Flug Verspätung & Ausfall - Wie geht man dies am Besten an?

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Helene84
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Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Flug Verspätung & Ausfall - Wie geht man dies am Besten an?

Hallo zusammen,

Folgende Situation, ich war die Tage mit der Lebensgefährtin sowie deren 2 Kinder in London. Leider ging bei den Flügen so ziemlich alles schief was schief gehen kann.

Hinflug von Nürnberg am 06.08.18/Flug FR8116:

Auf dem Hinflug sind wir mit mehr als 3 Stunden Verspätung gestartet. Die Landung war erst um 02.10 Uhr und somit hatten wir schon eine Verzögerung um 2.45 Stunden. Die Abfertigung bis das Gepäck da war dauerte weitere 1.40 Stunden. Wir konnten abgesehen von der langen Abfertigung sowieso nicht wie geplant mit dem Stansted Express in die Stadt fahren, da dieser um 0.30 Uhr das letzte Mal fährt. Für den Stansted Express hatten wir aber vorab schon Tickets im Internet gekauft. Alternativ haben wir dann über Uber ein Taxi bestellt welches uns oben drauf 125€ gekostet hat.

Rückflug von London Stansted am 09.08.18/Flugs FR8117:

Nachdem wir pünktlich den Flughafen Stansted erreichten und die Sicherheitskontrolle passiert hatten, konnten wir den Anzeigetafeln entnehmen, dass sich die Abflugzeit von 19.30 Uhr auf voraussichtlich 19.55 Uhr verzögern würde. Erst gegen 20.30 Uhr erschien die Gate Nummer. Nachdem wir gegen 21.30 Uhr endlich im Flugzeug saßen, kam die Durchsage, dass der Flug im Moment keine Starterlaubnis bekomme und sich deswegen eine Verzögerung von ca. 1.15 Stunden ergebe. Die Wartebedingungen waren schlecht. Die Luft im Flugzeug war heiß und stickig. Das Flugpersonal hat auf Nachfrage von Passagieren angegeben, Getränke erst während des Flugs zu verkaufen. Nachdem die Situation im Flugzeug kaum mehr auszuhalten war, hat das Flugpersonal nach ca. 2 Stunden Wartezeit doch angefangen, Wasser auszuteilen. Für uns Passagiere war es nicht nachvollziehbar, warum sich der Flug so verzögerte. Nach knapp 3 Stunden bei widrigen Bedingungen im Flugzeug wurde uns schließlich mitgeteilt, dass der Flug storniert wird und wir das Flugzeug verlassen sollen. Was letztendlich zur Stornierung des Flugs führte, wissen wir nach wie vor nicht. Bei den Durchsagen wurden fehlende Starterlaubnis, Routenumschreibung, Unwetter in Deutschland, fehlendes Personal genannt. In welchem Zusammenhang dies alles steht und warum der Flug letztendlich nicht durchgeführt werden konnte, können wir nicht nachvollziehen. Den Informationsfluss von Ryanair und den Umgang mit den Passagieren empfinden wir als ungenügend.

Nachdem der Flug abgesagt wurde, verließen wir das Flugzeug und machten uns auf den Weg zurück zum Terminal. Erst auf Nachfrage erhielten wir Auskunft, auf welchem Band wir unser Gepäck zurück bekommen können. Nur durch weitere Nachfragen bekamen wir die Info, wohin wir uns wenden können, um weitere Informationen bezüglich des Flugausfalls und wie es nun weitergeht zu erhalten. Nachdem wir den Ryanair Customer Schalter endlich gefunden hatten, war es bereits nach Mitternacht. Die Wartezeit, bis wir endlich an der Reihe waren, betrug ca. 5.30 Stunden, was dazu geführt hat, dass wir die ganze Nacht über am Flughafen verbringen mussten. Uns wurden in der gesamten Zeit weder Getränke, noch Essen oder Kissen, Decken oder dergleichen angeboten, um die Situation ein bisschen erträglicher zu machen. Die Kinder haben versucht, auf dem Boden des Flughafens Schlaf zu finden, jedoch erfolglos. Zudem war es im Flughafen sehr kalt. Da wir nicht geplant hatten, eine Nacht am Flughafen zu verbringen, hatten wir auch nicht genügend warme Kleidung dabei, Nahrungsmittel hatten wir bei der Sicherheitskontrolle weggeworfen.

Am Customer Schalter wurde uns dann mitgeteilt, dass wir frühestens am Sonntag mit Ryanair nach Nürnberg zurückgeflogen werden können. Frühere Flüge auch zu anderen deutschen Flughäfen oder von Partner Fluggesellschaften wurden uns keine angeboten bzw. waren nicht verfügbar. Uns wurde mitgeteilt, dass wir die die Kosten für den ausgefallenen Flug zurückerstattet bekommen, aber nicht davon ausgehen können, dass Ryanair die vollen Kosten für Flüge mit anderen Fluggesellschaften erstattet. Sollten wir mit dem Zug nach Deutschland reisen, würde Ryanair die vollen Kosten übernehmen. Immerhin wurde uns ein Hotel sowie der Transfer dorthin von Ryanair vermittelt. Das Hotel erreichten wir erst gegen 6.30 Uhr morgens, so dass wir ca. 12 Stunden insgesamt am Flughafen verbracht haben, ohne von Ryanair eine akzeptable Lösung zu erhalten, was unsere Rückreise nach Deutschland betrifft.

Auch im Hotel angekommen, war an Schlaf noch nicht zu denken, da wir dringend die Rückreise nach Deutschland organisieren mussten. Wir konnten einen Flug von Eurowings am 10.08.18 um 17.35 Uhr von London Heathrow über Düsseldorf nach München buchen. Die Kosten für den Flug liegen jedoch deutlich höher als für den Flug von Ryanair. Da wir durch den Flugausfall durch Ryanair einen weiteren Tag in London verbringen mussten, fielen weitere Kosten für Verpflegung an.
Mit 24 Stunden Verspätung erreichten wir endlich Deutschland, jedoch nicht an unserem Abflughafen in Nürnberg, sondern in München, so dass wir einen weiteren Transfer nach Hause organisieren mussten, da unser Auto in Nürnberg stand. Der Transfer nach Hause als auch der Transfer nach Nürnberg, um das Auto abzuholen, war nur mit finanziellem Aufwand zu erreichen.

Durch den Flugausfall haben sich außerdem weitere Probleme für uns ergeben. So war es mir nicht möglich, wie vorgesehen am 10.08.18 zur Arbeit zu erscheinen, weswegen ich gezwungen war, einen Urlaubstag zu nehmen. Die Tochter meiner Lebensgefährtin sollte in der Nacht vom 10. auf 11.08.18 mit ihrem Vater in den Urlaub fahren, was wir auch absagen mussten, da wir nicht rechtzeitig zurück in Deutschland waren. Die Strapazen und Belastungen, die durch den Flugausfall verursacht wurden, sind groß.

_

Ich will jetzt nix falsch machen und würde gerne wissen wie ich am Besten handle um wenigstens finanziell diese Tragödie den Kindern und mir zu entschädigen.

Wie würdet ihr dies angehen? Wie lauten die Rechte? Was muss von der Airline übernommen werden?


Grüße und Danke

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23 Antworten
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#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Uns wurde mitgeteilt, dass wir die die Kosten für den ausgefallenen Flug zurückerstattet bekommen


Haben Sie dieses Angebot denn angenommen - Rückerstattung des Flugpreises?

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#2
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Um es kurz zu machen, der Hinflug interessiert nicht wenn die Verspätung nicht Mindestens drei Stunden betragen hat gibt es keinen Anspruch.
Das einzige was man prüfen könnte wann der exakte Zeitpunkt der Landung und wie lange der Rollweg zur Parkposition war, denn für die Berechnung der Verspätung ist nicht der Zeitpunkt der Landung von Bedeutung sondern der Zeitpunkt ab dem der Ausstieg gestattet wird.

Grundsätzlich gilt wer sich wirklich 5,5Stunden an den Schalter stellt ist eben selbst schuld.

Im weiteren muss man zwischen den Ansprüchen unterscheiden:

1. Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen
2. Ausgleichszahlung

Der Anspruch auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen besteht unabhängig der Ursache der Annullierung sollte allerdings tatsächlich das Angebot der Rückerstattung des Flugpreises angenommen worden sein, sind diese Ansprüche verwirkt worden in diesem Fall müsste FR nur den ursprünglich bezahlten Flugpreis erstatten.

Wurde das Angebot nicht angenommen einfach die entstanden Kosten für Verpflegung, Unterkunft und die Ersatzbuchung in einer Forderungsaufstellung erfassen und mit Fristsetzung zur Zahlung schriftlich auffordern.


Der Anspruch auf Ausgleichszahlung ist schon deutlich schwieriger zu beurteilen so wären Wetterbedingungen sehr wohl ein Fall von außergewöhnlichen Umständen fehlendes Personal hingegen nicht.

Auch hier sollte zunächst die Forderung schriftlich unter Fristsetzung eingereicht werden.
Anhand der Rückanwort von FR kann dann die weitere Vorgehensweise abhängig gemacht werden eine gute Lösung könnte die Abgabe der Sache an die Schlichtungsstelle sein.
Oder falls eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist einen für Reiserecht spezialisierten Anwalt aufsuchen.

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#3
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Uns wurde mitgeteilt, dass wir die die Kosten für den ausgefallenen Flug zurückerstattet bekommen


Haben Sie dieses Angebot denn angenommen - Rückerstattung des Flugpreises?

Uns wurden verbal in schlechtem Englisch Ersatzflüge am Sonntag (3 Tage später) angeboten, welche wir nur aus Verzweifelung angenommen hatten um diese als Notlösung in der Hinterhand zu haben. Diese haben wir aber dann abgesagt, nachdem wir in Deutschland waren.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Uns wurden verbal in schlechtem Englisch Ersatzflüge am Sonntag (3 Tage später) angeboten, welche wir nur aus Verzweifelung angenommen hatten um diese als Notlösung in der Hinterhand zu haben. Diese haben wir aber dann abgesagt, nachdem wir in Deutschland waren.


Wenn Sie diesen Ryanair Ersatzflug angenommen haben, haben Sie jegliches Recht auf die Erstattung der Eurowings Tickets verwirkt.
Das gleiche gilt für die Erstattung des Ryanair-Tickets -> denn Sie haben den Ersatzflug von sich aus abgesagt.
Der richtige Weg wäre gewesen, diese 5,5h lange Schlange photographisch zu dokumenten, versuchen die Ryanair anzurufen (was wohl auch schiefgegangen wäre) -> und dann Eurowings ab Heathrow zu buchen.

Sie werden allenfalls die Hotelkosten in London einfordern können - sonst nichts.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Ihre Ansprueche leiten sich nach der EU-Fluggast-VO 261/2004 ab. Hier zaehlt z.B. das ausschliesslich die Ankunftsverspaetung massgebend ist. Wann wurde in London den Passagieren der Ausstieg ermoeglicht, also die Tueren zum Ausstieg geoeffnet. Wich diese Zeit weniger als 3 Stunden von der geplanten Ankunftszeit ab, dann haben Sie keine Ansprueche auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft fuer den Hinflug.

Ansonsten gilt: Sind die Unannehmlichkeiten der Fluggesellschaft zuzurechnen? Dann haetten Sie fuer den Rueckflug je Passagier einen Anspruch auf Ausgleichszahlung von 250,-- Euro je Ticket.

An Ihrer Stelle wuerde ich die Fluggesellschaft auffordern je Ticket / Passagier 250,-- Euro Ausgleichszahlung zu leisten, was diese mit Sicherheit verweigern wird. Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass man als Korrespondenzsprache englisch waehlt. Hier sind wir in Deutschland und so wie es aussieht duerfte die Angelegenheit vor Gericht enden. Und vor deutschen Gerichten gilt als Verkehrssprache nun einmal deutsch.

In der Absage wird die Fluggesellschaft zu begruenden haben warum Sie Ansprueche verweigert. Ich wuerde dann die soep-online.de einschalten. Dort wird die Angelegenheit geprueft und bewertet.

Im Falle eines Falles muessen Sie nicht am Sitz der Fluggesellschaft in Irland klagen, sondern Sie koennen am zustaendigen Amtsgericht des Flughafens Nuernberg als Erfuellungsort klagen. Richten Sie sich aber auf jeden Fall auf eine langwierige 'Klamotte' ein.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

SÖP ist reine Zeitverschwendung.
Ryanair muss den Schlichterspruch vom SÖP nicht akzeptieren.

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
......SÖP ist reine Zeitverschwendung. Ryanair muss den Schlichterspruch vom SÖP nicht akzeptieren......

Niemand muss einen Schlichterspruch akzeptieren. Ist der Spruch allerdings fuer den Verbraucher positiv, dann kann man viel beruhigter den Schritt zum Gericht wagen, denn ich habe noch nicht erlebt, dass ein Richter einen anerkannten Schlichterspruch einfach mal so vom Tisch fegt!! Und die SOEP ist anerkannt!!!!!!


Viele Gruesse
bernardoselva

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

TE schreibt aber, dem Ryanair Ersatzflug abgesagt zu haben.
Damit hat Ryanair noch bessere Karten zu beweisen, dass der Fluggast die Umbuchung akzeptiert hatte.

TE hat sich hier dumm verhalten bzw. ist Ryanair auf dem Leim gegangen.

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#11
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

Danke für die ausführliche antworten, ich habe jetzt mal folgenden Text aufgesetzt, sind hier irgendwelche groben rechtliche Fehler (keine Rechtschreibung) zu erkennen? Diesen würde ich an diese Adresse senden:
Ryanair Customer Service Team
PO Box 11451
Swords
Co. Dublin
Ireland

Text:

Entschädigung auf Grundlage der EU Verordnung 261/2004

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte eine bestätigte Buchung für folgenden Flug von Ihnen:

Flugnummer: FR8117
Datum: 09.08.2018
Abflughafen: London Stansted (STN)
Zielflughafen: Nürnberg (NUE)
Fluggäste: XXX

Der Flug wurde 4,5 Stunden nach geplanter Abflugzeit annulliert. Zu diesem Zeitpunkt befanden wir uns bereits fast 3 Stunden unter katastrophalen Bedingungen an Bord des Flugzeugs. Als wir den Flieger verlassen haben, wurden wir durch eine Hintertüre zu den Gepäckbändern gelassen. Informationen an welchem Gepäckband unsere Koffer zu empfangen sind wurde uns aber nicht mitgeteilt. Durch Zufall konnten wir das Gepäck, dann an einem der Bänder in Empfang nehme. Bis dahin vergingen aber weitere 1,5 Stunden. Anschließend mussten wir um den weiteren Ablauf zu besprechen am Ryanair Customer Service anstehen, dies dauert aufgrund der vielen Geschädigten und des geringen Personals von Ryanair mehr als 6 Stunden. Somit mussten wir nachts insgesamt 12 Stunden am Flughafen Stansted verbringen, bevor wir zum Hotel konnten. Getränke, Essen oder andere Betreuungsleistungen wurden uns während der gesamten Zeit am Flughafen nicht angeboten. Eins der Kinder und meine Lebensgefährtin sind aufgrund der kalten Bedingungen erkrankt.

Nach Aussage des Ryanair Customer Service am Flughafen wäre ein Rückflug mit Ryanair nach Deutschland erst am 12.08.18 möglich gewesen. Flüge von Partnergesellschaften oder andere Transportwege wurden uns überhaupt nicht angeboten. Da ein Rückflug 3 Tage später als geplant für uns jedoch nicht akzeptabel war, haben wir uns selbst um die Rückreise gekümmert. Mit dem Flug EW 9465 von London Heathrow nach Düsseldorf sowie dem Flug EW 1919 von Düsseldorf nach München haben wir Deutschland mit 24 Stunden Verspätung erreicht. Abgesehen davon konnte ich am 10.08.2018 nicht zur Arbeit erscheinen, die Kinder am 11.08.2018 nicht mit ihrem Vater in Urlaub verreisen und für alle war die Erholung der Tage in London auch nicht mehr gegeben.

Die Kosten für den Rückflug, den Transfer vom Hotel zum Flughafen als auch für die Verpflegung am 10.08.18 stellen eine außerplanmäßige finanzielle Belastung für uns dar. Da wir auch nicht am Abflughafen angekommen sind, mussten wir sowohl einen Transfer von München nach Hause als auch nach Nürnberg organisieren, um dort unser geparktes Auto abzuholen, was weitere Kosten verursacht hat.

Aus den Informationen, die mir vorliegen bzw. die ich am Flughafen erhalten habe, kann ich nicht erkennen, dass es sich bei dem Flugausfall um außergewöhnliche Umstände gehandelt hat. Daher steht uns eine Entschädigung in Höhe von 250 € pro Person zu.

Des Weiteren fordere ich eine Rückerstattung der Kosten, die sich durch den Flugausfall für uns ergeben haben. Diese Kosten belaufen sich wie folgt:
Entschädigung Flugausfall (4 Personen)
Kosten für Rückfluge (4 Personen) 1000 €
502,43 €
Transfer Hotel – Flughafen Heathrow 80 GBP (= 89,23 €)
Verpflegung 10.08.2018 56,15 GBP (= 62,66 €)
Privattransfer Ingolstadt - München - Ingolstadt 166 km á 0,30 €/km Parkgebühren am Flughafen München 39,80 €
10 €
Privattransfer Ingolstadt – Nürnberg – Ingolstadt 200 km á 0,30 €/km
60 €
__________
1746,12 €

Bitte überweisen Sie bis zum 07.09.18 den Betrag auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: XXX
IBAN:
BIC:
Sollten Sie sich weigern, uns für den Flugausfall angemessen zu entschädigen, behalten wir uns vor, rechtlich gegen Sie vorzugehen.



Mit freundlichen Grüßen



XXX
Anlagen:

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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Entschädigung Flugausfall (4 Personen)
Kosten für Rückfluge (4 Personen) 1000 €
502,43 €
Transfer Hotel – Flughafen Heathrow 80 GBP (= 89,23 € ;)
Verpflegung 10.08.2018 56,15 GBP (= 62,66 € ;)
Privattransfer Ingolstadt - München - Ingolstadt 166 km á 0,30 €/km Parkgebühren am Flughafen München 39,80 €
10 €
Privattransfer Ingolstadt – Nürnberg – Ingolstadt 200 km á 0,30 €/km
60 €
__________
1746,12 €


Das wird Ihnen Ryanair niemals zahlen.

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#14
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):


Darum wäre es besser das ganze nochmal zu zu schreiben und sauber getrennt zu fordern.


OK, getrennt in einem Brief oder in mehreren Briefen?

Grüße & Danke

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#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Die Verpflegungskosten und die geforderte Ausgleichszahlung gehen ok.

Die Taxikosten in London und die Parkgebuehren in Deutschland sind in der Ausgleichszahlung enthalten. Als Transferkosten koennen Sie Flughafen Muenchen zum Flughafen Nuernberg versuchen geltend zu machen, aber wieso Ingolstadt???

Lamentiererei sollte man rauslassen. Das lockt keinen Hund hinter dem Ofen hervor. Da die Fluggesellschaft insgesamt ablehnen wird, sollten Sie dann wie unter #7 weiter verfahren.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#16
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Die Verpflegungskosten und die geforderte Ausgleichszahlung gehen ok.

Die Taxikosten in London und die Parkgebuehren in Deutschland sind in der Ausgleichszahlung enthalten. Als Transferkosten koennen Sie Flughafen Muenchen zum Flughafen Nuernberg versuchen geltend zu machen, aber wieso Ingolstadt???

Lamentiererei sollte man rauslassen. Das lockt keinen Hund hinter dem Ofen hervor.


Ingolstadt da mussten wir hin und in der Nacht dann noch nach Nürnberg gefahren sind wir nicht.

Lamentiererei, schadet aber auch nicht, oder? Soll ja nur die Umstände die herrschten Ausdrücken.

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#17
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Die Verpflegungskosten und die geforderte Ausgleichszahlung gehen ok.

Die Taxikosten in London und die Parkgebuehren in Deutschland sind in der Ausgleichszahlung enthalten. Als Transferkosten koennen Sie Flughafen Muenchen zum Flughafen Nuernberg versuchen geltend zu machen, aber wieso Ingolstadt???

Lamentiererei sollte man rauslassen. Das lockt keinen Hund hinter dem Ofen hervor.


Ingolstadt da mussten wir hin und in der Nacht dann noch nach Nürnberg gefahren sind wir nicht.

Lamentiererei, schadet aber auch nicht, oder? Soll ja nur die Umstände die herrschten Ausdrücken.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Helene84):
......Ingolstadt da mussten wir hin......

Das interessiert nicht die Bohne.

Sie haben ab/bis Nuernberg gebucht und nach Nuernberg hat die Fluggesellschaft Sie zu bringen oder die Kosten bis Nuernberg zu tragen die entstehen, wenn ein anderer Flughafen angeflogen wird.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#19
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von Helene84):
......Ingolstadt da mussten wir hin......

Das interessiert nicht die Bohne.

Sie haben ab/bis Nuernberg gebucht und nach Nuernberg hat die Fluggesellschaft Sie zu bringen oder die Kosten bis Nuernberg zu tragen die entstehen, wenn ein anderer Flughafen angeflogen wird.

Viele Gruesse
bernardoselva


Ingolstadt liegt auf dem Weg von München nach Nürnberg.

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
Helene84
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich bin gerade an der Beantragung dran. Wenn ich jetzt die Ausgleichszahlung nach EU261 fordere, kann ich dann meinen Verdienstausfall als Arbeitnehmer noch zusätzlich anfordern? Wenn ja, wie rechnet man das bei einem Arbeitnehmer mit einem Zeitkonto und Monatsgehalt?

Grüße & Danke euch allen für eure Antworten schon mal

0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Verdienstausfall -> wovon träumen Sie?

Ryanair wird Ihnen in 1-2 Monaten antworten, dass man Ihnen den Preis für den Rückflug (Ryanair-Ticket) vollständig erstatten wird. Weitere Zahlungen werden abgelehnt.
Grund: Hotel wurde ja von Ryanair übernommen; Ersatzflug auf Ryanair-Material nach Nürnberg wurde angeboten, daher keine Erstattung der Eurowings-Flüge + Transferkosten nach Heathrow + Nürnberg.

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Und jetzt?

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