Entschädigung flug

20. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go500095-81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)
Entschädigung flug

Hallo zusammen wir haben über das Reisebüro travel2be einen Flug von Zürich nach San Francisco über London gebucht vor einem halben Jahr. Nun ist der Flug in London nach San Francisco um eine Stunde vorverlegt worden und wir schaffen es nicht, den Flieger zu wechseln da es zu zeitlich zu knapp ist mit knapp einer Stunde. Das Reisebüro hat jetzt versucht den Flug von Zürich nach London auf 7 Uhr morgens zulegen damit wir viel Zeit haben aber behauptet, dass British Airways das nicht macht. In dem Fall bleibt uns vermutlich nichts anderes übrig, als das ganze zu stornieren. Habe ich daraufhin Recht auf Entschädigung?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Tip:
Erst einmal nichts stornieren! Das wäre sehr dumm.
Ich würde gar nichts machen. Am Abflugtag würde ich normal in Zürich losfliegen. In London spätestens muss sie BA auf den nächstmöglichen Flug umbuchen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go500095-81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo und danke für deine Antwort also du meinst den wir es riskieren und den Flug verpassen, muss die BA einen neuen organisieren?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Wenn der Erstattung des Ticketpreises zugestimmt wird verliert man alle möglichen Ansprüche daher versuchen die Gesellschaften das an zu bieten ist aber für den Kunden die schlechteste Option überhaupt es sei denn es besteht die Möglichkeit ein Ticket zum besseren Preis zu buchen.

In dem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Man nutzt die Flüge gemäß der aktuellen Buchung eine knappe Umsteigezeit in London muss nicht zwingend ein Problem sein, da BA für knappe Verbindungen auch einen beschleunigten Transferservice hat.
Allerdings muss man zunächst genau prüfen ob bei der jetzigen Buchung noch die MCT (die Mindestzeit zwischen den Flügen eingehalten wird) dazu ist wirklich die genaue Ankunfts- und Abflugszeit entscheidend.
Wird die MCT nicht unterschritten kann die Verbindung erst einmal so beibehalten werden.

Grundsätzlich kann aber eine knappe Umsteigezeit problematisch wenn der Zubringerflug pünktlich ist man aber trotzdem den Anschluss nicht rechtzeitig erreicht, es gab schon Fälle in den dann berichtet wurde, dass weitere Kosten verlangt wurden.

2. ist die Möglichkeit die Flugänderung zurück zu weisen, zwar besteht kein direkter Anspruch eines früheren Abflugs ab Zürich (auch wenn das die einfachste Lösung sein dürfte) aber man braucht auch die Vorverlegung des Fluges ab London nicht zu akzeptieren.
Grundsätzlich muss die FLuggesellschaft bei einer Annullierung die Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt ermöglichen, es wird die Rechtsauffassung vertreten dass hier nur eine Ersatzbeförderung in Frage kommt die nach dem ursprünglich geplanten Abflug statt findet.

Das einfachste könnte daher sein zu prüfen wann der nächste BA Flug nach SFO statt findet wäre dieser Flug passend könnte dies die einfachste Lösung darstellen, alternativ bucht BA auch auf Partnergesellschaften um.
Formalrechtlich würde der Anspruch auf den nächsten stattfindenden Flug unabhängig der FLuggesellschaft bestehen dieser müsste aber sicher auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden.

Um wirklich heraus zu finden was die beste Lösung ist wäre es aber sinnvoll die genauen Flugdaten zu nennen

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go500095-81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo und guten Morgen vielen Dank für die super Antwort. Also der BA 711 geht von Zürich um 10:25 Uhr ur und sollte landen um 11 Uhr 20 Uhr. Die letzten zwei Wochen ist der Flug quasi immer pünktlich gelandet laut flightradar24. Der vs 41 war ursprünglich auf 13:10 Uhr geplant. Nun geht er um 12:35 Uhr.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie sollten auf keinen Fall von sich aus initiativ werden. Was machen Sie wenn alles ueberpuenktlich ablaeuft. Nur dann, wenn die vorgeschriebenen Mindestuebergangszeiten (MCT) unterschritten werden, sollten Sie aktiv werden.

