Ferienwohnung stornieren, wenn kein Vertrag mit Stornobedingungen vorliegt.

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)
Ferienwohnung stornieren, wenn kein Vertrag mit Stornobedingungen vorliegt.

Hallo,
A hat eine Ferienwohnung für 12 Tage bei einer privaten Frau über das Internet gebucht. Schriftlicher E-mail Kontakt. Kein Vertrag bekommen, nur eine Bestätigung per Mail das die Ferienwohnung für uns verbindlich
reserviert ist.
Nun ist A krank geworden und würde nicht so gerne die Reise antreten. Es sind nur noch 14 Tage bis dorthin. Welche Stornierungsgebühren würden fällig?

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

mietet man direkt ueber den Vermieter eine Ferienwohnung dann gilt Mietrecht und kein Reiserecht.

Das Mietrecht sieht keine Kuendigungen des Mietvertrages innerhalb von 90 Tagen bis zum Mietantritt vor. Wenn Sie innerhalb dieser Frist kuendigen wollen, aus welchem Grunde auch immer, muessen Sie den vereinbarten Mietzins zahlen. Der Vermieter hat nur Aufwendungen, die er selbst einspart, in Abzug zu bringen, z.B. eine Weitervermietung des Objektes oder eine Einsparung von Energiekosten, wenn Energiekosten im Mietpreis enthalten waren.

Eine Stornierung kann also zum teuren Spass werden, da Sie z.B. eine Weitervermietung dem Vermieter gegenueber nachweisen muessen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von September1):
Welche Stornierungsgebühren würden fällig?

0-100% des gezahlten Preises, wobei 60-80% üblich sind.

Kommt aber darauf an, wie die genauen Mietbedingungen sind, was genau gemietet wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

@Harry

Es liegen aber keine besonderen Bedingungen vor - also gilt das gesetzliche Mietrecht.
Und da würden anfallen:

Miete: 100%
Reinigungskosten, Bettwäsche, Strom/Wasser: 0%

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

Woher weiß A wie hoch die Kosten von Bettwäsche, Strom, Gas, Wasser ist.
Ist im "Mietpreis" enthalten.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Grundsaetzlich sind im Mietpreis Nebenkosten nicht enthalten. Diese werden je nach Verbrauch berechnet.

Sind diese Nebenkosten im Mietpreis enthalten, dann haben Sie das Recht, dass der Vermieter diese Kosten aufschluesselt.

Viele Vermieter nehmen dann ca. 80 % des Mietpreises als Stornokosten und deklarieren die restlichen 20 % als ersparte Aufwendungen. So eine pauschale Abrechnung erkennen Gerichte in der Regel an.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#6
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

Dann erst mal Danke. Die "Miete" sollte bar vor Ort bezahlt werden. Mal sehen, ob eine Lösung gefunden wird.

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