Flug 13 Tage vorher um 9 Stunden verschoben

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
otac
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Flug 13 Tage vorher um 9 Stunden verschoben

Hallo,

ich habe einen Flug von Peking nach Frankfurt (22.1.) 1 Uhr 50 gebucht. Dieser wurde jetzt um 9 Stunden auf 22.1 11 Uhr verschoben. (Dies wurde mir 13 Tage vorher mitgeteilt)
Welche Rechte habe ich? Ich habe nachgefragt (Aeroflot Airlines), ob ich ein Hotel bekomme, denn ich habe schon einen Flug von Hong Kong nach Peking gebucht (Ankunft 18 Uhr).
Die Antwort lautete das müsse vor Ort dann entschieden werden. (Mal abgesehen davon, dass ich kein Visum für China hätte, um dort eines zu nehmen da ich von Hong Kong komme).

Bekomme ich eine Entschädigung?

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9 Antworten
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#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Einfachste Lösung: Fragen Sie Aeroflot, ob man Sie nicht auf Hongkong-Moskau-Frankfurt umbucht.

Meine Frage: Wie haben Sie sich eigentlich ursprünglich den visumsfreien Transit in Peking vorgestellt? Das ist nämlich gar nicht so einfach, insb. nicht, wenn man mit zwei unterschiedlichen Fluggesellschaften fliegt.

1) Aeroflot Russian Airlines fliegt i.d.R. zweimal täglich von Peking nach Moskau. Der Nachtflug wird aber öfters gestrichen (dieser Flug ist häufig günstiger). Man hat Dich wohl auf den bereits existierenden Tagesflug umgebucht.

2) Die EU-Fluggastverordnung greift hier leider nicht.
Das das Endziel in Deutschland liegt, könnte man gegen Aeroflot über das deutsche Recht vorgehen.

3) Mit welcher Fluggesellschaft fliegst Du denn von Hongkong nach Peking (Dragon, Cathay, HK Airlines ...)? Aeroflot fliegt von Terminal 2. Die meisten internationalen Flüge kommen aber am Terminal 3 an. Die beiden Terminals liegen weit auseinander, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Transitzone beide Terminals erfasst.
Terminal 3 hat eine visumsfreie Transitzone, wobei die Nutzung eigentlich nur geht, wenn man auf einem durchgehenden Ticket unterwegs ist (z.B. Düsseldorf-Peking-Seoul mit Air China). Vor der Passkontrolle gibt es einen dedizierten Transitschalter (im Terminal 3), der aber nur von einer Reihe von Fluggesellschaften besetzt ist. Dort muss man durch, sonst bleibt man stecken.
Ich würde Aeroflot anrufen und fragen, wie das mit der Transitzone in Peking aussieht bzw. ich gehe mal davon aus, dass Sie sich schon bei der ursprünglichen Flugbuchung um die Klärung der Frage gekümmert haben.

Alternativ würde ich ein chinesisches Transitvisum hier in Deutschland beantragen (wenn Sie bereits in Hongkong sind, dann ist mein Latein jetzt aber auch am Ende). Am Antrag sollten unbedingt die E-Ticketausdrucke + Hotelbuchung + Zahlungsnachweise (z.B. Kreditkartenabrechnung) angehangen werden. Die Kosten für das Visum und deren Besorgung (z.B. über eine Agentur) + Hotel würde ich Aeroflot in Rechnung stellen.
Sollte die Erstellung des Visum nicht mehr möglich sein und sich Aeroflot querstellen, würde ich einen Ersatzflug ab Hongkong buchen. Hier könnte man wiederum Aeroflot Hongkong-Moskau-Deutschland reservieren, denn Aeroflot hat sehr günstige One-Way Tarife. Lufthansa, Cathay bieten so etwas eher nicht an. Ein Recht für die Erstattung der Ersatzflugkosten sehe ich leider nicht.

Eine Stückelung von Tickets in einem visumspflichtigen Land ist sehr gefährlich.

-- Editiert Steffen Meier am 10.01.2012 15:34

-- Editiert Steffen Meier am 10.01.2012 15:35

-- Editiert Steffen Meier am 10.01.2012 15:39

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Da der Flug in Peking mit einer Nicht EU-Airline angetreten wird und nach Moskau geht sind hier meiner Ansicht nach überhaupt keine Rechte nach der EU Fluggastverordnung oder gar deutsche Rechte anwendbar. Dass ein Anschlussflug von Moskau nach Frankfurt besteht, scheint mir ohne Bedeutung zu sein.