Solange das nicht der Fall ist sind alle Ablaeufe im Einflussbereich der Fluggesellschaft zu suchen. Verpassen Sie den Anschlussflug muss die Fluggesellschaft Alternativen aufzeigen.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#6
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Es bleibt immer noch die Möglichkeit die erfolgte Umbuchung auf die geänderte Verbindung ab zu lehnen.

Einen Anspruch auf einen früheren Abflug ab Zürich gibt es nicht hingegen gibt es sehr wohl den Anspruch den ersten alternativen Flug nach SFO zu bekommen, welcher nach der ursprünglich gebuchten Abflugzeit statt findet.

Problematisch ist nur wenn dieser Flug nicht von BA selbst oder entsprechenden Partnern ausgeführt dann wird eine Umbuchung in der Regel abgelehnt obwohl eine Verpflichtung dazu gegeben ist. Die EU VO schreibt eben eine Ersatzbeförderung zum früstmöglichen Zeitpunkt ohne Einschränkungen der ausführenden Fluggesselschaft (auch wenn ein uralt LG Urteil welches für die Tonne ist etwas anderes sagt)

Grundsätzlich bleibt eben ein gewisses Risiko dass im Fall eine pünktlichen Akunft des Zubringerflugs und eines verzögerten Umstiegs BA die Übernahme der Umbuchung und Betreuungsleistung ablehnt, da es dem Pax ja eigentlich möglich gewesen wäre den Anschluss zu erreichen und daher der Reisende selbst die Verzögerung verschuldet hat und damit haftet.

Solche Fälle sind durchaus bekannt allerdings bisher bei anderen Gesellschaften als BA selbst.

Allerdings ist es schwierig ohne konkrete Reisedaten und Reisezeiten eine zuverlässige Beurteilung vor zu nehmen.

Ein Problem könnte auch weniger im Unwillen von BA zur Umbuchung bestehen sondern, dass hier nicht direkt bei der Gesellschaft selbst gebucht wurde sondern über einen Vermittler.
Grundsätzlich müsste zunächst dieser eine Umbuchung veranlassen.

-- Editiert von AlinaKl am 21.09.2018 21:26

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

noch einmal: nix machen!

Sie haben einen Beförderungsvertrag mit BA von ZRH nach SFO.

In London Heathrow Terminal 5 gibt es vor der Sicherheitskontrolle im Flight Connection Center einen Conformance Check. Ich kenne die genauen Daten nicht - aber man muss diesen Checkpunkt mindestens 40 Minuten vor dem Abflug erreicht haben.
Schafft man das nicht, geht man zu den zahlreichen Umbuchungsschaltern im Flight Connection Center. Dort bucht man sie auf dem Nachmittagsmaschine nach SFO oder auf American mit Umsteigen um.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
noch einmal: nix machen!


Eine durchaus mutige Empfehlung.

Es bleibt immer noch eine Konstellation die ein gewisses Risiko bietet:

Der Zubringerflug landet pünktlich, der TE wird aber unterwegs zwischen Fluggastbrücke und neuem Gate durch irgendetwas aufgehalten weil sich etwas verzögert oder der Weg nicht sofort gefunden wird, oder oder, und erscheint nicht rechtzeitig am Gate für den Abflug nach SFO.

