Guten Tag,
ich will nun erstmal schildern was vorgefallen ist:
Ich wollte am Dienstag um 16:35 von Nürnberg nach Malaga mit Ryanair fliegen. Nach drei Stunden im Flugzeug (immer noch in Nürnberg) wurden wir drüber informiert dass der Flug gestrichen wurde, im laufe des Abends (nach weiteren drei Stunden) wurde uns ein Ersatzflug um 6:30 am Folgetag und eine Übernachtung im Hotel Angeboten.
Während der Busfahrt zum Hotel (welches 1 1/4 Stunden vom Flughafen entfernt war) wurde eine Abfahrtszeit vom Hotel für 4:30 festgesetzt.
Im Hotel angekommen hab ich mein Zimmer bezogen und bin unter die Dusche. Wie ich am nächsten Tag erfahren sollte hat während diesen 10 Minuten einmal eine Mitarbeiterin des Hotels am Zimmer geklopft um mir zu sagen dass die Abfahrtszeit des Busses vorverlegt wurde. Ein zweites mal wurde nicht geklopft.
Im Zuge dessen hab ich meinen Bus am nächsten tag nicht erwischt, da ich weder Telefonisch oder noch irgendwie anders über diese Änderung informiert wurde und somit natürlich auch den Flug.
Nun zu meiner Frage, ich habe dann einen anderen Flug einer anderen Airline gebucht, kann ich die Kosten nun bei Ryanair für den Flug einfordern? Wie stehen da die Chancen?
Vielen Dank für ihre Hilfe,
Grüße Ronin
-- Editiert von TheRonin am 22.09.2018 11:13
Flug ausgefallen und zweiten Flug durch falsche Informationen verpasst
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Zitat:Nun zu meiner Frage, ich habe dann einen anderen Flug einer anderen Airline gebucht, kann ich die Kosten nun bei Ryanair für den Flug einfordern? Wie stehen da die Chancen?
Ja, der Flug wurde annulliert. Damit wurde Artikel 8 der EU Fluggastrechteverordnung getriggert.
Sie haben Anspruch auf eine Ersatzbeförderung.
Ryanair hat Sie über die aktuellste Ersatzbeförderung nicht informiert.
Wenn sich nunmehr nachweisen lässt, dass Ihnen Ryanair keine weitere Alternative angeboten hat, dann dürfen sie auch selbst einen Flug buchen.
Hallo,
zunaechst waere es von Bedeutung zu wissen, aus welchem Grund die Annullierung des urspruenglich gebuchten Fluges erfolgte. Liegt der Grund im Einflussbereich der Fluggesellschaft, dann haben Sie automatisch einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemaess EU-Fluggast-VO 261/2004, Artikel 7. Diese belaeuft sich auf Euro 400,--.
Dann hat Ihnen die Fluggesellschaft die kompletten Kosten fuer das Ticket (Hinflug) zu erstatten, Artikel 8 der VO. Was ist mit dem Rueckflug??? Findet der statt???
Was sagt das Hotel dazu, dass man Sie nicht informiert hat??? Da haette man ja auch mit einem Zettelchen, unter der Tuere durchgeschoben, erledigen koennen.
Ergruenden Sie den Grund der Annullierung. Liegt der wie erwaehnt im Einflussbereich der Fluggesellschaft sollten Sie die Fluggesellschaft anschreiben und die Ausgleichszahlung sowie die Ticketerstattung mit angemessener Fristsetzung (2 - 3 Wochen sind angemessen) nachweisbar einfordern. Bestehen Sie auf deutsche Korrespondenzsprache, denn diese Fluggesellschaft versucht alles um englisch zu korrespondieren. Das wird aber vor deutschen Gerichten nicht akzeptiert.
Sollte es also zum Prozess kommen muessten Sie die englisch verfassten Schreiben uebersetzen lassen und ersteinmal mit den Kosten in Vorlage treten. Das gilt es von vornherein zu vermeiden.
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 22.09.2018 11:44
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Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten!
Alternativen waren keine vorhanden, da einersaits niemand von Ryanair erreichbar war und auch von Nürnberg der nächste Flieger erst wieder Samstag fliegt, deswegen habe ich auch einen Flug einer anderen Fluggesellschaft gebucht. Ich habe versucht Kontakt zu Ryanair bzw Flughafen Nürnberg aufzunehmen, ich konnte aber um 4:30 niemanden erreichen.
Rückflug wurde extra gebucht, nicht bei ryanair.
Die Dame im Hotel meinte nur sie sind dafür eigentlich nicht zuständig und der Busfahrer hätte eine Liste erhalten mit allen Gästen die mitfahren sollen, nur wurde diese anscheinend nicht kontrolliert.
Grund der annulierung des Fluges war ein technischer Defekt.
Letztendlich bin ich anstatt Dienstag 19 Uhr ,Donnerstag morgen um 1:30 in Malaga gelandet. Nach diesem ganzen Chaos will ich ehrlich gesagt nicht auf den Kosten des anderen Fluges sitzen bleiben.
Grüße
Die Airline muss nur bei außergewöhnlichen Ereignissen keine Ausgleichszahlung leisten.
Schnee im Winter in Helsinki; Gewitter in Singapur; ATC in China sind zwar Ereignisse, die die Airline nicht zu verantworten hat -> nur wenn die Ereignisse regelmäßig auftauchen, dann sind Diese nicht mehr außergewöhnlich.
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