Downgrade der Beförderungsklasse

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Downgrade der Beförderungsklasse

Guten Abend zusammen.

Ich hoffe ich bekomme hier eine Hilfestellung oder Antwort auf meine Frage:

Ich habe für den November ein Hinflug nach Mexiko für 2 Personen gebucht und Rückgflug im Dezember.
Gebucht und bestätigt war die Premium Economy.

Heute habe ich einen Anruf der Airline bekommen, das man das Flugzeug für den Rückflug ändern musste, es dort keine Premium Economy Plätze gibt nur reine Economy.

Man hat mir angeboten die Differenz für beide Personen zu zahlen falls ich breit wäre Economy zu fliegen.

Oder aber ich fliege 2 Tage später mit einer anderen Maschine der gleichen Airline, die Premium Economy Plätze beinhaltet.
Dann müsste ich aber 2 Tage länger das Hotel buchen.

Meine Fragen nun:

Welchen Anspruch habe ich nun? Nur der Differenzbetrag der Beförderungsklassen?
Muss die Fluggesselschaft mir die 2 extra Tage bezahlen?


Danke für die Mühen

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31 Antworten
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#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sollte es sich um eine EU Fluggesellschaft handeln, muss Diese 75% vom Flugpreis für das Downgrade erstatten.

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#2
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sollte es sich um eine EU Fluggesellschaft handeln, muss Diese 75% vom Flugpreis für das Downgrade erstatten.


Und das obwohl der Flug erst im November stattfindet?

Bisher gab es nur telefonischen Kontakt. Aber ich bräuchte ja eine schriftliche Bestätigung, das ich meine gebuchten Leistungen nicht erhalten werde oder?


WIe sieht es mit der anderen Variante aus, 2 Tage später zu fliegen? Muss die Fluggesellschaft das Hotel übernehmen?

Grüße

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Fakt ist, dass die gebuchte Klasse zu Ihrem Reisetermin nicht mehr zur Verfuegung steht, da der von Ihnen gebuchte Flug nicht ueber die entsprechende Bestuhlung verfuegt.

Ein Vorschreiber hatte eine konkrete Frage zur Fluggesellschaft gestellt! Warum wird diese Frage nicht beantwortet???

Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Falls es sich um eine EU-Airline handelt:
1) Die Airline auffordern, dieses Downgrade schriflich zu bestätigen. Ggf. hat die Airline das E-Ticket schon einseitig geändert. Schauen dazu mal die Buchung auf der Webseite der Airline an. Dann hätte man den Beweis für das Downgrade und kann die 75% Erstattung der Strecke unter Angabe der EU Fluggastverordnung einfordern. Der Zeitpunkt, wann das Downgrade kommuniziert wurde, ist für die Pflicht der Erstattung nicht weiter relevant.

2) Ersatzweise würde ich die Airline auffordern, Sie auf eine andere Airline, die Premium Economy nach Mexiko anbietet, umbucht. Dazu ist die Airline zwar nicht verpflichtet, aber probieren kann man es mal.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
......für das Downgrade und kann die 75% Erstattung der Strecke unter Angabe der EU Fluggastverordnung einfordern.......

Wieso 75 %???? Ist mir da etwas entgangen?? Die EU-VO 261/2004 unterscheidet nicht nach Buchungsklassen, hier doch???

Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Ein Vorschreiber hatte eine konkrete Frage zur Fluggesellschaft gestellt! Warum wird diese Frage nicht beantwortet???


Entschuldigung, ich habe das nicht als Frage verstanden.
In diesem Fall ist es konkret Condor.
Zitat (von vundaal76):
1) Die Airline auffordern, dieses Downgrade schriflich zu bestätigen. Ggf. hat die Airline das E-Ticket schon einseitig geändert. Schauen dazu mal die Buchung auf der Webseite der Airline an. Dann hätte man den Beweis für das Downgrade und kann die 75% Erstattung der Strecke unter Angabe der EU Fluggastverordnung einfordern. Der Zeitpunkt, wann das Downgrade kommuniziert wurde, ist für die Pflicht der Erstattung nicht weiter relevant.


Auf der Buchungsseite sind immer noch die von Anfang an reservierten Plätze in der Premium Economy beschrieben und auch so in der Bestätigung erhalten.