Nun lehnt BA die Umbuchung mit dem Hinweis ab der Zubringer war pünktlich die MCT eingehalten also ist der Pax schuld den Anschlussflug nicht rechtzeitig erreicht zu haben.
Was dann? (ob BA soweit geht oder nicht ist wieder eine andere Frage)

Tatsache ist dass der frühere Abflug des Anschlussfluges nach SFO nicht akzeptiert werden muss wenn der TE mehr Zeit zum Umsteigen haben möchte gibt es hierfür einen Anspruch und entsprechende Möglichkeiten.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go500095-81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für eure super Beiträge sie wollten wir eigentlich mehr oder weniger den Flug streichen vorgestern und ich habe mich gewehrt denn virgin hat behauptet, dass British Airways durch das Abkommen gebunden ist mir zu helfen. Aber nach ungefähr 25 Telefonaten habe auch ich irgendwann genug. Zuletzt kann man doch noch ein Angebot dass man normal fliegt am Freitag und den Flug nach Amerika einfach am Samstag antritt. Das bedeutet, dass ich einen Tag in London sein muss, und einen Tag weniger nameri America. Aber dafür kostet es wenigstens nichts. Ich werde das umso tun, aber lohnt es sich, dann auch einen Antrag zu stellen bei airhelp oder bei anderen Unternehmen, dass man eventuell eine Entschädigung bekommt?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

langsam wird es aber suspekt zuerst wird von Brish Airways gesprochen nun von Virgin.

Was wurde denn nun konkret für wann gebucht?

Tatsache ist, dass es im Moment keine Ansprüche auf Entschädigung gibt, auch weil gar kein Schaden entstanden ist.

Der Anspruch der besteht ist konkret eine Ersatzbeförderung für den annullierten Flug LHR-SFO zu erhalten, das bereits erhaltene Angebot in Form des nun früheren Fluges muss nicht akzeptiert werden.

Der Anspruch richtet sich immer gegen die ausführende Gesellschaft des anullierten Flugs ist dies nun Bristish Airways oder doch Virgin?

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go500095-81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Also was soll ich dir sagen ich habe das ganze bei travelgenio gebucht. Im Laufe der Tage hat sich herausgestellt, dass British Airways behauptet das Ticket ist sein nicht von Ihnen. Also ist das Haupt Ticket eigentlich von virgin. Virgin hat den Flug nicht annulliert und eine Stunde nach vorne geschoben. Und mir nun angeboten, einen Tag später zu fliegen. Auf dem Schaden, der daraus entsteht, bleibe ich wohl sitzen. Und wenn ich alles kostenlose storniere, habe ich auch einen riesen Schaden, weil ich den Flug für das Doppelte zahlen muss. Das heißt, dass das Angebot ja gemacht wurde, und ich es nun auch einnehmen muss. Aber das gibt für mich den kleinsten schaden.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von go500095-81):
.......dann auch einen Antrag zu stellen bei airhelp oder bei anderen Unternehmen, dass man eventuell eine Entschädigung bekommt?......

Warum wollen Sie diesen Abzockfirmen das Geld in den Rachen schieben. Ergeben sich Zweifel lehnen diese angeblichen Koenner die Uebernahme der Angelegenheit eh ab.

Gehen Sie wie geplant zum Flughafen und checken ein. Was dann wird , wird sich zeigen. Verpassen Sie den Flug stehen Ihnen alle Rechte auf der EU-Fluggast-VO 261/2004 zu, wenn die Airline das zu vertreten hat. Natuerlich findet im Vorfeld ein Zustaendigkeitsgerangel statt, denn niemand will zahlen. Travelgenio ist Vermittler Vertragspartner ist ie jeweilige Fluggesellschaft, siehe Fluggast-VO.


