danke, die verlorene Zeit mit meiner Familie bringts mir auch nicht zurück. Musste am 2. Weihnachsttag leider schon wieder zurück. Hab ich irgendeine Möglichkeit etwas von meinen Geld zurück zu bekommen? Ich habe extra nen teuren Flug gebucht, damit sich es auch lohnt für zwei Tage und dann sowas -.-
Flug ausgefallen weil Crewmitglied krank
3. Januar 2017
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Frage vom 3. Januar 2017 | 16:40
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 14x hilfreich)
Flug ausgefallen weil Crewmitglied krank
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#1
Antwort vom 3. Januar 2017 | 18:20
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatAber mal abgesehen davon, können die das überhaupt machen? :
Ja, siehst Du doch an Deinem Fall.
Ja, aber nur in Abhängigkeit zur Erkrankung (Bordpersonal) ode wenn einer der Piloten ausfällt.ZitatWeil ein Crewmitglied krank ist? :
Berry
#2
Antwort vom 3. Januar 2017 | 22:41
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Die Fluggesellschaft muss Ihnen EUR 250 zahlen (EU Fluggastverordnung) wg. der Annulierung.
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#3
Antwort vom 4. Januar 2017 | 09:14
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 14x hilfreich)
ZitatDie Fluggesellschaft muss Ihnen EUR 250 zahlen (EU Fluggastverordnung) wg. der Annulierung. :
Also kann ich auf jeden Fall mein Geld zurück verlangen? oder auch noch was oben drauf? Geflogen bin ich ja im Grunde. Aber halt sehr viel später erst. Für den Flug habe ich 150 € gezahlt. Mir würde es ja schon reichen wenigstens einen Teil erstattet zu bekommen
#4
Antwort vom 4. Januar 2017 | 09:39
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Wenn Sie geflogen sind, dann haben Sie natürlich keinen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises.
Sie haben aber Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichsleistung von EUR 250 aufgrund der Annullierung des Flugs. Das ergibt sich aus der EU Fluggastverordnung EC 261/2004.
Tip: Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft nicht veralbern!
#5
Antwort vom 4. Januar 2017 | 10:28
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zählt eine natürlich entsprechende Erkrankung nicht zur "höhere Gewalt"?
Berry
#6
Antwort vom 4. Januar 2017 | 11:03
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Zitat.......Zählt eine natürlich entsprechende Erkrankung nicht zur "höhere Gewalt"...... :
Fuer meine Begriffe zaehlt ein solcher Tatbestand in den Einflussbereich der Fluggesellschaft. Dies haette rechtzeitig Ersatz fuer das erkrankte Crewmitglied besorgen muessen.
Also duerfte die Ausgleichszahlung zu leisten sein und, wenn der Reisende nicht geflogen ist, muss auch zusaetzlich der Ticketpreis erstattet werden.
Viele Gruesse
bernardoselva
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