Ferienwohnung abgesagt

31. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
WaBuSG
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ferienwohnung abgesagt

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der Anmietung einer Ferienwohnung.
Wir haben uns für eine Ferienwohnung für einen bestimmten Zeitraum und zu einem bestimmten Preis entschieden. Das Angebot wurde uns von dem Vermieter (Eigentümer) der Wohnung gemacht.
Ich bestätigte per Mail die Konditionen, worauf hin er die Buchung per Mail bestätigte ("das freut uns, gerne buchen wir für Sie diese Zeit fest.")
Darauf hin habe ich eine Fahrt mit der Fähre zu der betreffenden Insel gebucht und bezahlt.
Zwei tage nach der Bestätigung schrieb mir der Vermieter, dass der Verwalter der Wohnung (Verwalter vor Ort, Eigentümer wohnt woanders) die Wohnung zwischenzeitlich anderweitig vermietet habe und wir sie deshalb nicht haben könnten. Der Verwalter werde sich aber um adäquaten Ersatz kümmern.
Das Angebot des Verwalters kam prompt: Ersatzwohnung €30,- pro Tag teurer (es geht um 14 Tage) und zu einem anderen Zeitraum. Daher verfallen auch unsere Fährkarten und wir müssen neue kaufen.
Mehr könne der Verwalte nicht tun, so schrieb er uns.
Ist das so?

Können wir auf einen gleichpreisigen Ersatz bestehen?
Denn wir haben doch - meiner Meinung nach - einen bindenden Vertrag abgeschlossen. Und wenn sich Eigentümer und Verwalter nicht koordinieren, kann es nicht mein Problem sein ...

Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe!
Herzliche Grüße

Stefan

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
WaBuSG
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Und da kann es uns egal sein, dass sich Eigentümer und Verwalter in die Quere gekommen sind?
Also wir haben Anspruch auf eine mindestens gleichwertige Wohnung zum vereinbarten Preis.
Und wer die Differenz zahlt, das sollen die beiden unter sich ausmachen?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Das Angebot des Verwalters kam prompt: Ersatzwohnung €30,- pro Tag teurer (es geht um 14 Tage) und zu einem anderen Zeitraum.

Aber auf Kosten des Vertragspartners (hier wohl der Eigentümer), nicht auf euere!

quote:
und zu einem anderen Zeitraum.

Wenn ihr euch nach einem gleichwertigen (da hat florian3011 Recht) Ersatz bemüht und dabei den günstigsten auswählt (nach zumutbar langer Suche, das heißt nicht gleich den erstbesten Ersatz, aber auch keine 50 Stunden suchen), dann könnt ihr zur selben Zeit fahren und der Vertragspartner muss die Differenz erstatten.

quote:
Daher verfallen auch unsere Fährkarten und wir müssen neue kaufen.

Wenn ihr zu einem anderen Zeitraum fahren müsst, weil sonst nichts verfügbar ist, dann zahlt der Vertragspartner die Tickets.

quote:
wir haben doch - meiner Meinung nach - einen bindenden Vertrag abgeschlossen. Und wenn sich Eigentümer und Verwalter nicht koordinieren, kann es nicht mein Problem sein ...

Genau.

Zitat:
Und da kann es uns egal sein, dass sich Eigentümer und Verwalter in die Quere gekommen sind?
Also wir haben Anspruch auf eine mindestens gleichwertige Wohnung zum vereinbarten Preis.
Und wer die Differenz zahlt, das sollen die beiden unter sich ausmachen?

Euer Vertragspartner ist der Eigentümer. Warum der nicht wie vereinbart liefern kann, kann euch in der Situation egal sein.



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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

-- Editiert 3,141592653 am 31.01.2013 17:28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

sofern Sie eine schriftliche Bestaetigung ueber die Anmietung der FEWO vorliegen haben, hat der Vermieter nun ein Problem, wenn er den geschlossenen Vertrag nicht einhaelt.

Was mir aber wesentlich erscheint ist die Frage, ob es sich um einen Vertrag nach deutschem Recht handelt, oder ob es sich um einen auslaendischen Vermieter handelt.

Wenn es sich um einen auslaendischen Vertrag handelt, muessten Sie im Ausland gegen den Vermieter klagen, was sehr aufwaendig sein kann. Das ist der Nachteil wenn man direkt bucht und nicht ueber einen deutschen Reiseveranstalter.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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