Ferienhaus 2x bezahlen

22. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
SaGi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ferienhaus 2x bezahlen

Guten Tag,
vielleicht können Sie uns helfen. Im Oktober waren wir in Urlaub in einem kleinen Ferienhaus. Der Vermieter im Zeitraum unserer Reise nicht Vorort und so machten wir einen Platz aus, wo er den Schlüssel hinlegt, damit wir in das Haus kommen. Wir hatten im Vorfeld eine Anzahlung geleistet und wollten mit ihm absprechen, wie wir das mit der restlichen Bezahlung machen wollten. Er meinte daraufhin, dass wir uns schon irgendwie sehen würden, ansonsten sollten wir es in einen Umschlag tun und ihn auf den Tisch zulegen. Da wir vorzeitig abreisen mussten, haben wir das Geld für den gesamten Zeitraum (auch für die Tage, die wir nicht anwesend waren) wie vereinbart hingelegt. Nun fordert der Vermieter das wir ihm das Geld überweisen, aber wir haben es wie vereinbart bezahlt. Was sollten wir nun tun?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von SaGi am 22.01.2013 13:38

irgendwie

Meine Lieblingsvokabel

quote:
von SaGi am 22.01.2013 13:38

Nun fordert der Vermieter das wir ihm das Geld überweisen, aber wir haben es wie vereinbart bezahlt. Was sollten wir nun tun?

Da ihr doch nach eigenen Angaben bezahlt habt, müsst ihr gar nichts mehr tun, da ihr eure Schuldigkeit doch beglichen habt.

quote:
von SaGi am 22.01.2013 13:38

ansonsten sollten wir es in einen Umschlag tun und ihn auf den Tisch zulegen. Da wir vorzeitig abreisen mussten, haben wir das Geld für den gesamten Zeitraum (auch für die Tage, die wir nicht anwesend waren) wie vereinbart hingelegt.

Ihr habt nur das Problem, dass es keinen Nachweis, sprich Quittung, für den Geldtransfer gibt. Ich pers. hätte nicht das Geld hinterlegt. Wer weiß wer noch alles Zugang zu dem Haus hat und den Umschlag mitgenommen hat. Das der Vermieter die Knete nicht bekommen hat glaub ich ihm genauso wie euch, dass ihr es hinterlegt habt. Aber das mit dem Geld hinterlegen war ja seine Idee. Also muss er sich das auch für seinen "Wirkungskreis" (weiß nicht ob die Vokabel richtig ist) zurechnen lassen. Ansonsten kann das Gelddepot keiner bezeugen?

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SaGi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider kann es niemand weiter bezeugen, nur wir beide, die dort gewohnt haben.
In dem Schreiben des Anwaltes steht, das der Vermieter sagt, dass keine Vereinbarung getroffen wurde, was die Bezahlung an geht.
Wir können anhand vom Kontobelegen zeigen, dass wir das Geld abgeholt haben.
Wir haben auch schon mehrmals versucht den Anwalt zukontaktieren, jedes Mal haben wir um Rückruf gebeten. Dieser Bitte wurde nicht nachgegangen.

Wir fragen uns, ob wir uns im Zweifelsfall auf ein Prozess einlassen sollen oder nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von SaGi am 22.01.2013 14:54

Wir können anhand vom Kontobelegen zeigen, dass wir das Geld abgeholt haben.

Der Aussagewert tendiert gegen 0

quote:
von SaGi am 22.01.2013 14:54

Wir haben auch schon mehrmals versucht den Anwalt zukontaktieren, jedes Mal haben wir um Rückruf gebeten. Dieser Bitte wurde nicht nachgegangen.

Warum sollte er auch zurückrufen? Der will nicht mit euch diskutieren. Der wurde vom VM engagiert um Knete beizubringen. Die Knete bringt er nicht bei wenn er mit euch diskutiert. Im übrigen wird er euch seine Leistung in Rechnung stellen.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie nicht beweisen koennen, dass das Geld den Vermieter erreicht hat, werden Sie wohl oder uebel ein zweites Mal zahlen muessen.

Es ist leichtsinnig Bargeld ohne Sicherung irgendwo zu deponieren.

quote:
.....Ich hoffe nur, der Vermieter kann beweisen, dass er Euch das Grundstück nicht unentgeltlich überlassen wollte.....

Unsinn. SaGi schreibt doch, dass er eine Anzahlung bereits leistete, also kann keine unentgeltliche Unterbringung stattgefunden haben.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Vertragsgegenstand war die Anzahlung, und die Hinterlegung des Restgeldes.
Dem sind Sie nachgekommen.
Schließlich sind Sie der Anordnung des Vermieters gefolgt.
Lassen Sie sich verklagen und erheben Sie Widerspruch.
Sie haben Ihre Frau als Zeugin
und den Bankbeleg als Beweis.
Letztendlich liegt es an dem Richter wem er glaubt.

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""

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