Hallo Forumsbeteilige,
folgende Frage:
Habe für den Februar 2012 eine einwöchige Reise
nach Dubai gebucht mit einer Kreuzfahrt von und bis Dubai.
Nun hat air Berlin meine Flüge annulliert und ich soll statt dessen nach Abu Dhabi fliegen und dann mit angegebenen zwei Stunden Transfer nach Dubai gebracht werden und dann wieder zurück.
Bei der Rückreise ist es so, dass ich um 3.00 Nachts das Schiff verlassen muss, was für mich bedeutet, dass ich durchmachen muss.
Habe ich da einen Schadenersatzanspruch und wenn ja gegen wen ?
Danke für Eure Meinung dazu.
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Flug annuliert, Ersatzflug schlechter
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
haben Sie die Reise ueber einen Reiseveranstalter als Pauschalreise gebucht, oder haben Sie die Fluege separat bei air berlin und die Kreuzfahrt direkt bei der Reederei gebucht?
Wer zahlt den Transfer von Abu Dhabi nach Dubai und zurueck?
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Hallo,
ich habe bei einem Reiseveranstalter gebucht und einen Rechnungsbetrag überwiesen. Ich gehe davon aus, dass der Veranstalter den Transfer zahlt.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ihr Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter. Es gilt das Reisevertragsgesetz (§ 651 a ff BGB
).
Nach § 651 a
, 1
und § 651 c
, 1 BGB
hat der Reiseveranstalter die Leistungen so zu erbringen, dass sie frei von Maengeln sind. Dies ist hier jedoch nicht der Fall, da der Zielflughafen Dubai nicht eingehalten werden kann, da die ausfuehrende Fluggesellschaft keine Fluege nach Dubai mehr anbietet.
Der Reiseveranstalter bietet Ihnen ersatzweise einen Flug nach Abu Dhabi mit einem Bustransfer nach Dubai an, damit duerfte er Abhilfe geschaffen haben.
Am Tag der Rueckreise ist eine vollstaendige Nachtruhe nicht gegeben, da der Transfer nach Abu Dhabi auf Grund der Rueckflugzeiten zeitlich unguenstig erfolgt. Hier duerfte Ihnen ein Anspruch des anteiligen Tagesreisepreises zustehen, zumindest Teile davon.
Haben Sie schon mit Ihrem Reiseveranstalter verhandelt ob Sie mit einer anderen Fluggesellschaft von D aus nach Dubai fliegen koennen, wo evtl. die Flugzeiten guenstiger sind. Das waere ja eine Alternative.
Auf der anderen Seite koennen Sie sicherlich kostenlos von der Reise zuruecktreten, ob Ihnen aber ein Schadenersatz wg. entgangener Urlaubsfreuden zusteht, duerfte im Ermessen eines Richters liegen, ob dieser den Transfer von Abu Dhabi nach Dubai und zurueck als erheblichen Mangel einstuft.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Danke für die Infos.
Ja ich habe selbst im Internet nach Alternativen gesucht und dem Veranstalter einen Flug mit der Turkish airways vorgeschlagen, nachdem man mir zuvor eine Variante mit einer Zuganreise nach Frankfurt angeboten hatte, was ich als absulut inakzeptabel empfunden hatte.
Dieser Flug mit der Turkish airways wurde vorerst auch für mich reserviert.
Dann hieß es aber, der ist zu teuer und ich muss die von denen vorgeschlagene Alternative mit Abu Dhabi akzeptieren.
Wenn die Ausschiffung um 3.00 Uhr nachts erfolgt, muss sicher das Gepäck ab 2.00 Uhr nachts bereit stehen. Dieses Verlangen die letzte Nacht des Urlaubs durchzumachen, finde ich persönlich unzumutbar.
Ich freue mich seit über zwei Monaten auf diesen bereits bezahlten und nur einwöchigen Urlaub und will auch nicht zurücktreten, nur akzeptable Bedingungen haben.
Wie sollte ich am besten an den Verantalter heratreten ?
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Alternativen hat man Ihnen doch angeboten, entweder die Variante mit dem Bustransfer nach Abu Dhabi oder den Flug ab FRA inkl. Bahnanreise.
Koennte es sein, dass Sie nun aufgrund der widrigen Umstaende mit einer 'dicken' finanziellen Spritze des RV spekulieren. Das wird es wohl nicht geben....
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Hallo Tourisiker,
ich hatte eine Pauschalreise mit einem Direktflug von Berlin nach Dubai für einen nur einwöchigen Urlaub gebucht.
Dazu habe ich keine Lust durch eine Flugannulierung seitens air Berlin eine Zugfahrt von Berlin nach Frnkfurt zu machen noch eine Busfahrt von Abu Dhabi nach Dubai, welche bedeutet, dass mir eine Nacht auf dem Kreuzfahrtschiff fehlt, da die Ausschiffung um 3.00 Uhr morgens sein soll.
Es ist meiner Meinung nach nicht ok, dass so mit Kunden umgegangen wird, da ich dem Veranstalter auch zwei Alternativen genannt habe, welche vernünftige Reisedaten beinhaltet hatten.
Würden Sie sich persönlich das gefallen lassen ?
Viele Grüße
Inge
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Zitat: "Würden Sie sich persönlich das gefallen lassen?"
Antwort: "Ja!"
Erklärung: Der Reiseveranstalter hat keinerlei Zutun an der Annulierung der Berliner Nonstopflüge der Fluggesellschaft A. Welche Erwartungen sollte ich nun an ihn haben? Einen Vollcharter nur für meine Buchung? Wenn mir die erwogenenen Alternativen nicht zusagen und ich auch nicht bereit bin einen Mehrpreis für eine andere Reiseleistung (Flug der T) anzunehmen, dann kann ich diese Reise eider nicht antreten. Dies wäre allein meine Entscheidung.
quote:
.....Würden Sie sich persönlich das gefallen lassen ?.....
Natuerlich nicht so gerne, aber welche Moeglichkeiten hat man, wenn es ab dem gewuenschten Abflughafen keine Alternative gibt.
Koestlich ist allerdings das Sie verschweigen, dass Sie, sofern es beim Abflug ab DXB geblieben waere, auch spaetestens um 5:00 Uhr das Schiff haetten verlassen muessen, denn der Abflug haette um 08:10 Uhr (lt. AB-Flugplan) stattgefunden.
Und jetzt suchen Sie sich mal einen Richter, der Ihnen eine 'gewaltige' Entschaedigung zuspricht.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
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