Ferienparkbetreiber reagiert nicht

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
uua123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienparkbetreiber reagiert nicht

Hallo zusammen,
ich verzweifele an der Sturheit eines großen Ferienparkbetreibers und habe keine Idee mehr, wie ich diesen zu einer den üblichen geschäftlichen Gepflogenheiten entsprechenden Handlungsweise bewegen kann. Vielleicht hat ja jemand einen Rat für mich.
Wir haben in einem niederländischen Ferienpark seit einigen Jahren einen Jahresplatz und darauf ein Mobilheim. Von Anfang an gab es Schwierigkeiten, bei Fragen eine Auskunft zu erhalten. Die Rezeption verwies gerne auf den Ferienparkmanager, der dann aber meist nicht zu erreichen war. Da ich die Kommunikation auch gerne nachvollziehbar habe und außerdem nicht gut höre (weswegen mir das Telefonieren sehr schwer fällt), stellte ich meine Fragen dann auch auf dem ja durchaus dafür angebotenen Weg per E-Mail. Anfangs gab es hin und wieder eine Antwort auch wenn diese oft nur beinhaltete, dass man die Frage an die Zentrale oder sonstwo weitergeleitet habe. Seit gut einem Jahr kommt überhaupt keine Antwort mehr, egal, ob ich mich an die Rezeption des Ferienparks oder an die Zentrale wende. Ich habe meine Fragen stets sehr höflich formuliert und fast bis zuletzt z.B. auch darauf hingewiesen, dass man mir gern auch auf Niederländisch antworten kann. Es geht z.B. um allgemeine Fragen wie die Größe des gemieteten Grundstücks, die Parkplatznutzung usw. . Ende letzten Jahres erhielten wir eine Rechnung, von der wir der Meinung waren, dass diese zu hoch ausgefallen sei und baten um eine Korrektur. Die einzige Reaktion war nach ein paar Tagen eine Standard-Zahlungsaufforderung. Wir zahlten ca. 80% der Rechnung (den unstrittigen Teil) und baten erneut um eine Korrektur. Es kam wieder nur eine Standard-Zahlungsaufforderung. Wir schickten daher vor Weihnachten mit der Post ein Einschreiben an die Zentrale, in dem wir wieder unsere Argumente gegen die Höhe der Rechnung mitteilten und außerdem vermerkten, dass wir wegen unseres Urlaubs bis in die erste Januarwoche unter unserer Postadresse nicht zu erreichen sind. Als wir Anfang Januar wieder heimkamen, fanden wir ein Schreiben des Ferienparkbetreibers vom 28.12., in dem dieser die Zahlung des Restbetrages innerhalb von 48 Stunden forderte und ansonsten mit einem Inkassoverfahren drohte. Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, zahlten wir dann zähneknirschend den Restbetrag.

Aber so geht es ständig. Mir ist klar, dass in unserem Vertrag nicht explizit steht, dass man miteinander kommunizieren muss aber ist dies nicht eigentlich selbstverständlich?

Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber leider übernimmt diese nur Fälle in DE so dass ich mir zumindest darüber auch keine Unterstützung holen kann.
Im Zweifelsfall sitzt der Ferienparkbetreiber auch am längeren Hebel, da er uns Strom und Wasser abdrehen oder sogar den Jahresplatz kündigen könnte.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von uua123):
Im Zweifelsfall sitzt der Ferienparkbetreiber auch am längeren Hebel, da er uns Strom und Wasser abdrehen oder sogar den Jahresplatz kündigen könnte.

Das wäre das eine Problem.

Das andere ist, das hier wohl niederländisches Recht zur Anwendung käme und sich damit hier keiner auskenen dürfte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Entweder du zahlst was er will.
Oder du gehst vor Gericht.
Gewinnst du zahlst du einmal wenig, wie gewünscht. Danach erhöht er den Preis um die gewonnene Summe. Oder du fliegst raus.

MIt Holländern kann man eigentlich reden - solange man kein deutscher Klug*******r ist.

Willst du den Platz oder gehen. Beim gehem musst du dein Mobilhome mitnehmen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich unterstelle, dass man vor Abschluss des Stellplatzvertrages vom Vermieter darueber informiert wurde, wie hoch der Mietzins fuer diesen bestimmten Mietplatz ist. Augenscheinlich war man damit einverstanden und schloss den Mietvertrag ab = uebereinstimmende Willenserklaerung.

Wird man nunmehr als Vermieter staendig mit Fragen konfrontiert, die evtl. aus der Ausschreibung oder sonstwie fuer den Mieter erkennbar sind oder waren, dann muss man nicht antworten und wird auch nicht antworten, denn zu antworten, dazu ist niemand gezwungen. Es ist ein Stil der Hoeflichkeit.

Im Uebrigen duerfte hier hollaendisches Recht anzuwenden sein.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
uua123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ alle: danke für die Rückmeldungen
@ DumitruKurier: es geht nicht um diese eine Rechnung, das war nur ein Beispiel von vielen was schief gelaufen ist. Es geht darum, wieder eine "normale" Kommunikation mit dem Betreiber hinzubekommen.
@ bernardoselva: ich denke, dass z.B. die Frage nach den Ausmaßen des gemieteten Platzes nicht so ungewöhnlich ist , in den Unterlagen gibt es keine Information darüber. Der damalige Parkmanager (mittlerweile gibt es einen neuen) sagte mir bei dem einzigen zustande gekommenen Gespräch, dass mir diese Information innerhalb von wenigen Tagen zugestellt wird. Das war vor über 2 Jahren. Und ist es nicht nachvollziehbar, dass ich in so einem Fall auch hin und wieder nachfrage? Nachdem ich ohnehin keine Antworten mehr bekam, erdreistete ich mich zu fragen, ob für die seit über drei Jahren andauernden Bauarbeiten (der bisherige Campingplatz wird platt gemacht und mit Betonbunkern zugebaut) mit oft wochenlangen, sehr starken Lärmbelästigungen ggf. ein Ausgleich geplant sei (anstatt der jährlichen Erhöhung der Parkgebühr). Ist dies eine so extrem unangemessene Frage? Oder die Auskunft, ob irgendwann mal eine Ladestation für E-Autos geplant sei?

Ja, im Laufe der Jahre haben sich einige Fragen angehäuft und es werden nicht weniger, da keine Antworten kommen...
Wie schon erwähnt, kann der Ferienparkbetreiber mir gerne in Niederländisch antworten, anfangs habe ich auch meine Fragen in dieser Sprache gestellt. So einfach macht es dem Ferienparkbetreiber kaum einer der anderen deutschen Mieter.

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