Wenn Sie eine Absage erhalten Sie zu entschaedigen, dann wenden Sie sich an die www.soep-online.de, das ist die von der Bundesregierung beauftragte Schlichtungsstelle, die fuer Verbraucher kostenlos ist. Schaetzt die Schlichtungsstelle den Vorgang zu Ihren Gunsten ein, dann koennen Sie ganz gelassen einen Fachanwalt einschalten. Sie muessen zwar in Vorlage treten, aber ich habe noch keinen Fall erlebt, der vor Gericht verloren ging, wenn zuvor die Schlichtungsstelle die Angelegenheit als berechtigt fuer den Verbraucher eingeschaetzt hat. Da muessen Sie nicht 25 - 30 % Erfolgsprovision diesen angeblichen Dienstleistern in den Rachen schieben.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go500095-81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Super vielen Dank

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go500095-81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Super vielen Dank

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Vermutlich wird der Flug LHR-SFO von Virgin Atlantic durchgeführt, d.h. sie müssen in London Heathrow von Terminal 5 nach Terminal 3 mit dem Bus fahren.

Der Übeltäter ist hier Virgin Atlantic. Die Flugplanänderung kommt einer Annulierung gleich.
Nichtsdestotrotz würde ich trotzdem noch nichts machen - und am Abflugtag einfach von Zürich nach London Heathrow fliegen. Der Virgin Atlantic Connection Desk (nach dem Sicherheitscheck in Terminal 3) wird ihnen weiterhelfen.

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von go500095-81):
Danke für deine Antwort. Also was soll ich dir sagen ich habe das ganze bei travelgenio gebucht. Im Laufe der Tage hat sich herausgestellt, dass British Airways behauptet das Ticket ist sein nicht von Ihnen. Also ist das Haupt Ticket eigentlich von virgin. Virgin hat den Flug nicht annulliert und eine Stunde nach vorne geschoben. Und mir nun angeboten, einen Tag später zu fliegen. Auf dem Schaden, der daraus entsteht, bleibe ich wohl sitzen. Und wenn ich alles kostenlose storniere, habe ich auch einen riesen Schaden, weil ich den Flug für das Doppelte zahlen muss. Das heißt, dass das Angebot ja gemacht wurde, und ich es nun auch einnehmen muss. Aber das gibt für mich den kleinsten schaden.


Virgin hat eben KEIN zulässiges Angebot zur Ersatzbeförderung gemacht.

Der Flug LHR-SFO wurde annulliert, eine Änderung der Abflugzeit stellt eine Anullierung im Sinne der Fluggastrechteverordnung dar.
Die ausführende Fluggesellschaft des annullierten Flugs ist verpflichtet eine Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen. Ein Angebot zum früheren Abflug stellt keine Beförderung zum frühstmöglichen Zeitpunt im Sinne der Fluggastrechteverordnung dar.

Was nun zu tun ist:
Virgin schriftlich nachweisbar dazu auf zu fordern eine den Regeln der EU-Verordnung 261/2004 gemaß dem Artikel 8 Abs. 1 b zu fordern.
Man kann auch ankündigen dass man im Fall dass dieser Forderung nicht entsprochen wird, den nächsten zulässigen Ersatzflug buchen und die Kosten zur Erstattung verlagen und notfalls auf gerichtlichem Wege einklagen wird.

Gerade die Kombination aus unterschiedliche Gesellschaften und knappe Umsteigezeit ist sehr ungünstig und kann massiven Problemen führen wenn der Anschlussflug trotz pünktlichem Zubringer nicht erreicht wird.
Denn dann verweigert Virgin den Anspruch weil es der TE versäumt hat rechtzeitig am Gate zu erscheinen und BA lehnt den Anspruch ab weil der Zubringerflug ja punktlich gewesen ist.

Da immer noch keine genauen Daten bestimmt wurde ist es eben nicht zu ermitteln welches der nächste den Bestimmungen der Fluggastrechteverordnung angemessene Flug wäre.

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ein Transfer von T5 nach T3 (mit erneuter Sicherheitskontrolle) ist unter einer Stunde nicht zu machen.
Nichtsdestotrotz würde ich Virgin Atlantic erneut schriftlich auffordern, das Problem zu lösen.
Virgin muss aufgrund der Annullierung eine kostenfreie Ersatzbeförderung anbieten.

2x Hilfreiche Antwort

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