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" Benvenuti a bordo!"

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#3
 Von 
otac
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort, Sie sind echt ein Experte!
Also, ein Bekannter hat zu mir gemeint man bekommt 24 Stunden Transitvisum vor Ort. Also in HK bekommt man am Flughafen ohne Probleme ein Visum für China. Werde das dann nachholen, dass ich dann wenigstens im Hotel schlafen kann...

Das keine Flugrechte greifen ist Schade....

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Da der Flug in Peking mit einer Nicht EU-Airline angetreten wird und nach Moskau geht sind hier meiner Ansicht nach überhaupt keine Rechte nach der EU Fluggastverordnung

Logisch!

quote:
oder gar deutsche Rechte anwendbar.

Obwohl der betroffene Fluggast nicht geschrieben hat, ob es ein Hin- und Rückflug ist, gehe ich mal davon aus, dass hier Beförderungsvertrag Frankfurt-Peking-Frankfurt vorliegt. Somit könnte der Fluggast eigentlich vor einem deutschen Gericht gegen Aeroflot vorgehen.


quote:
Dass ein Anschlussflug von Moskau nach Frankfurt besteht, scheint mir ohne Bedeutung zu sein.

Es ist ein durchgehendes Ticket für einen Beförderungsvertrag (Frankfurt-)Peking-Frankfurt.


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" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Sollte z.B. in Hongkong am Flughafen hier möglich sein http://www.hongkongairport.com/eng/passenger/transfer-transit/all/visa-tourism-info/china-travel-service.html


Es wäre mir neu, dass man ad-hoc am Flughafen Hongkong ein Visum erhält, welches auch für Peking gültig ist.
Nach Durchsicht der Seite des Betreibers wird man wohl um den klassischen Visa-Antrag nicht drumherumkommen (d.h. schriftlicher Antrag, Passphoto, Pass abgeben und ein paar Tage warten). http://www.ctshk.com/english/useful/chinesevisa.htm
Das Büro am Flughafen Hongkong ist nicht mehr als eine normale Visa-Agentur - ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

quote:
Also, ein Bekannter hat zu mir gemeint man bekommt 24 Stunden Transitvisum vor Ort.

Das mag schon sein, allerdings würde ich mich über die genauen Bedingungen vor Abflug nach Peking informieren.
Mit einem einfachen E-Ticket Ausdruck von Aeroflot kommt man durch die Passkontrolle von Peking nicht durch - der Reisende benötigt eine entsprechende Bescheinigung der Airline, die der Transitschalter der Airlines unmittelbar vor der Passkontrolle ausstellt. Ich bezweifele aber, dass dort Aeroflot-Kunden geholfen wird. Da sitzen wohl eher chinesische Airlines, die Umsteigeverbindung Nicht China-Peking-Nicht China verkaufen.

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1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Obwohl der betroffene Fluggast nicht geschrieben hat, ob es ein Hin- und Rückflug ist, gehe ich mal davon aus, dass hier Beförderungsvertrag Frankfurt-Peking-Frankfurt vorliegt. Somit könnte der Fluggast eigentlich vor einem deutschen Gericht gegen Aeroflot vorgehen.


Da steht nichts von einem Hin- und Rückflug.

quote:
Es ist ein durchgehendes Ticket für einen Beförderungsvertrag (Frankfurt-)Peking-Frankfurt.


Da steht von Peking über Moskau nach Frankfurt. Da die Aeroflot keine EU-Fluggesellschaft ist, bestünden nicht mal Ansprüche nach der EU Verordnung wenn der Teilflug Moskau-Frankfurt verspätet oder gestrichen würde.



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" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
quote:Es ist ein durchgehendes Ticket für einen Beförderungsvertrag (Frankfurt-)Peking-Frankfurt.

Da steht von Peking über Moskau nach Frankfurt. Da die Aeroflot keine EU-Fluggesellschaft ist, bestünden nicht mal Ansprüche nach der EU Verordnung wenn der Teilflug Moskau-Frankfurt verspätet oder gestrichen würde.


Richtig. Das hatte ich bereits vor 2 Tagen geschrieben:
quote:
2) Die EU-Fluggastverordnung greift hier leider nicht.


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