Ich wurde stutzig, nachdem mir das nur am Telefon gesagt wurde, ich aber keine Änderung des Fluggerätes per Mail erhalten habe. Bin der Meinung das es auch hier wie bei vielen Airlines überbucht wurde und man nun versucht den Schaden zu begrenzen

Zitat (von vundaal76):
2) Ersatzweise würde ich die Airline auffordern, Sie auf eine andere Airline, die Premium Economy nach Mexiko anbietet, umbucht. Dazu ist die Airline zwar nicht verpflichtet, aber probieren kann man es mal.


Sie haben mir ja telefonisch die Option gegeben 2 Tage später zu fliegen, in der gleichen Klasse.
Nur wer übernimmt die anfallenden Kosten für die extra Tage im Hotel?

Habe dem Kundenservice eine Mail geschrieben, den Sachverhalt geschildert und warte nun auf eine Antwort zwecks Hotelkosten

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von storm88):
......Nur wer übernimmt die anfallenden Kosten für die extra Tage im Hotel?.....

Sie!
Anders waere es wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haetten. Dann waeren die Mehrkosten Sache des Reiseveranstalters.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wieso 75 %???? Ist mir da etwas entgangen?? Die EU-VO 261/2004 unterscheidet nicht nach Buchungsklassen, hier doch???


Alles Wichtige dazu steht in der EU-Fluggastverordnung EC261/2004 Artikel 10.

Zitat:
Artikel 10

Höherstufung und Herabstufung

(1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.

(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich wurde stutzig, nachdem mir das nur am Telefon gesagt wurde, ich aber keine Änderung des Fluggerätes per Mail erhalten habe.


Bevor nichts Schriftliches kommt, würde ich erst einmal gar nichts machen.

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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
......Alles Wichtige dazu steht in der EU-Fluggastverordnung EC261/2004 Artikel 10.......

Ja stimmt! Habe ich doch glatt nicht wahrgenommen den Artikel 10. Ist mir auch zum ersten Mal untergekommen - ein Downgrade.

Danke fuer die Info - ist nun verankert.

Zitat:
....Sie haben mir ja telefonisch die Option gegeben 2 Tage später zu fliegen, in der gleichen Klasse.......

Leuchtet mir irgendwie nicht ein. Diese Fluggesellschaft fliegt die Strecke nach Mexiko doch mit der stinkealten 767 - und die verfuegen alle ueber die Premium-Eco-Bestuhlung.

Sollte am betreffenden Tag etwa eine andere Fluggesellschaft eingesetzt werden, die nicht ueber eine Premium-Eco verfuegt?

Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 11.08.2018 14:25

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#11
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Sie!
Anders waere es wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haetten. Dann waeren die Mehrkosten Sache des Reiseveranstalters.

Danke. Wieder etwas gelernt. Also sind die am Telefon behaupteten Erstattungen nur heiße Luft

Zitat (von vundaal76):
evor nichts Schriftliches kommt, würde ich erst einmal gar nichts machen.

So werde ich es auch erstmal handhaben.

Zitat (von vundaal76):
) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

Wenn es doch soweit kommen sollte und wir Economy fliegen müssen, habe ich ein Recht auf diese 75%

Und wer zahlt mir dann das das Übergepäck, welches bei gebuchter Klasse ja 5 kg mehr wäre?
Die müsste ich im Fall der Fälle ja direkt vor Ort beim Checkin zahlen um fliegen zu können

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von storm88):
.....Also sind die am Telefon behaupteten Erstattungen nur heiße Luft......

Welche Behauptungen???? und wer hat sie aufgestellt?

Zitat (von storm88):
......Und wer zahlt mir dann das das Übergepäck.....

Wenn Sie sich mit dem Downgrade einverstanden erklaeren, dann sind mit den 75 % Erstattung alle weiteren Kosten, die rund um den Flug entstehen koennten, ausgeglichen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#13
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Welche Behauptungen???? und wer hat sie aufgestellt?

Wie oben bereits erwähnt ging die ganze Konversation mit Condor über Telefon. Und eben dort wurde mir gesagt Differnzbetrag der Eco und Premium Eco zurück wenn ich Economy fliege. Oder eben 2 Tage später zurück mit Condor in der Premium Eco. Und Condor zahlt die Hotelkosten bis zu einem bestimmten Betrag. Diesen Betrag könne man mir aber nicht nennen, ich müsste mich an eine andere Abteilung des Unternehmens wenden, welches ich nur via Mail kontaktieren könne.
Das habe ich auch mittlerweile getan um Nachzufragen und evtl etwas schriftlich zu bekommen.

Zitat (von bernardoselva):
Wenn Sie sich mit dem Downgrade einverstanden erklaeren, dann sind mit den 75 % Erstattung alle weiteren Kosten, die rund um den Flug entstehen koennten, ausgeglichen.


Verstehe ich. Was hätte ich denn denn noch direkt vor Ort für Möglichkeiten/Rechte?

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#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von storm88):
.......Das habe ich auch mittlerweile getan um Nachzufragen und evtl etwas schriftlich zu bekommen........

Muendlich ist wertlos, schriftlich ist immer gut. Wenn man Ihnen schriftlich zusagt, dass man die beiden Mehrtage zahlt oder Teile davon, dann haben Sie zu entscheiden, was Sie machen.

Zitat (von storm88):
.......Was hätte ich denn denn noch direkt vor Ort für Möglichkeiten/Rechte?......

Was denn fuer weitere Rechte????? Soll Ihnen die Fluggesellschaft fuer die naechsten fuenf Jahre Ihre Fluege sponsern???


Viele Gruesse
bernardoselva

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#15
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Leuchtet mir irgendwie nicht ein. Diese Fluggesellschaft fliegt die Strecke nach Mexiko doch mit der stinkealten 767 - und die verfuegen alle ueber die Premium-Eco-Bestuhlung.

Sollte am betreffenden Tag etwa eine andere Fluggesellschaft eingesetzt werden, die nicht ueber eine Premium-Eco verfuegt?


Genau den selben Gedanken habe ich auch gehabt. In der ganzen Condor / Thomas Cook Flotte und Partner gibt es kein Flugzeug ohne Premium Eco. Der Flug sollte mit der Partner Airline Air Transat im A330-200 durchgeführt werden, welche 12 Premium Eco, dort Club Class Plätze genannt, verfügt.

Deswegen denke ich immer noch an Überbuchung und nun Umschichtung der Passagiere

Zitat (von bernardoselva):
Muendlich ist wertlos, schriftlich ist immer gut. Wenn man Ihnen schriftlich zusagt, dass man die beiden Mehrtage zahlt oder Teile davon, dann haben Sie zu entscheiden, was Sie machen.


Dann warte ich mal auf eine schriftliche Antwort

Zitat (von bernardoselva):
Was denn fuer weitere Rechte????? Soll Ihnen die Fluggesellschaft fuer die naechsten fuenf Jahre Ihre Fluege sponsern???


Natürlich nicht. Sie schreiben wenn ich das Downgrade annehme. Und was ist wenn ich das nicht annehmen möchte. Daraufhin zielte meine Frage über die Rechte

-- Editiert von storm88 am 11.08.2018 16:55

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#16
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von storm88):
.....Und was ist wenn ich das nicht annehmen möchte......

Dann kann das vor Gericht enden mit guten Aussichten fuer Sie, wenn Sie Fluege anderweitig buchen und evtl. Mehrkosten gegen die urspruengliche Fluggesellschaft durchsetzen wollen. Aber bedenken sollte man den Aerger, die Zeit und den erheblichen (finanziellen) Voraufwand den man betreiben muss.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#17
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von storm88):
.....Und was ist wenn ich das nicht annehmen möchte......

Dann kann das vor Gericht enden mit guten Aussichten fuer Sie, wenn Sie Fluege anderweitig buchen und evtl. Mehrkosten gegen die urspruengliche Fluggesellschaft durchsetzen wollen. Aber bedenken sollte man den Aerger, die Zeit und den erheblichen (finanziellen) Voraufwand den man betreiben muss.

Ja das stimmt. Wäre ein riesen Aufwand. Gerade nach dem Urlaub sehr unpassend

Dankeschön

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#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Differenzbetrag Premium Eco und Eco ist vermutlich zu wenig.
Ich würde Condor auf die 75% Erstattung aus der EU Fluggastverordnung aufmerksam machen.

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#19
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Differenzbetrag Premium Eco und Eco ist vermutlich zu wenig.
Ich würde Condor auf die 75% Erstattung aus der EU Fluggastverordnung aufmerksam machen.


Ich warte jetzt erstmal ab ob ich von Condor eine Antwort auf meine Email bekommen.
Dann kann ich näheres berichten

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich warte jetzt erstmal ab ob ich von Condor eine Antwort auf meine Email bekommen.


Na ob da vor November noch eine Antwort kommt...

0x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Na ob da vor November noch eine Antwort kommt...

Liegt ganz am Interesse der Airline. Ob sie sich Kosten sparen möchte oder nicht.

Zitat (von NikSeib):
Wer Flug ist denn zur Zeit überhaupt gebucht?

Sollte inzwischen der Rückflug am Tag+2 eingebucht sein ist die Sache doch eindeutig, dann gilt einfach die EU-Verordnung.


Im Moment bleibt alles beim Alten. Also der von Anfang an gebuchte Rückflug.
Zitat (von NikSeib):
Was wird denn bei dem aktuellen Hotel für eine Übernachtung verlangt dann lässt sich dieser Betrag recht einfach vergleich und bewerten ob dieser für eine Erstattung zu hoch angesetzt ist.


Wir würden auf ca 320 Euro für beide Personen für die zwei Verlängerungstage kommen.

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#24
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
Wenn die Verlängerung möglich ist am besten Condor schriftlich Fax/Brief mitteilen dass man mit der Umbuchung wie vorgeschlagen auf zwei Tage später unter der Bedingung annimmt dass die Übernachtungen in Höhe von 320Euro übernommen werden.


Ich habe mich per Mail an die "Kundenbetreuung vor Flug" gewandt. Die Leute im Callcenter selbst haben darauf laut deren Aussage keinen Einfluß. Bei der Kunenbetreuung habe ich meine Situation geschildert und gefragt ob sie was übernehmen würden. Den Preis wusste ich zu dem Zeitpunkt noch nicht. Warte ja eben noch auf eine Antwort. Die Leute im Callcenter haben darauf laut deren Aussage keinen Einfluß.

Zitat (von NikSeib):
Die Chancen stehen durchaus gut das DE das annimmst denn zwei mal 75% des Ticketpreises dürften einen höheren Betrag ausmachen.


Genau das habe ich mir auch gedacht. Aber wenn sie leider mit dem Bearbeiten nicht hinterher kommen....

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#26
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
Daher wenn möglich nochmal schriftlich per Fax/Brief schicken da so teilweise die Weiterleitung an die passenden Abteilung besser funktioniert.

E-Mails werden teilweise nicht optimal weitergeleitet und mit Textbausteinen beantwortet.


Gestern nochmals ein Telefonat geführt. Email sei angekommen und befindet sich in Klärung.
Den Hotelpreis auch mitgeschickt. Nun mal abwarten.

Kommt es zu einer Einigung, muss diese dann schriftlich vorliegen oder reicht eine einfache EMail?
Unabhängig von einer neuen Buchungsbestätigung

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Mehrzahl der Fluggäste scheut eine Klage gegen Airlines.
Genau pochen Airlines wie Condor.
Condor wird freiwillig weder die 75% vom Flugpreis erstatten, noch die 2 Übernachtungen übernehmen möchten.

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#29
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Für Condor bleibt es das Einfachste, sich zurückzulehnen und die Sache auszusitzen.
Der ängstliche Fluggast wird an dem ursprünglichen Flugtag am Gate auftauchen und das Downgrade zähneknirschend akzeptieren.
Vielleicht sendet Condor danach einen EUR 50 Gutschein, der 12 Monate gültig ist und nur für Flugbuchungen ab EUR 400 gilt.

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#30
 Von 
storm88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

So gerade eine Email bekommen von Condor.

Diese würden mir die 2 Tage Hotelkosten erstatten.

Nochmal meine Frage diesbezüglich.
Muss seitens Condor ein schriftliches Dokument oder ein Dokument mit einer Unterschrift vorliegen, damit die Kostenübernahme offiziell ist?

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