Darf der Reiseveranstalter Nachzahlung verlangen?

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
taurus28071
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Darf der Reiseveranstalter Nachzahlung verlangen?

Ich habe ein Feriendomizil für ca. 700€ gebucht, bereits Bestätigung gekriegt und die Anzahlung geleistet.

Jetzt meint der Veranstalter (nach einer Woche), der Preis sei fehlerhaft angegeben gewesen und verlangt eine Nachzahlung von satten 3.500€ !!! an oder bietet einen kostenlosen Rücktritt an. Neuer Preis auf der Seite ist tatsächlich 4.200€.

Ich möchte weder zurücktreten noch nachzahlen. Im AGB steht darüber kein Wort. Laut AGB gilt niederländisches Recht.

Kann ich einfach auf Erfüllung bestehen oder eine geringere Nachzahlung, sagen wir 500€ rechtlich durchsetzen?

EDIT: gebucht über e-domizil (Vermittler), Bestätigung und Anzahlung an Belvilla (Veranstalter?). Nachzahlung verlangt Belvilla.

Der Preis kam mir schon niedrig vor, aber nicht unrealistisch. Es gab (gibt es immer noch) einige Angebote, die noch niedriger waren, halt etwas einfacher gestaltet. Für die zweite Woche habe ich z.B. ein Haus für 950€ gebucht, das noch größer ist, nur halt ohne Pool wie das erste.

-- Editiert taurus28071 am 07.01.2014 12:40

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nach deutschem Recht ist eine Anfechtung wg. Irrtum möglich. Durchsetzen kann man bei Ausland und unbestätigtem Vertrag über Vermittler ohnehin nichts.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
taurus28071
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

to Mr.Cool:

Danke für Ihre Antwort!

Vertrag ist definitiv zustande gekommen. Das ist klar.
Und Veranstalter ist kein Vermittler. Das ist mein Vertragspartner. Einen anderen habe ich nicht.

Anfechten ja. Kann man. Haben sie ja eigentlich schon durch ihren Anruf.

Nur das doofe ist, diese Woche liegt im Hochsaison und die andere Woche im Nebensaison. Ich habe schon für beide Wochen Häuser gebucht.

Hätte ich gewusst, dass dieser Vertrag platzt, hätte ich mein zweites Haus lieber für die erste Woche gebucht (Preis gleich) und das andere Haus, das infrage kam und noch verfügbar ist, für die zweite Woche (krasser Unterschied im Preis).

Zwei andere Häuser, die für mir preislich attraktiv waren, sind jetzt auch weg.

Also ich kann definitiv behaupten, dass mir durch ungeschicktes Handeln des Veranstalters ein Schaden entsteht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

behaupten kann man viel. Kannst Du es auch BEWEISEN?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

stellt sich hier auch die Frage aufgrund des doch enormen Preisunterschiedes, hättest du daher direkt von einem Irrtum ausgehen müssen!? Wenn man dies bejaen kann, dann wäre auch ein Schadenersatzanspruch deinerseits nicht gegeben. Ehrlich gesagt denke ich schon, dass man hier annehmen kann, dass du irgendwie wissen musstest, dass bei dem Preis was nicht stimmen kann...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
taurus28071
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist so ne Sache...
Angebote gibt es von 650 bis 12.000 und die unterscheiden sich natürlich von der Quali. Hier kann man was vermuten.
Aber wie gesagt für ein größeres Haus und auch mit tollen Bildern habe ich 950 bezahlt.

EDIT:
Hab mir grad gedacht, vlt. ist das auch ein Fehler?
Soll ich da jetzt anrufen und Stress machen?

EDIT 2:
Vater hat gerade geschrieben, er hat die Flügtickets geholt (kommt aus Russland nach Kroatien). Sagt, waren nicht teuer. Freut sich, der Naive :(

-- Editiert taurus28071 am 09.01.2014 13:52

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen