Flug Verschoben Schadensersatz

4. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rapsac
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug Verschoben Schadensersatz

Hallo,
Ich habe über eine Deutsche Reiseargentur einen Flug nach Neuseeland (Auckland) gebucht, die drei Flüge werden "opertated by BritishAir Ways" davon werden die ersten beiden auch von dieser Airline ausgeführt der letzte wird von Malaysia Airlines durgeführt und startet in Kuala Lumper und geht bist zur finalen Destination Auckland. Der letzte Flug wurde jetzt umgebucht auf einen 9 1/2h später stattfindenden Flug. So wie ich das Europäische Flugrecht verstanden habe, dürfte dieses ja keine Anwendung finden. Weiß jemand ob ich trotzdem Schadensersatzanspruch habe, vielleicht sogar doch das europäische Recht greift.
Ich bedanke mich schonmal für jeden der seine Fachkenntnis mit mir teilt
Harald

-- Editiert von Rapsac am 04.04.2018 11:15

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

uebermitteln Sie bitte die Streckenfuehrung, die Reisedaten und die jeweiligen Flugnummern.

Wie soll man etwas einschaetzen, ohne das man die notwendigsten Angaben kennt?


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
go499917-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist wichtig, zum Flughafen zu gelangen, da Sie nach Nicht-EU-Reiseziel fliegen. Die EU-Verordnung erlaubt Passagieren nur dann eine Entschädigung für Fl***erspätungen und -stornierungen, wenn sich Ihr Flug um mehr als 3 Stunden verspätet oder ohne Vorankündigung storniert wurde, und nur wenn die Abflug von einem EU-Flughafen (mit einer europäischen oder außereuropäischen Fluggesellschaft) erfolgte egal) ODER wenn Sie mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft zu einem EU-Flughafen reisen.

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#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Grundsätzlich kommt nach der neuesten Rechtsprechung des BGH auch die Anwendung der Fluggastrechte für einzelne Segmente in Betracht die außerhalb der EU statt finden, sofern die die Verbindung insgesamt eine Anwendbarkeit der EUVO ergeben würde.

Bevor man sich über Schadensersatz Gedanken macht, warum nicht einfach die jeweiligen Vertragspartner aufmerksam machen und um Problemlösung bitten?
Es gibt mehrer Möglichkeiten gegebenenfalls durch eine etwas geänderte Streckenführung die Verzögerung zu verhindern oder zu verkürzen.

Einen Konkrenten Anspruch würde es nur geben wenn der betreffende Flug innerhalb der nächsten 14Tage nach Bekanntgabe der Anullierung statt finden würde, ist dies nicht der Fall bestehen nur Ansprüche auf eine Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt oder vollständige Erstattung der Ticketkosten.
Selbst wenn jedoch der Flug kurzfristig statt findet wird die Durchsetzung des Anspruchs nicht so einfach sein, dass dieser gegen MH besteht.

Das beste wäre daher BA und auch die Reiseangentur zu konkatieren und um eine Korrektur zu bitten.

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